Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

zwangsversteigerung

T

taschkent

Gast
ich bin in Privatinsolvenz gegangen und am 21.03.06 soll mein Haus versteigert werden. Für meine Familie und ich ist das schwer, aber meine
86 jährige Tante kann das nicht verkraften.
Da ich ein festes und gesichertes Einkommen habe, suche ich jemanden der
das Haus für 56000 Euro ersteigert. Für dringende Instandsetzungsarbeiten
benötige ich nochmals 8- 9000 Euro. Ich würde das Darlehn abbezahlen und
das Haus nach 6 Jahren zurückkaufen. wer kann mir und meiner Familie helfen.
 
taschkent meinte:
ich bin in Privatinsolvenz gegangen und am 21.03.06 soll mein Haus versteigert werden. Für meine Familie und ich ist das schwer, aber meine
86 jährige Tante kann das nicht verkraften.
Da ich ein festes und gesichertes Einkommen habe, suche ich jemanden der
das Haus für 56000 Euro ersteigert. Für dringende Instandsetzungsarbeiten
benötige ich nochmals 8- 9000 Euro. Ich würde das Darlehn abbezahlen und
das Haus nach 6 Jahren zurückkaufen. wer kann mir und meiner Familie helfen.


Hat denn der Insolvernzverwalter bzw. Treuhänder das Haus aus der Masse freigegeben?

Und wovon wollen Sie denn ein privates Darlehen zurückzahlen, wenn Sie nur noch den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens haben?

Sie wollen also ein Darlehen, obwohl Sie amtlicherseits zahlungsunfähig sind.
 
Hallo taschkent,

du musst zum Antworten entweder den Knopf "Antworten" oder "Zitieren" benutzen - der "Melden"-Knopf dient nur dazu, vermeintliche Verstöße gegen die Forenregeln an die Admins zu melden.

Jens

--

Hier ist die Antwort von taschkent auf Beitrag #2:

mir bleiben ein freies moatseinkommen von 2100 Euro . das bleibt auch
die nächsten 4 Jahre so. (bin ab nov. 06 in 2. phase Altersteilzeit für 3
jahre, danach ist mein einkommen (bfa-rente und firmenrente) 1750 bis1800Euro + Kindergeld). ich denke , davon kann ich das darlehn bedienen.
 
Jens79 meinte:
Hier ist die Antwort von taschkent auf Beitrag #2:

mir bleiben ein freies moatseinkommen von 2100 Euro . das bleibt auch
die nächsten 4 Jahre so. (bin ab nov. 06 in 2. phase Altersteilzeit für 3
jahre, danach ist mein einkommen (bfa-rente und firmenrente) 1750 bis1800Euro + Kindergeld). ich denke , davon kann ich das darlehn bedienen.

Hallo Taschkent,

habe da trotzdem meine Bedenken. Wenn Sie sich im laufenden Insolvenzverfahren so hoch verschulden, kann das unter Umständen die Restschuldbefreiung kosten.

Übrigens haben Sie die von mir oben gestellten Fragen leider nicht beantwortet, da die äußerst wichtig sind.

Und wie kann ein Dritter mit Ihnen einen Darlehensvertrag machen, da Sie sich im Insolvenzverfahren befinden? Das schreit doch regelgerecht nach Sittenwidrigkeit, da von Ihrem Einkommen, das Ihnen bleibt, durch das Insolvenzverfahren nichts mehr gepfändet werden kann. Es wird doch somit eine Unmöglichkeit von Ihnen gefordert.
 
taschkent, bitte entweder
  • auf die Schaltfläche "Antworten" (auf der linken Seite über und unter den Beiträgen) klicken um eine Antwort zu schreiben
oder
  • auf die Schaltfläche "Zitieren" klicken (rechts unter dem zu zitierenden Beitrag) um mit Zitat zu antworten.

Jens

--

Hier die Antwort von taschkent auf Beitrag #4:

hallo,
zu Ihren Fragen :
es ist an der ganzen Sache nichts sittenwidriges daran. nach absprache mit meinem insolvenzverwalter kann das haus von einem Dritten erworben werden. der erscheint dann natürlich im Grundbuch. er macht mit mir einen Mietvertrag, wo geregelt ist ,daß ich die Miete mit mindestens der darlehnsrate bezahle, die vereinbart wird. das heißt , ich bezahle das aufgenommene darlehn ab. nach sechs jahren kaufe ich das haus zurück und übernehme weiterhin die darlehnsrate.
dies ist ein verfahren, das oft angewendet wird um die immobilie zu behalten und nicht ausziehen zu müssen. ein notar gibt auch darüber
auskunft. dies müßte sowieso bei einem notar abgewickelt werden.
lektüre darüber gibts in fachzeitschriften.
 
mir bleiben ein freies moatseinkommen von 2100 Euro . das bleibt auch
die nächsten 4 Jahre so. (bin ab nov. 06 in 2. phase Altersteilzeit für 3
jahre, danach ist mein einkommen (bfa-rente und firmenrente) 1750 bis1800Euro + Kindergeld). ich denke , davon kann ich das darlehn bedienen.[/QUOTE]

Entschuldigung, aber mal aus Sicht der Gläubiger wie ist ein solcher pfändungsfreier Selbstbehalt möglich???? Ich führe einen kleinen Handwerksbetrieb und mir stehen jedesmal die Haare zu Berge, wenn ich eine
Nachnahme vom gerichtsvollzieher mit Pfändungsprotokollen zurückbekomme - nicht pfändbar-liegt unter der Freigrenze.

Sie sind sicher in einer schlimmen Situation, aber uns als kleinen Betrieben,
können solche P.-Grenzen das Genick brechen, denn damit haben unsere
Schuldner oft mehr Geld zur Verfügung als wir.

Trotzdem alles Gute Caro
 
Jens79 meinte:
taschkent, bitte entweder
  • auf die Schaltfläche "Antworten" (auf der linken Seite über und unter den Beiträgen) klicken um eine Antwort zu schreiben
oder
  • auf die Schaltfläche "Zitieren" klicken (rechts unter dem zu zitierenden Beitrag) um mit Zitat zu antworten.

Jens

--

Hier die Antwort von taschkent auf Beitrag #4:

hallo,
zu Ihren Fragen :
es ist an der ganzen Sache nichts sittenwidriges daran. nach absprache mit meinem insolvenzverwalter kann das haus von einem Dritten erworben werden. der erscheint dann natürlich im Grundbuch. er macht mit mir einen Mietvertrag, wo geregelt ist ,daß ich die Miete mit mindestens der darlehnsrate bezahle, die vereinbart wird. das heißt , ich bezahle das aufgenommene darlehn ab. nach sechs jahren kaufe ich das haus zurück und übernehme weiterhin die darlehnsrate.
dies ist ein verfahren, das oft angewendet wird um die immobilie zu behalten und nicht ausziehen zu müssen. ein notar gibt auch darüber
auskunft. dies müßte sowieso bei einem notar abgewickelt werden.
lektüre darüber gibts in fachzeitschriften.

Und wenn der Käufer nicht mehr an Sie zurückverkauft?
 
Caro meinte:
mir bleiben ein freies moatseinkommen von 2100 Euro . das bleibt auch
die nächsten 4 Jahre so. (bin ab nov. 06 in 2. phase Altersteilzeit für 3
jahre, danach ist mein einkommen (bfa-rente und firmenrente) 1750 bis1800Euro + Kindergeld). ich denke , davon kann ich das darlehn bedienen.

Trotzdem alles Gute Caro[/QUOTE]

Hallo Caro,

dieser Betrag ist von der größe der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig.

Das heißt, alles was die Pfändungsfreigrenze überschreitet, wird an den Treuhänder abgeführt, der die Gläubiger daraus befriedigt.

Das heißt, beim Schuldner kann nichts mehr danach gepfändet werden, wenn er die Verpflichtungen aus dem Darlehen nicht bedient.

Vor diesem Hintergrund ist ein solches Geschäft sittenwidrig, da sich der Darlehensgeber eine Leistung versprechen lässt, die der Schuldner nicht einhalten kann und auch über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht eingefordert werden kann.

Es wäre ein nichtiger Darlehensvertrag.

Für mich ist die Sache nicht sauber, besonders vor dem Hintergrund, dass das Haus mit in die Insolvenzmasse fließt und aus dem Erlös die Gläubiger befriedigt werden sollen.

Hier wird lediglich ein Strohmann gesucht, der das Haus für den Schuldner ersteigert.

Würde dem Fragesteller raten, sich wegen seinem speziellen Fall an ein entsprechendes Fachforum zu wenden.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/

Gruß

Thomas
 
für die versteigerung braucht der treuhänder das objekt nicht aus der insolvenzmasse freigeben. es handelt sich hierbei nicht um einen freihändigen verkauf. vielmehr wird der treuhänder ja bemüht sein, das objekt in der zwangsversteigerung loszuwerden.
im übrigen hat dieser plan des ersteigern und späteren vermietens an den ehemaligen eigentümer nichts mit einem darlehensvertrag zu tun, und ist auch nicht sittenwidrig oder eine sonstige verzerrung der vermögensverhältnisse.
wenn gleich ich an dieser stelle alle gläubiger verstehen kann, da ich auch selbst auf den ausgleich meiner forderung warte, wird durch diese prozedur aber der (oder die) gläubiger nicht benachteiligt, da im versteigerungsverfahren ja ein verwertbarer erlös erlangt wird, also immer noch besser, als wenn in der versteigerung kein käufer zu finden ist.
ob die höhe des gebotes angemessen ist, wird der teuhänder entscheiden und notfalls das versteigerungsverfahren einstellen.
die späteren ausgaben für die miete müsste der treuhänder dem schuldner sowieso als nicht pfändbar belassen, egal ob für das haus oder eine wohnung. wenn die miete unangemessen hoch ist, wird der treuhänder oder ein gläubiger ohnehin die ausgabe prüfen (lassen) und ggf. geht halt die restschuldbefreiiung flöten.

nun zu taschkents frage selbst: es gibt für derartige geschichten immobilienfirmen, die die objekte ersteigern und dann an euch vermieten und später verkaufen. die konditionen oder abwicklungsmodalitäten kenne ich nicht, aber ddie werden es wohl auch nicht für lau machen. einfach mal ausgiebig googeln.
 
Ich kann da auch nichts sittenwidriges sehen. Eigentlich ist es ja nichts weiter wie das alte Spiel: Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, den Freunden alles verkaufen und dann die Sachen mieten...
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
D Zwangsversteigerung durch Inkasso Finanzen 37

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben