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danaheart
Gast
Hallo Zusammen !
Mal angenommen, um folgenden Fall handelt es sich:
Person A ersteigert eine Immobilie weit über dem 7/10 Gebot.
3...2...1... Person A ist der Höchstbietende und KEINER bietet darüber.
Die Versteigerung hat also Person A gewonnen.
Jedeoch räumt sich der derzeitige Eigentümer (der 1 1/2 jahre keine Hausraten bezahlt hat) eine allerletzte Frist von 1 Woche ein, um seine Schulden zu begleichen.
Ist das rechtlich ok?
Hat der Eigentümer denn nich vor der versteigerung genug Zeit und Fristen gehabt ?
Die Richterin sagt zum Höchstbietenden, dass Sie in 1 Woche mitteilt, ob er den Zuschlag bekommen hat.
Nach 1 Woche... wurde das komplette Darlehen des Hauses abgelöst bei der Bank, die auch die Versteigerung in Auftrag gegeben hat.
Ist das rechtens ?
Da der derzeitige Eigentümer wahrscheinlich nicht über die finanziellen Mittel verfügte, hat ein "Bekannter" das Darlehen bezahlt.
Hat der Höchstbietende nicht evtl. ein Vorkaufsrecht ?
Kann man eine bereits absolvierte Zwangsversteigerung einfach so verpuffen lassen, wie als wenn nichts war?
Vielen Dank für eure Antworten !
Viele Grüße
Mal angenommen, um folgenden Fall handelt es sich:
Person A ersteigert eine Immobilie weit über dem 7/10 Gebot.
3...2...1... Person A ist der Höchstbietende und KEINER bietet darüber.
Die Versteigerung hat also Person A gewonnen.
Jedeoch räumt sich der derzeitige Eigentümer (der 1 1/2 jahre keine Hausraten bezahlt hat) eine allerletzte Frist von 1 Woche ein, um seine Schulden zu begleichen.
Ist das rechtlich ok?
Hat der Eigentümer denn nich vor der versteigerung genug Zeit und Fristen gehabt ?
Die Richterin sagt zum Höchstbietenden, dass Sie in 1 Woche mitteilt, ob er den Zuschlag bekommen hat.
Nach 1 Woche... wurde das komplette Darlehen des Hauses abgelöst bei der Bank, die auch die Versteigerung in Auftrag gegeben hat.
Ist das rechtens ?
Da der derzeitige Eigentümer wahrscheinlich nicht über die finanziellen Mittel verfügte, hat ein "Bekannter" das Darlehen bezahlt.
Hat der Höchstbietende nicht evtl. ein Vorkaufsrecht ?
Kann man eine bereits absolvierte Zwangsversteigerung einfach so verpuffen lassen, wie als wenn nichts war?
Vielen Dank für eure Antworten !
Viele Grüße