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Als Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen

Nili

Neues Mitglied
Hallo ihr lieben und zwar wohne ich seit den 1.2.2024 in eine Wohnung
Anfangs lief es total gut, nur in letzter Zeit fühle ich mich dort so unwohl aufgrund des Vermieters
(Wohne Barrierefrei) Der spannt mir durch die Rolläden ob ich zuhause wäre, kündigt sich nicht an und dämmert mir fast jeden Tag an meine Haustür (weil ich nicht jeden Tag nach Briefe gucke (Briefkasten war schon seit den Einzug kaputt.) Darunter auch schimmelt die Wohnung (auch schon beim Einzug) musste sogar 4 Kaltmieten Kaution zahlen (420€ kalt 1.680€ Kaution)
Gestern ging er sogar soweit das er mir aus Wut das ich ihn nicht die Türe öffnete wollte den Strom abgeschaltet hat (Komme selber nicht an den Stromkasten da er in einer separaten Wohnung liegt. ) Meine Frage diesbezüglich kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen sowohl Belästigung als auch den Stromdiebstahl was er begangen hat. Und würde ich die 1.680€ Kaution zurückbekommen? Da ich ja quasi erst 2 Monate da wohne, und wie sollte ich es am besten angehen. Da ich ungerne dort weiter leben möchte
MFG
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es sind maximal 3 Monstskaltmieten Kaution zulässig (in Deutschland) da geht der Beschiss schon los. Wie oft du den Briefkasten leerst geht den Vermieter nichs an. Das wird erst relevant, wenn da nichts mehr reinpasst. Und den Strom abschalten darf er nur wenn technische Gründe das erfordern. Das war ja offenbar aber nicht der Fall.

Den Wohnraum darf der Vermieter nur nach Vorankündiging betreten, und wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Also etwa, um einen Wasserschaden zu begutachten oder zu beheben. Sinnlos an die Tür hänmern wegen irgendwas gehört da nicht dazu.

Schreibe dir alle Vorfälle mit Uhrzeit und Beteiligten auf. Dazu Fotos oder Videos, wenn die Sache das zulässt. Das wirst du bei einer fristlosen Kündigung brauchen. Gesetzliche Frist sind 3 Monate.

Kaution muss er dir zurückzahlen, wenn die Kündigung rechtmäßig war. Entweder er erkennt die Kündigung an, oder du musst die Kaution gerichtlich einfordern. Oft reicht aber ein Schreiben vom Anwalt, man muss nicht immer gleich klagen.

Von der Mietdauer hängt die Rückgabe der Kaution sowieso nicht ab. Der Vermieter kann nur diese 3 Monatsmieten einbehalten, wenn die fristlose Kündigung unberechtigt war. Also den Betrag, den er bei fristgemässer Kündigung von dir noch erhalten hätte.

Allerdings darf der Vermieter die Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung zurückbehalten. Denn da könnte er ja von dir noch was kriegen. Es kann also dauern bis du das Geld siehst. Allerdings wirkt das hier so, als wenn dieser Vermieter sowieso alles falsch macht was geht. Das ist günstig für dich, um so eher hast du dein Geld.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Hallo Nili,
um einen Vertrag fristlos zu kündigen, muss eine Vertragsverletzung vorliegen. Soll heißen, dass Dein Vermieter zugesicherte Eigenschaften nicht einhält und Du das auch beweisen kannst. Dir den Strom abzustellen, weil Du nicht die Tür öffnest, könnte ein solcher Grund sein. Aber hast Du Zeugen dafür? Sonst steht mal wieder Aussage gegen Aussage.

Bei Deiner Begründung musst Du Deine Punkte präzise formulieren. Er hat Dir durch das Abschalten keinen Strom "gestohlen" oder nutzt er Strom auf Deine Kosten? Erst dann wäre das Diebstahl.

Am besten Du führst ein Tagebuch dieser Vorkommnisse mit exaktem Datum und Uhrzeit, denn das mögen Gerichte. Dann kannst Du ihn am besten schriftlich per Einschreiben dazu auffordern, nicht mehr gegen Deine Tür zu hämmern, nicht Deine Anwesenheit zu überprüfen und den Schimmel zu beseitigen. Allerdings ist auch da die Frage, ob Du beweisen kannst, dass der Schimmel schon vor Deinem Einzug vorhanden war. Hast Du das bei Deinem Einzug bemängelt?

Die vier Monatsmieten sind natürlich für ihn ein Druckmittel, das ist wahr. Aber Du kannst im umgekehrten Fall auch die Miete kürzen, wenn er den Schimmel nicht beseitigt und Dir weiterhin den Strom abstellt. Im Zweifel kannst Du die Mietzahlung unrechtmäßig ganz einstellen, aber dann würde ich mich schleunigst auf Wohnungssuche machen. Solch willkürliche Handlungen wie die seinen sehen Gerichte garnicht gerne, denn die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Schimmelsporen gefährden die Gesundheit. Das ist kein akzeptabler Mangel und du solltest umgehend die Behebung initiieren. Der Vermieter soll das schnellstmöglich beseitigen lassen. Teil ihm das schriftlich mit und setz ihm eine Frist.

Zu den anderen Themen hast du schon wertvolle Infos erhalten.
 
G

Gus Eisen

Gast
Diesem Vermieter würde ich einmal seine Rechte und Pflichten alá Gesetzestexte klarmachen. Ich würde da gar nicht allzulange warten, sondern ihn mal mit der Kamera aufnehmen, wenn der dich nochmal am Fenster oder Haustür belästigen sollte.
 

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