Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

als Hartz IV & Arbeitslosengeld-Empfänger im Krankenhaus

Live81

Mitglied
Hallo,
ich bin zZ arbeitslos und habe vorher in Teilzeit gearbeitet. Daher bekomme ich nun Arbeitslosengeld und da das unter dem Existenzminimum liegt bekomme ich zusätzlich Hartz IV.
Der Betrag vom Hartz IV liegt aber unter meiner Miete und wird somit nur als "Beitrag zur Unterkunft und Heizung" - wie es so schön genannt wird - und nicht als Grundsicherung gerechnet.

In ein paar Wochen komme ich für ca. 10 Wochen aus psychischen Gründen in eine Klinik. Laut den Internetseiten der ARGE bekomme ich in dieser Zeit 35 % weniger Hatz IV. Genauer gesagt wird dort erklärt, dass in der Berechnung 35 % der Grundsicherung abgezogen werden, da man im Krankenhaus ja voll versorgt wird und somit kein Geld für Lebensmittel etc. braucht.

Jetzt frage ich mich ob das nun bei mir auch zutrifft oder nicht.
Werden diese 35% grundsätzlich jedem Hartz IV Empfänger abgezogen oder trifft das bei mir nicht zu, weil ich ja vom Hartz IV nur den Zuschuss für Unterkunft und Heizung bekomme und ich meine Miete ja wohl trotz Krankenhausaufenthalt voll zahlen muss?

Ich hab schon Stunden im Internet danach gesucht, aber nichts gefunden, das genau meiner Situation entspricht und mein Sachbearbeiter vom Hartz IV meinte nur, dass er das dann erst bearbeitet wenn ich in der Klinik bin und ich mir nicht schon vorher Gedanken machen sollte! - Schöner Sachbearbeiter!
Bin also um jeden Tipp dankbar.
 

Asile

Mitglied
Hallo Live81!

Grundsätzlich ist das so, ja. Das Perfide an der Sache ist, dass man in den ersten 2 (?) Wochen auch noch diesen Krankenhausbeitrag (weiß jetzt nicht, wie das heißt) zahlen muss.
Wie das jetzt bei dir konkret aussieht, da du ja nur eine Aufstockung bekommst, weiß ich nicht. Aber es gibt in den Krankenhäusern sogenannte Sozialberatungsstellen. Da würde ich auf jeden Fall mal hingehen, die können da sicher was für dich tun. Desweiteren kannst du bei deiner Krankenkasse anrufen und dich erkundigen.
Die Aussage von deinem Sachbearbeiter geht gar nicht. Wenn du die Nerven hast, dann bleib dran und lege ihm dar, dass du das auf Grund deiner Situation vorab wissen musst.

Ich wünsche dir viel Kraft

Gruß Asile
 

Live81

Mitglied
danke für die schnelle Antwort.

Um das Krankenhaustagegeld (so heisst das übrigends) hab ich mich schon gekümmert. Da hab ich inzwischen eine Befreiung für.
Danke trotzdem für die Vorwarnung.
Du meinst also dass ich dann wirklich weniger Hartz IV bekomme?
Darf ich auch fragen woher du das weisst?
 

Asile

Mitglied
...ich weiß nicht, ob dich das tifft - da du ja "nur" bezuschusst wirst. Ich kenne den Fall aus meinem Umfeld und habe die eine oder andere Geschichte gehört. Das Gute ist ja, dass du ein wenig Zeit hast. WEnn du die Befreiung von der KK hast, ist das ja schon die halbe Miete.

Wünsch dir viel Erfolg (auch für deine Therapie)

LG Asile
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo,
ich bin zZ arbeitslos und habe vorher in Teilzeit gearbeitet. Daher bekomme ich nun Arbeitslosengeld und da das unter dem Existenzminimum liegt bekomme ich zusätzlich Hartz IV.
Der Betrag vom Hartz IV liegt aber unter meiner Miete und wird somit nur als "Beitrag zur Unterkunft und Heizung" - wie es so schön genannt wird - und nicht als Grundsicherung gerechnet.

In ein paar Wochen komme ich für ca. 10 Wochen aus psychischen Gründen in eine Klinik. Laut den Internetseiten der ARGE bekomme ich in dieser Zeit 35 % weniger Hatz IV. Genauer gesagt wird dort erklärt, dass in der Berechnung 35 % der Grundsicherung abgezogen werden, da man im Krankenhaus ja voll versorgt wird und somit kein Geld für Lebensmittel etc. braucht.

Jetzt frage ich mich ob das nun bei mir auch zutrifft oder nicht.
Werden diese 35% grundsätzlich jedem Hartz IV Empfänger abgezogen oder trifft das bei mir nicht zu, weil ich ja vom Hartz IV nur den Zuschuss für Unterkunft und Heizung bekomme und ich meine Miete ja wohl trotz Krankenhausaufenthalt voll zahlen muss?

Ich hab schon Stunden im Internet danach gesucht, aber nichts gefunden, das genau meiner Situation entspricht und mein Sachbearbeiter vom Hartz IV meinte nur, dass er das dann erst bearbeitet wenn ich in der Klinik bin und ich mir nicht schon vorher Gedanken machen sollte! - Schöner Sachbearbeiter!
Bin also um jeden Tipp dankbar.
Das ist unrichtig.
Fakt ist:
Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts darf bei Beziehern von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt werden
Bundessozialgericht Urteil vom 18.6.2008, B 14 AS 22/07 R
Also klagen,klagen und nochmals klagen und Sozialgerichte überfluten!!!...kostet nichts...
Quelle:
heizkosten hartz 4,hartz berechnung,Sozialhilfe Antrag,Anspruch Heizkosten
 

Live81

Mitglied
Danke für deinen Beitrag.
Allerdings wurde nie behauptet, dass die Verpflegung im Krankenhaus als Einkommen gerechnet wird. Als Einkommen wird natürlich nur gerechnet, was ich als Überweisung oder Bar oder Sachbezug (zB Möbelspende, Geschenke etc.) erhalte. Das trifft ja im Krankenhaus nicht zu.
Die ARGE legt fest, dass man im Krankenhaus voll verpflegt wird und man deswegen keine Kosten für Lebensmittel hat. Das trifft ja auch soweit voll und ganz zu.
Die Frage ist nur, ob mir der betreffende Betrag auch von meinen Leistungen abgezogen wird obwohl ich von der ARGE nur einen Teil für meine Kosten für Unterkunft und Heizung bekomme und nichts für die Lebenssicherung, wo eben auch die Lebensmittelkosten dazu gehören würden.
Das hat also nichts mit Einkommensanrechnung zu tun.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Die Frage ist nur, ob mir der betreffende Betrag auch von meinen Leistungen abgezogen wird obwohl ich von der ARGE nur einen Teil für meine Kosten für Unterkunft und Heizung bekomme und nichts für die Lebenssicherung, wo eben auch die Lebensmittelkosten dazu gehören würden.
Das hat also nichts mit Einkommensanrechnung zu tun.
Auf diese Frage würde ich ganz klar mit nein antworten. Also der betreffende Betrag darf nicht von den Leistungen abgezogen werden, was sie aber versuchen werden.
Am Ende wird Dir nur Widerspruch und Klage bleiben.

Diesen Teil des Gerichturteils finde ich einleuchtend:
Orginalzitat:
Der Verzicht auf eine individuelle Bedarfsbestimmung entspricht im Übrigen auch dem Sinn und Zweck, den der Gesetzgeber mit einer Pauschalierung der Regelleistung im SGB II verband. Die pauschalierte Regelleistung sollte gerade die Selbstverantwortung und Eigenständigkeit der Hilfeempfänger fördern. Diese sind darauf angewiesen, mit dem in der Regelleistung pauschaliert enthaltenen Betrag ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Außerhalb der gemäß § 21 SGB II gewährten Mehrbedarfe und der gemäß § 23 Abs 3 SGB II gewährten einmaligen Leistungen sind monetäre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht denkbar. Im Umkehrschluss ist es dann aber auch nicht möglich, einem bedürfnislosen oder einem geschickt oder wirtschaftlich handelnden Grundsicherungsempfänger Teile der Regelleistung wieder zu entziehen.
 

Live81

Mitglied
danke für den tipp. allerdings wird es sich keinesfalls lohnen wegen einem streitwert von vorraussichtlich 250 € vor Gericht zu ziehen. Das deckt ja nichtmal meinen Eigenanteil meiner Rechtschutzversicherung.

woher hast du denn dieses gerichtsurteil. wo kann man das nachlesen?
wenn dieses gerichtsurteil denn auch so in der praxis umgesetzt werden würde wie du dieses urteil interpretierst, hiesse das, dass man keinem hartz IV empfänger jemals etwas von der grundsicherung abziehen könnte. aber genau das ist tagtäglich der fall.
ausserdem sagt dieses urteil ja nur aus, dass man einem bedürfnislosen oder einem wirtschaflich geschickt handelnden nichts abziehen darf. da ich den hintergrund dieses urteils nicht kenne, kann man das auf x weisen auslegen. ich zumindest denke, das bezieht sich nur darauf, dass man leuten, die mit weniger als der grundsicherung auskommen würden trotzdem den gleichen betrag zahlen muss als jedem anderen. (zB jugendlichen, die zu hause wohnen und keinen anteil an diversen fixkosten, wie telefon, zahlen müssen oder jemanden, der seine kleidung selbst schneidert muss man trotzdem den gleichen betrag für kleidung zahlen etc.)
ich glaube kaum, dass sich dieses urteil auf meine situation bezieht.
deshalb würd ich gerne wissen woher dieses urteil stammt, damit ich mir den kontext mal genauer anschaun kann.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben