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Darf ich das so zum potenziellen Vermieter sagen ?

Donanao

Aktives Mitglied
Hallo liebe Community von hilferuf.de , es geht um folgendes Problem :

Ich ( 30 Jahre , männlich ) wohne bisher in einer Wohnung im Haus meiner Eltern , bin nun aber auf der Suche nach einer eigenen Wohnung .

Ich habe dann Wohnungs-Annoncen in der Zeitung und im Internet herausgesucht und dort angerufen .
Ich habe nun aber den Nachteil , dass ich aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht arbeiten kann und daher Bezieher von Grundsicherung bin .

Und genau das ist bei der Suche nach einer das Problem : Sobald der Vermieter von mir erfährt , dass ich Grundsicherung bekomme , ist es aus .

Ich bin nun ziemlich enttäuscht und traurig .

Nun kommt mir die Idee , es damit zu versuchen , dass ich beim Telefonat mit Vermietern sage , dass ich studiere und daher eine Wohnung in der Stadt suche .

Jetzt ist allerdings die Frage , ob ich das darf bzw ich mich damit strafbar mache . Ich bin mir nicht sicher , aber eigentlich dürfte ich mich damit nicht strafbar machen .

Meine Überlegung ist folgende : Wenn ich mit einem Vermieter einen Mietvertrag abschließe und ich hierbei unwahre Angaben mache - z. B. dass ich angebe , zu studieren und in Wahrheit Grundsicherung beziehe - ist das Betrug und wird bestraft .
Ein Telefonat mit einem Vermieter dagegen ist eine unverbindliche Sache aus der nicht zwingend etwas Festes entsteht - Sowohl er als auch ich können das Angebot jederzeit zurückziehen - und ist daher nicht strafbar .

Mir geht es allerdings nicht darum , irgendwie krampfhaft eine Wohnung zu bekommen .
Das Problem ist vielmehr , dass Vermieter beim Thema Grundsicherung allzuoft den Alki und den Assi im Kopf haben , der sein ganzes Geld versäuft und die Wohnung zumüllt ( Überspitzt ausgedrückt ) .

Ich dagegen bin ein gebildeter junger Mann mit Abitur , der aus einer ganz normalen Mittelschichtsfamilie kommt und nur aufgrund einer psychischen Erkrankung zurzeit nicht arbeiten kann .
Wenn es mir gelingt , mit dem Vermieter ein persönliches Treffen zu arrangieren und er mich persönlich kennenlernt , wird er meiner Meinung nach seine Vorurteile gegenüber aufgeben und ich werde eine Wohnung finden .

Jetzt die Frage : Bin ich auf der sicheren Seite ?
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Donanao,

Lügen sind immer schlecht. Ich empfehle Dir: Lass Deine Eltern das Erstgespräch suchen im Sinne "wir suchen für unseren Sohn...."

Dem Vermieter geht es in erster Sache immer um seine finanzielle Sicherheit sowie um pfleglichen Umgang mit der Mietsache und dann um harmonische Eingliederung in die Hausgemeinschaft.

LG, Nordrheiner
 
G

Gelöscht 48613

Gast
Lügen sind IMMER schlecht. Sie werden einen irgendwann überrollen...
Sie werden DICH überrollen.

Nicht alle "Vermieter" sind gleich, doch alle wollen die Wahrheit wissen. Sie wollen wissen, wem sie ihr Eigentum überlassen.
 
G

Gast

Gast
Da Du doch sowieso die Wahrheit sagen musst, bringt das gar nichts. Im Gegenteil, jemandem der mit einer Lüge den Kontakt beginnt würde ich meine Wohnung auf keinen Fall vermieten. Wer weiss, wie es dann weitergeht oder was dann noch kommt. Damit meine ich Dich jetzt nicht persönlich, ich würde nur als Vermieter so denken. Das wäre mir zu suspekt.
Vielleicht kannst Du ja bei der Bewerbung am Telefon schon mal mit einbauen, dass Du aus gutem Hause kommst, Abitur hast und nur Deine Krankheit für Dein derzeitiges Einkommen verantwortlich ist.
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
hast Du daran gedacht.........
Als Student hast Du kein Einkommen (es sei denn Du bekommst Bafög :rolleyes:) und könntest Deinem Vermieter keine Einkommensbescheinigung vorlegen, die er verlangen würde. Von daher hast Du schlechtere Karten, wie mit HartzIV - es sei denn Deine Eltern finanzieren die Wohnung und schließen mit dem Vermieter eine Bürgschaftserklärung ab.
Zumal jede Lüge irgendwann auffliegt ;)

In der Regel sind AlGII - Bezieher bei immer mehr Vermietern willkommen, da sie ein geregeltes Einkommen haben und sich ihrer Miete sicher sind, was bei einm Job nicht immer der Fall ist, da man jederzeit gekündigt werden kann.
Es gibt sogar Vermieter, die bevorzugt an ALGII-Bezieher vermieten.
 
D

Deliverance

Gast
Du kannst die Situation auch schön reden.
Ja, leider beziehst du derzeit Grundsicherung ABER du hast bald ein Vorstellungsgespräch als was auch immer und kannst hoffentlich bald wieder arbeiten gehen! Zum Glück bist du über die Grundsicherung versorgt und kannst wenigstens deinen Lebensu terhalt bestreiten!
Ob du dann tatsächlich einen Job hast oder nicht ist Wurst - solange es nicht so wirkt, als würdest du nichts gegen die Arbeitslosigkeit unternehmen, hast du damit schonmal bessere Karten.
Verkauf dich gut! :)
 
G

Gast

Gast
Lass Deine Eltern das Erstgespräch suchen im Sinne "wir suchen für unseren Sohn...."
"...der bereits 30 Jahre alt ist..." - nee, keine gute Idee. Die Frage, was der Sohn den beruflich macht, wird auch dann kommen.


Wenn es mir gelingt , mit dem Vermieter ein persönliches Treffen zu arrangieren und er mich persönlich kennenlernt , wird er meiner Meinung nach seine Vorurteile gegenüber aufgeben und ich werde eine Wohnung finden .
In den seltensten Fällen lernst Du "den Vermieter" persönlich kennen. Meistens steht eine Baugenossenschaft dahinter, und die haben da gar nicht die Zeit für. Das ist eine Firma, die sich dann Deine Daten anguckt. Da füllst Du eine Selbstauskunft aus, oft gehört auch eine Bescheinigung des vorigen Vermieters dazu, und Gehaltsabrechnungen.

Es gibt aber, wie schon gesagt, viele Vermieter, die gerne an Hartz IV-Empfänger vermieten, sofern sie die Miete direkt vom Amt bekommen. Gib nicht auf, ich drück Dir die Daumen, dass Du bald eine Wohnung findest.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
"...der bereits 30 Jahre alt ist..." - nee, keine gute Idee. Die Frage, was der Sohn den beruflich macht, wird auch dann kommen.

Derjenige, der solvent ist, über ein festes Einkommen verfügt, ist auch der Garant für den Vermieter.
In diesem Fall sind dies die Eltern. Da ist es egal, ob der Sohn 20 oder 40 Jahre alt ist.
Die Einkommensunterlagen sowie die Schufa der Eltern sind maßgebend, weil der Sohn keine vorweisen kann.
Wer dann letztendlich die Miete bezahlt, ist dem Vermieter egal.
 

_cloudy_

Urgestein
Derjenige, der solvent ist, über ein festes Einkommen verfügt, ist auch der Garant für den Vermieter.
In diesem Fall sind dies die Eltern. Da ist es egal, ob der Sohn 20 oder 40 Jahre alt ist.
Die Einkommensunterlagen sowie die Schufa der Eltern sind maßgebend, weil der Sohn keine vorweisen kann.
Wer dann letztendlich die Miete bezahlt, ist dem Vermieter egal.
Was soll denn ein Garant sein?

Entweder der Vermieter verlangt eine Bürgschaft der Eltern oder sie bieten das an, aber davon ist doch überhaupt nicht die Rede. Oder würden deine Eltern bürgen?

Wenn er eine Wohnung sucht mit Hartz4 dann am besten bei einer Genossenschaft. Aber dazu braucht der TE keinen "Garanten".
 

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