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Zwangsversteigerung Haus

G

Gast

Gast
Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Haus wurde zwangsversteigert.

1. Kann der neue Eigentümer des Hauses nach 3,5 Jahren die Übernahme der Kosten für die Zwangsräumung vom ehemaligen Besitzer fordern?
Das Haus wurde damals im November versteigert und der neue Eigentümer wollte sofort, dass die ehemaligen Besitzer ausziehen.
Der Tag für den Auszug wurde von beiden Parteien auf den 01. Dezember festgelegt.
Der neue Besitzer hat aber trotzdem eine Zwangsräumung beantragt.
Wer muss diese Kosten tragen??

2. Die Bank (Hauptgläubiger) möchte jetzt den Restbetrag der Schulden des versteigerten Hauses.
Sie hat damals aber ja dem Betrag x der bei der Zwangsversteigerung genannt wurde zugestimmt.
Sind damit die Forderungen an den Schuldner nicht erloschen oder muss der Schuldner der Bank den Restbetrag noch zahlen??
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Haus wurde zwangsversteigert.
Beileid, mit uns wäre das nicht passiert.

Kann der neue Eigentümer des Hauses nach 3,5 Jahren die Übernahme der Kosten für die Zwangsräumung vom ehemaligen Besitzer fordern?
Das Haus wurde damals im November versteigert und der neue Eigentümer wollte sofort, dass die ehemaligen Besitzer ausziehen.
Der Tag für den Auszug wurde von beiden Parteien auf den 01. Dezember festgelegt.
Der neue Besitzer hat aber trotzdem eine Zwangsräumung beantragt.
Wer muss diese Kosten tragen??
Können schon, bezahlen würde ich aber nicht.

Die Bank (Hauptgläubiger) möchte jetzt den Restbetrag der Schulden des versteigerten Hauses.
Sie hat damals aber ja dem Betrag x der bei der Zwangsversteigerung genannt wurde zugestimmt.
Sind damit die Forderungen an den Schuldner nicht erloschen oder muss der Schuldner der Bank den Restbetrag noch zahlen??
Klar muss der Schuldner den Restbetrag an die Bank bezahlen.Aber Hallo!!
Das ist doch was ich immer sage. :
Die Banken machen ihre Hauptgeschäfte damit, dass sie die Immo möglichst günstig versteigern(evtl.selbst ersteigern oder durch einen Strohmann),dann teuer verkaufen und von dem Ehemaligen die Restschuld einfordern.Was denkst Du warum die so grosse Glaspaläste haben?
 

Theriemie

Mitglied
Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Haus wurde zwangsversteigert.

1. Kann der neue Eigentümer des Hauses nach 3,5 Jahren die Übernahme der Kosten für die Zwangsräumung vom ehemaligen Besitzer fordern?
Das Haus wurde damals im November versteigert und der neue Eigentümer wollte sofort, dass die ehemaligen Besitzer ausziehen.
Der Tag für den Auszug wurde von beiden Parteien auf den 01. Dezember festgelegt.
Der neue Besitzer hat aber trotzdem eine Zwangsräumung beantragt.
Wer muss diese Kosten tragen??

2. Die Bank (Hauptgläubiger) möchte jetzt den Restbetrag der Schulden des versteigerten Hauses.
Sie hat damals aber ja dem Betrag x der bei der Zwangsversteigerung genannt wurde zugestimmt.
Sind damit die Forderungen an den Schuldner nicht erloschen oder muss der Schuldner der Bank den Restbetrag noch zahlen??
Wenn ein Thermin vereinbart wurde schriftlich dann muss nichts bezahlt werden wenn die Zwangsräumung vor dem Thermin war. Aber so scheint es nicht, sonst hätte der neue Besitzer die Zwangsräumung nicht durchsetzen können bei Gericht.

Wenn die Bank das Haus versteigert hat, ist der Fall erledigt. Der Erlös geht an die Bank und sonstiges ist nicht zu zahlen.

Vermutlich sind noch andere Schulden bei der Bank. Wenn nicht würde ich einen Prozess anstrengen.
 

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