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Restkreditversicherung - Versicherung zahl nicht aus wie Vorgehen

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G

Gelöscht 128532

Gast
Hallo liebes Forum,

folgender Sachverhalt.

1) Am 05.01.2024 habe ich meine Schulden bei der Sparkasse abbezahlt
2) Ich habe im Jahr als Absicherung der Schuldensumme bei gleicher Sparkasse eine Restschuldversicherung in Höhe von
7.012,22 EUR abgeschlossen die Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit absichert.
3) Laufzeit war 01.04.2019 bis 01.04.2029

Mein Sparkassenberater verischerte mir per Mail das ich die anteilige Restsumme weil ich vorher getilgt habe
in der ersten Februar Woche erhalten würde und verströstet mich seitdem das ich mich in Geduld üben soll.

Da ich weder von der Sparkasse noch von der Versicherung was gehört habe wie Vorgehen?

Die Versicherung hat eine sehr schlechte Bewertung bei Google und Kunden beschweren sich über das Tot-Stellen der Versicherung im Versicherungsfall.

Ich wollte heute letztmahlig eine freundliche Mail an meinen Sparkassen Berater aufstezen mit der eindringlichen bitte sich als Vertragspartner um den Status des Sachverhaltes zu kümmern.

Ich schließen nicht aus das ich den Verbraucherschutz einschalten aber auch mich rechlich beraten lasse.

Hat jemand ähnlichen Sachverhalt? Wie seit Ihr vorgegangen und habt Ihr am Ende Euer Geld bekommen?

Danke Euch.
 
G

Gelöscht 128532

Gast
es gibt für solche fälle einen versicherungsombutsmann. an den solltest du dich melden, denke ich.
Die Sparkasse ist hier zentraler Vermittler wie ich geschrieben habe.

Also der zentrale Ansprechpartner ist der Sparkassen Berater.

was meinst Du mit: "versicherungsombutsmann."?
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Für mein Verständnis:
1) Am 05.01.2024 habe ich meine Schulden bei der Sparkasse abbezahlt
2) Ich habe im Jahr als Absicherung der Schuldensumme bei gleicher Sparkasse eine Restschuldversicherung in Höhe von
7.012,22 EUR abgeschlossen die Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit absichert.
3) Laufzeit war 01.04.2019 bis 01.04.2029
Du hast mit den 7.012,22 € den Beitrag für 10 Jahre bezahlt und
bekommst jetzt den Anteil von ca. fünfdreiviertel Jahren zurück,
da du die Schuldensumme früher abbezahlt hast ?
 
G

Gelöscht 129027

Gast
Vertragspartner ist diese Restschuldversicherung. Spaßkatze (Sparkasse) war lediglich Vermittler. Ich würde empfehlen sich direkt mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. Und mal im Versicherungsvertrag nachlesen, was bei vorzeitiger Tilgung des Kredites vereinbart ist.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Da hat @Stan aber sowas von recht. :) Nicht die Sparkasse ist Dein Ansprechpartner, sondern die Versicherung. Wenn im Vertrag keine Bearbeitungszeit erwähnt wird (und die wird in aller Regel nicht erwähnt), dann schreibe die Versicherung mit allen notwendigen Daten an und setze eine Frist mit einem Datum (!). 14 Tage sind üblich. Wenn dieses Datum abgelaufen ist, dann kannst Du z.B. eine Anwaltshotline anrufen. Die sind nicht so teuer. Oder Du engagierst einen Anwalt.

Du kannst Dir aber auch in einem Schreibwarenladen ein gerichtliches Mahnformular holen und das zum zuständigen Amtsgericht schicken. Dann meldet sich das Gericht bei der Versicherung und das beschleunigt die Sache in aller Regel etwas. Aber wenn die Versicherung Widerspruch einlegt, kann sich das über Monate hinziehen. Die haben Anwälte dafür. Du auch?
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
Anscheinend ist aktuell unklar, worum es geht.


Unter einer (Rest-) Kreditversicherung stelle ich mir vor, dass ein Rückzahlungsausfall für Tilgungen des Kredits versichert sein soll.
Zwei Möglichkeiten wären denkbar:

Der Schadensfall ist eingetreten, und nach den Bestimmungen des Versicherungsvertrages ist eine Leistung fällig. Die Leistung wäre durch die Versicherung an den Geschädigten auszuzahlen, also an den Kreditgläubiger aber nicht an den Kreditnehmer.
Ist der Kredit getilgt, gab es keinen Schadensfall. Prämien bekommt man dann nicht zurück, es sei denn, es wurde eine Art Belohnung vereinbart weil man zu Ende getilgt hat.

Dann kann es noch darum gehen, dass die Prämien zu hoch angesetzt waren, weil eine geringere Summe durch Vortilgung versichert werden sollte aber nicht die ganze Summe.
Es müsste dann aber mit dem Vertragspartner - und nicht mit dem Vermittler - eine entsprechende schriftliche Vereinbarung geben.
Ansonsten liegt ein Irrtum über den Vertragsgegenstand vor, hier: die Ausfallhöhe.

Worum geht es denn nun genau?
 
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