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Gast
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Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Haus wurde zwangsversteigert.
1. Kann der neue Eigentümer des Hauses nach 3,5 Jahren die Übernahme der Kosten für die Zwangsräumung vom ehemaligen Besitzer fordern?
Das Haus wurde damals im November versteigert und der neue Eigentümer wollte sofort, dass die ehemaligen Besitzer ausziehen.
Der Tag für den Auszug wurde von beiden Parteien auf den 01. Dezember festgelegt.
Der neue Besitzer hat aber trotzdem eine Zwangsräumung beantragt.
Wer muss diese Kosten tragen??
2. Die Bank (Hauptgläubiger) möchte jetzt den Restbetrag der Schulden des versteigerten Hauses.
Sie hat damals aber ja dem Betrag x der bei der Zwangsversteigerung genannt wurde zugestimmt.
Sind damit die Forderungen an den Schuldner nicht erloschen oder muss der Schuldner der Bank den Restbetrag noch zahlen??
Folgender Sachverhalt:
Haus wurde zwangsversteigert.
1. Kann der neue Eigentümer des Hauses nach 3,5 Jahren die Übernahme der Kosten für die Zwangsräumung vom ehemaligen Besitzer fordern?
Das Haus wurde damals im November versteigert und der neue Eigentümer wollte sofort, dass die ehemaligen Besitzer ausziehen.
Der Tag für den Auszug wurde von beiden Parteien auf den 01. Dezember festgelegt.
Der neue Besitzer hat aber trotzdem eine Zwangsräumung beantragt.
Wer muss diese Kosten tragen??
2. Die Bank (Hauptgläubiger) möchte jetzt den Restbetrag der Schulden des versteigerten Hauses.
Sie hat damals aber ja dem Betrag x der bei der Zwangsversteigerung genannt wurde zugestimmt.
Sind damit die Forderungen an den Schuldner nicht erloschen oder muss der Schuldner der Bank den Restbetrag noch zahlen??