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Berufsschule: Lehrer möchte Note 6 wegen Nichtabholung vom Zeugnis vergeben

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weidebirke

Urgestein
Wie gesagt, alles eine Frage der Argumentation. 6 wegen Nichtanwesenheit bei Zeugnisübergabe geht nicht. Aber die geschickte Lehrkraft kriegt das schon so argumentiert, dass das durchgeht.
Tests, ergo "kleine Noten", müssen auch nicht zu Beginn festgelegt werden, weder in der Art der Erhebung noch im Umfang. Nur die Kriterien für mündliche Mitarbeit sollten vorab schulintern geklärt werden.

Aber ich befürchte, wir diskutieren ins Nirgendwo. Die Zeugnisübergabe wird gestern gewesen sein, die Sache wird sich geklärt haben und der TE war auch nicht wieder da.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Da steht nirgendwo dass eine 6 für Ungehorsam erteilt werden kann; die Zeugnisübergabe ist ja keine Leistungserhebung
das ergibt sich aus dem Subordinationsprinzip von Schülern gegenüber Lehrern.
Lehrer = Exekutive
wenn der Schüler denkt, das ist hier unangebracht, kann er sich ja, wie gesagt, beschweren.
wie eben bei einem Strafzettel von einem Polizisten.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
wenn der Schüler denkt, das ist hier unangebracht, kann er sich ja, wie gesagt, beschweren.
wie eben bei einem Strafzettel von einem Polizisten.
Gegen förmliche Ordnungsmassnahmem kann in Deutschland Widerspruch eingelegt und dann Klage erhoben werden. Das steht ausdrücklich auf dem Bescheid drauf, den die Schule den Eltern zustellt. Welche Ordnungsmassnahmen zulässig sind steht im jeweiligen Schulgesetz. Das gilt auch für berufsbildende Schulen.

Betreffs Aufnahnebescheide an öffentlichen Schulen laufen regelmäßig Klagen an den Verwaltungsgerichten. Und wenn du es mit einem Strafzettel vergleichst: da brauche ich nur in die StVO oder die StVZO gucken und weiss, ob ich was falsch gemacht habe oder nicht.

Und der Lehrer ist ein Angestellter oder Beamter des Landes in dem er arbeitet. Oder Angestellter einer freien Schule. Er hat einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Mit Polizei hat das nichts zu tun,:ich weiss nicht wo dieser Bezug herkommt.
 

weidebirke

Urgestein
Exakt. Ordnungsmaßnahmen sind im Schulgesetz genau definiert. Es gibt kein Subordinationsprinzip. Zumindest nicht in Deutschland.
Und im Kopf zumindest nicht bei aufgeklärten, humanistischen Pädagog*innen.

Es gibt das Hausrecht, das Schulgesetz und pädagogische Maßnahmen (Gespräch, Elterngespräch, Ausschluss aus der Unterrichtsstunde, Verhaltens"verträge",...).
 

relictARTS

Neues Mitglied
Hey,

ich bedanke mich erstmal für alle antworten und hoffe das ihr euch deswegen jetzt nicht allzu hart gestritten habt, da gab‘s ja schon einpaar krasse Diskussionen hier. Entschuldigung von meiner Seite auch das ich länger nicht hier reingeschaut habe.

So wie ich erfahren habe, wurde das von den Lehrern nicht wirklich gut kommuniziert, sprich mehr als die Hälfte der Klasse war nicht da. Es wurde den Schülern nicht mitgeteilt das sie an dem Tag in die Schule, statt ihr Praktikum gehen müssen.
Es wird sich scheinbar nur um eine leere Drohung handeln. Wie am Anfang beschrieben , gehen die Schüler eine Woche in die Schule und zwei Wochen arbeiten. Da die Schüler letzte Woche erst waren, hätten die Lehrer ja kommunizieren können das sie nächste Woche Freitag statt in ihr Praktikum, zur Schule kommen sollen.
Die Sache wird sich denke in der Klasse demnächst klären.

Schönes Wochenende.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
@weidebirke
denk es noch mal durch.
ich weiß, der Gedanke der rechtlichen Gleichstellun
g von Polizisten + Lehrern ist ein Gedanke, an den man sich gewöhnen muss, das ging mir in der Fortbildung diesbezüglich auch so,

der Staat ist dem Bürger übergeordnet; seine Vertreter sind u.a. die Exekutive;

Wer ist die Exekutive?
Leute, welche für den Staat arbeiten und die Einhaltung der Gesetze überwachen;
1.
nur so können die von dir erwähnten Schulordnungen etc.. angewandt werden, oder? oder wie hätten wir sonst die Maskenpflicht in den Schulen verordnen/überwachen/ahnden können, wenn man als Lehrer nicht mit der Macht des Staates ausgestattet wäre und dessen Gesetze/Verordnungen befolgt=

Schulräte, MB-Dienststellen.... alle wenden die von dir erwähnten Rechtsgrundlagen an;
würde kein Subordinationsprinzip zwischen Lehrern/Schülern bestehen, wäre das nicht möglich.

2. Hätten wir dieses Subordinationsprinzip nicht, könnte man auch nicht bei den genannten Verwaltungsgerichten Widerspruch gegen Handlungen von Polizisten/Behördenangehörigen/Lehrern
einlegen.

3. Im Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern sowie zwischen Polizisten und Bürgern gibt es gewisse Ähnlichkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede:

Ähnlichkeiten:

1. Autorität: Sowohl Lehrer als auch Polizisten haben Autorität über diejenigen, denen sie dienen (Schüler bzw. Bürger). Diese Autorität basiert auf bestimmten Regeln, Normen und Gesetzen.
2,. Verantwortung: Beide haben eine Verantwortung gegenüber denen, die ihrer Autorität unterstehen. Lehrer sind dafür verantwortlich, Schülern Wissen zu vermitteln und sie zu unterstützen, während Polizisten für die Sicherheit und Durchsetzung von Gesetzen in der Gesellschaft verantwortlich sind.

Unterschiede:

1. Zweck: Die Rollen von Lehrern und Polizisten haben unterschiedliche Zwecke. Lehrer sind hauptsächlich dafür da, Bildung zu vermitteln und Schülern beim Lernen zu helfen, während Polizisten für die Durchsetzung von Gesetzen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig sind.
2. Art der Beziehung: Die Beziehung zwischen Lehrern und Schülern ist in erster Linie eine pädagogische Beziehung, bei der der Lehrer als Mentor und Anleiter fungiert. Im Gegensatz dazu ist die Beziehung zwischen Polizisten und Bürgern eher auf Recht und Ordnung ausgerichtet und kann unter Umständen von einer gewissen Distanz geprägt sein.
Das Subordinationsprinzip in beiden Fällen bestehend/relevant, jedoch auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichen Nuancen.


Die Aussage: "es gibt das nicht in Deutschland" ist sachlich /inhaltlich einfach nicht richtig,
egal, wie viele likes diese bekommt. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
der Staat ist dem Bürger übergeordnet; die Vertreter sind u.a. die Exekutive;
Nein. In einer Demokratie stehen sich Staat und Bürger auf gleicher Ebene gegenüber. Der Staat besteht aus Bürgern, darum kann er nicht deren Vorgesetzter sein.

Um dieses Prinzip zu wahren, gilt immer: Der Staat darf nur durchführen, was durch Gesetz ausdrücklich konkret geregelt ist. Alles andere darf er nicht, sas wäre Willkür. Der Bürger hingegen darf alles, es sei denn ein Gesetz regelt ausdrücklich etwas anderes.

Der Staat verzichtet also ausdrücklich auf einen grossen Teil der Macht, damit der Bürger ihm entgegentreten kann.

Und die meisten Menschen im Staatsdienst setzen keine Regeln durch oder kontrollieren diese, sondern arbeiten für die Allgemeinheit. (Das gilt für den Polizisten auch) Feuerwehrleute, KITA-erzieher, Müllabfuhr, Leute im Finanzamt. Nur weil die ein bestimmtes Recht anwenden oder danach arbeiten sind sie keine "Exekutive". Darunter versteht man die Regierung. Wieso setzt ein Lehrer den Willen des Regierung um? Das könnte man von einem Supermarktmitarbeiter auch behaupten. Der setzt das Ladenschlussgesetz um und die Preisauszeichnungspflicht und hundert andere Gesetze.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Supermarktangestellte arbeiten doch nicht FÜR den Staat :)


du musst zwischen öffentlichem und privaten Recht unterscheiden;
gäbe es im öffentlichem Recht kein Subordinationsrecht,
könnte der Staat weder Gesetze für die Bürger erlassen noch deren Einhaltung überwachen.

aber ist okay,
Sozialkundeunterricht Ende.
 
Status
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