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Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses

Hi miteinander,

ich habe letztes Jahr eine Tätigkeit mit Befristung von einem Jahr begonnen. Am 30.6.2016 ist Stichtag und mein Arbeitsvertrag endet mit diesem Datum.

Nun ist folgende Situation:

Momentan, betriebsbedingt, ist die Auftragslage nicht gut und der Mutterkonzern hat die Order rausgegeben, dass auslaufende Verträge NICHT verlängert werden. Dies würde ja auch mich betreffen.

Allerdings wurden nach mir weitere zwei Mitarbeiter eingestellt. Zum Zeitpunkt des 30.6.2016 befindet sich der eine noch in der Probezeit und der andere nicht mehr.

Kann ich gegen einen möglichen Ablauf des Arbeitsvertrages rechtlich vorgehen und das einklagen oder ist hier nichts zu machen?!?

Vielen Dank im Voraus!

Lg Pit

PS: Ich weiß, dass es nicht die feine Art ist, Kollegen derart "auszuspielen", andererseits ist die Situation etwas komplizierter. Der eine Kollege, der seine Probezeit rum hätte, wird in nächster Zeit wahrscheinlich sowieso in eine andere Abteilung versetzt. Der andere Kollege, der am 30.6.2016 seinen LETZTEN TAG der Probezeit hätte, bringt (subjektive Einschätzung) "Unruhe" in unsere Abteilung, schwärzt uns als Kollegen bei Vorgesetzten an, wir würden unsere Arbeit nicht richtig erledigen und sucht sich stets die "leichten Tätigkeiten" aus. Das ist ein subjektiver Eindruck, aber er nimmt mir auch die Skrubel hier meine Rechte zu nutzen um der Arbeitslosigkeit zu entgehen.
 

Mirila

Aktives Mitglied
Schön wäre es. Aber da das hier sicherlich dein erster befristeter Vertrag bei diesem UN ist, kannst du gar nichts machen. Fang am besten jetzt schon an dich neu zu bewerben und vergiss nicht dich beim Arbeitsamt zu melden.
 
C

chrismas

Gast
Dagegen kannst du nicht vorgehen, du hast einen befristeten Vertrag unterschrieben und bist an diesem gebunden unabhängig davon, was nach deiner Einstellung auch passiert sein mag.

Was deinen Kollegen angeht, so würde ich dir raten, führe ein Mobbingtagebuch und notiere alles und dann nach 2-3 Wochen suche das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und wenn dieser nichts dagegen unternehmen möchte bzw. will, dann gehe zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 

Querdenker

Aktives Mitglied
Hallo Pit,

ich bin kein Jurist, aber das ist schon eindeutig (leider): Du hast keine Chance. Und bevor du sinnlos Energie im Versuch mit wahrscheinlich schlechtem Ausgang steckst, solltest du selbige besser in Bewerbung sprich deine Zukunft investieren. Wahrscheinlich bist du auch mal krank und musst zu Hause bleiben.
 
G

Gast

Gast
Befristet bis zum 30.06.16 bedeutet, dass du dich 3 Monate vor Beschäftigungsende arbeitssuchend melden musst. Informiere dich beim Arbeitsamt.

Ales andere kann warten und sich neu entwickeln. Schaue auf dich und nicht auf andere.
 

Portion Control

Urgestein
Die Personalplanung ist nunmal Sache des Arbeitgebers. Du hast aufgrund deines befristeten AV keinen besseren Stellenwert für eine Weiterbeschäftigung. Die Karten werden mit Ablauf der Beschäftigung neu gemischt. Das ist ja nicht wie eine Probezeit zu verstehen.
 

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