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Zwangsversteigerung Immobilie

D

danaheart

Gast
Hallo Zusammen !

Mal angenommen, um folgenden Fall handelt es sich:

Person A ersteigert eine Immobilie weit über dem 7/10 Gebot.

3...2...1... Person A ist der Höchstbietende und KEINER bietet darüber.

Die Versteigerung hat also Person A gewonnen.

Jedeoch räumt sich der derzeitige Eigentümer (der 1 1/2 jahre keine Hausraten bezahlt hat) eine allerletzte Frist von 1 Woche ein, um seine Schulden zu begleichen.

Ist das rechtlich ok?
Hat der Eigentümer denn nich vor der versteigerung genug Zeit und Fristen gehabt ?

Die Richterin sagt zum Höchstbietenden, dass Sie in 1 Woche mitteilt, ob er den Zuschlag bekommen hat.

Nach 1 Woche... wurde das komplette Darlehen des Hauses abgelöst bei der Bank, die auch die Versteigerung in Auftrag gegeben hat.

Ist das rechtens ?

Da der derzeitige Eigentümer wahrscheinlich nicht über die finanziellen Mittel verfügte, hat ein "Bekannter" das Darlehen bezahlt.

Hat der Höchstbietende nicht evtl. ein Vorkaufsrecht ?

Kann man eine bereits absolvierte Zwangsversteigerung einfach so verpuffen lassen, wie als wenn nichts war?

Vielen Dank für eure Antworten !

Viele Grüße
 
G

Gast

Gast
Hallo!
Vermutlich hat das Gericht richtig entschieden. Auch nach dem Zuschlag zum 1,2,3 können noch Gebote abgegeben werden.
Vorschlag einen Rechtspfleger beim (irgendeinem) Amtsgericht fragen. Kostet nichts.
HB
 

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