sternchen61,
Wenn du ALG bekommen hast, ist auch in die Versicherung einbezahlt worden.
Mit der Krankheit verstehe ich auch nicht. Ist normalerweise unwichtig.
Ist aber jetzt kompliziert zu raten, welchen Status du genau hast.
Ich versuche es mal so:
Hast du einen offiziellen Ablehnungsbescheid mit dieser Begründung wie du schriebst bekommen, mit einer Rechtsmittelbelehrung, und wann?
Ich würde dir raten, gehe zum VDK und frage dort, ob die dir helfen können. Du musst da Mitglied werden, kostet so 3,50 oder 4 € pro Monat.
Und für das Verfahren bezahlst du 18 €.
Da schaust du mal hier, wo in deiner Nähe ein Büro ist, da rufst du mal an.
Sozialverband VdK Deutschland - Unsere VdK-Landesverbnde
Oder gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht und lasse dich beraten. Der beantragt für dich gleich Prozesskostenhilfe, damit er bezahlt wird.
Wenn du eine wirkliche Ablehnung hast, läuft die 4- wöchige Widerspruchsfrist!
Und da sind jetzt Feiertage!
Daher kannst du das auch erst einmal selbst machen.
Lege erst einmal Widerspruch ein, um die 4wöchige Frist zu wahren.
So könnte das aussehen:
Versicherungsnummer nicht vergessen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen ihren Bescheid vom ...(Datum einfügen) ein.
Die genaue Begründung werde ich nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Am besten, bringt das jemand vorbei, dieser nimmt eine Kopie mit und lässt sich den Empfang bestätigen.