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Gast
Hallo!
Wenn man Geringverdiener ist, kann man einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Da mein Einkomen recht gering ist soll ich 2% meines Bruttoeinkommens (auf das Jahr gerechnet) zahlen. Wenn man jedoch chronisch krank ist, sinkt der Eigenanteil auf einen Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Dazu muss man allerdings ein Formular von EINEM Arzt ausfüllen lassen, dass man mindestens ein Jahr wegen ein und der selben Erkrankung bei diesem in Behandlung war. Leider werde ich diesen Anforderungen nicht gerecht. Ich bin Suchtmittelabhängig (Alkohol, Kokain, THC, u.v.m.) Deshalb war ich auch ca. 5 Monate in einer Psychatrie zur Entgiftung,in der Zeit auch zu einer Suchtberatungsstelle und im Anschluss daran auch in einer Langzeittherapie die von der "Deutschen Rentenversicherung Bund" finanziert wurde. Das war eine Langzeittherapie, die speziell auf suchtkranke Kinder und Jugenliche zugeschnitten war. Nach den ersten 6 Wochen meiner Behandlung bezog ich (wie üblich) auch Krankengeld. In der Langzeittherapie (wie auch üblich) Übergangsgeld. Reicht das nicht um zu "beweisen", dass ich chronisch krank bin?
Ich brauche in dem Fall dringend eure Hilfe!
Vielen Dank im Voraus, Kahleen
Wenn man Geringverdiener ist, kann man einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Da mein Einkomen recht gering ist soll ich 2% meines Bruttoeinkommens (auf das Jahr gerechnet) zahlen. Wenn man jedoch chronisch krank ist, sinkt der Eigenanteil auf einen Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Dazu muss man allerdings ein Formular von EINEM Arzt ausfüllen lassen, dass man mindestens ein Jahr wegen ein und der selben Erkrankung bei diesem in Behandlung war. Leider werde ich diesen Anforderungen nicht gerecht. Ich bin Suchtmittelabhängig (Alkohol, Kokain, THC, u.v.m.) Deshalb war ich auch ca. 5 Monate in einer Psychatrie zur Entgiftung,in der Zeit auch zu einer Suchtberatungsstelle und im Anschluss daran auch in einer Langzeittherapie die von der "Deutschen Rentenversicherung Bund" finanziert wurde. Das war eine Langzeittherapie, die speziell auf suchtkranke Kinder und Jugenliche zugeschnitten war. Nach den ersten 6 Wochen meiner Behandlung bezog ich (wie üblich) auch Krankengeld. In der Langzeittherapie (wie auch üblich) Übergangsgeld. Reicht das nicht um zu "beweisen", dass ich chronisch krank bin?
Ich brauche in dem Fall dringend eure Hilfe!
Vielen Dank im Voraus, Kahleen