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Zusammenleben mit zukünftiger Partnerin und Miete verlangen?

G

Gelöscht 69940

Gast
Sehe ich auch so!
Übrigens: Deine Eltern wären eigentlich dafür verantwortlich, das Haus in Schuß zu halten, bzw dafür aufzukommen- wer den Nießbrauch hat, hat alle wirtschaftlichen rechte und Pflichten.
Nein seine Eltern haben ihm das Haus geschenkt und den Nießbrauch behalten. Zumindest verstehe ich den Te so. Damit sind seine Eltern aus fast allen Kosten raus. Weil gilt TE (Eigentümer) und Eltern (Nießnutzer). Außer natürlich es ist notarielle anders abgemacht.

Ist rechtlich tatsächlich kompliziert. Aber es gilt Eigentümer hat das Recht zu vermieten, zu verkaufen und selber darin zu wohnen. Nießnutzer haben das Recht zu vermieten und selber darin zu wohnen. Die Kosten trägt fast komplett der Eigentümer, ausser Nebenkosten, Versicherungen, etc.. Da muss der Nutznießer was zuzahlen. Ob seine Eltern einen Kredit aufs Haus oder Grundstück aufnehmen dürfen ist notariell Festgehalten. Ob das Sozialamt bei Bedürftigkeit mal Geld bekommt hängt vom Einzelfall ab.

Von daher sind seine Eltern bei Zahlungen wahrscheinlich raus. Der Te scheint sich anwaltlich nicht beraten lassen zu haben. Daher gehe ich jetzt nicht davon aus, dass beim Notar dazu was anderes vereinbart worden ist.
Geht dem Te jetzt zb. die Heizung kaputt müssen die Eltern überhaupt nichts zahlen, könnten den Te aber wahrscheinlich auf Instandsetzung verklagen, weil sie dort ja jederzeit wohnen können/dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Ano666

Gast
Mein lieber Herr Gesangsverein, jetzt ist die ganze Geschichte mal auf dem Tisch.
Da haben dir deine Eltern ja ein schönes Kuckucksei ins Nest gelegt. Hast du einfach zugegriffen und nur das tolle Haus gesehen, welches dich von anderen in deinem Alter hervorhebt und dir vielleicht mal Geld einbringt?
Hast du niemals auf eigene Faust recherchiert, was es mit Nießbrauch auf sich hat, mit deinen Eltern alles genau besprochen?
An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit den Eltern suchen und das Ganze rückgängig machen. Du bist jetzt schon allem Anschein nach hoch verschuldet und suchst in deiner Verzweiflung eine dumme, naive Freundin die dir hilft deine Schulden abzubezahlen (sehr unsympathisch!)
Und hast du mal an die Zukunft gedacht, wenn deine Eltern richtig alt sind und körperlich nicht mehr können? Sie dann wieder bei dir einziehen und du (evtl auch deine dann vorhandenen Freundin/Ehefrau) noch schön die Pfelge übernehmen darfst, weil "Aber Junge, du hast doch das Haus bekommen, da kannst du ruhig mal was für uns tun. Sei nicht so undankbar!"
Lach ruhig, aber genau so läuft das gerade bei meiner Familie ab (bei uns heißt es aber "Ihr erbt das Alles mal, dann tut auch was dafür!" = keiner von uns will das Haus, weil die laufenden Kosten viel zu hoch sind, aber es wird heftig Druck und Psychoterror von Seiten meiner Eltern ausgeübt). Man ahnt ja nicht, auf welch wunderbare Ideen Eltern kommen können.
Hol dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, nimm alle wichtigen Unterlagen mit zum Anwalt (Vertrag mit den Eltern, Kreditverträge, Nebenkostenabrechnungen, Versicherungen, Kosten für notwendige ausgeführte Renovierungen/Sanierungen...) uns lass dich mal ordentlich beraten.
Im Augenblick sitzt du einfach nur in der Schuldenfalle.
Viel Glück
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Nein seine Eltern haben ihm das Haus geschenkt und den Nießbrauch behalten. Zumindest verstehe ich den Te so. Damit sind seine Eltern aus fast allen Kosten raus. Weil gilt TE (Eigentümer) und Eltern (Nießnutzer). Außer natürlich es ist notarielle anders abgemacht.

Ist rechtlich tatsächlich kompliziert. Aber es gilt Eigentümer hat das Recht zu vermieten, zu verkaufen und selber darin zu wohnen. Nießnutzer haben das Recht zu vermieten und selber darin zu wohnen. Die Kosten trägt fast komplett der Eigentümer, ausser Nebenkosten, Versicherungen, etc.. Da muss der Nutznießer was zuzahlen. Ob seine Eltern einen Kredit aufs Haus oder Grundstück aufnehmen dürfen ist notariell Festgehalten. Ob das Sozialamt bei Bedürftigkeit mal Geld bekommt hängt vom Einzelfall ab.

Von daher sind seine Eltern bei Zahlungen wahrscheinlich raus. Der Te scheint sich anwaltlich nicht beraten lassen zu haben. Daher gehe ich jetzt nicht davon aus, dass beim Notar dazu was anderes vereinbart worden ist.
Geht dem Te jetzt zb. die Heizung kaputt müssen die Eltern überhaupt nichts zahlen, könnten den Te aber wahrscheinlich auf Instandsetzung verklagen, weil sie dort ja jederzeit wohnen können/dürfen.
Nein, das ist falsch: Der, der den Nießbrauch hat, hat die kompletten wirtschaftlichen rechte und Pflichten. NICHT der Eigentümer! Der Eigentümer hat- solange ein Nießbrauch auf etwas sitzt, eigentlich garkeine Recht und den Verkauf und Kauf. Alles andere hat der, der den Nießbrauch hat. Ein Nießbraucht wird ja immer notariell eingetragen, dh. wenn nichts anderes vereinbart wurde, hat der TE letztlich nur das Recht, die Immobilie zu verkaufen: Alle anderen Rechte liegen bei den Eltern. Auch vermieten darf er es nicht!
 
A

Ano666

Gast
Wäre vielleicht für den TE ganz interessant:

 
G

Gelöscht 69940

Gast
Nein, das ist falsch: Der, der den Nießbrauch hat, hat die kompletten wirtschaftlichen rechte und Pflichten. NICHT der Eigentümer! Der Eigentümer hat- solange ein Nießbrauch auf etwas sitzt, eigentlich garkeine Recht und den Verkauf und Kauf. Alles andere hat der, der den Nießbrauch hat. Ein Nießbraucht wird ja immer notariell eingetragen, dh. wenn nichts anderes vereinbart wurde, hat der TE letztlich nur das Recht, die Immobilie zu verkaufen: Alle anderen Rechte liegen bei den Eltern. Auch vermieten darf er es nicht!
Okay. Ich dachte er darf vermieten bekäme nur nicht die komplette Miete, weil ein Teil des Geldes an die Eltern gehen. Und das die Eltern nichts zahlen müssen hatten wir mal im Bekanntenkreis. Aber ich habe Kasiopaias Link gelesen und du hast Recht. 🌸

Ich plädiere immer noch zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Ich hatte glaube ich gelesen, dass das Verhältnis zu den Eltern nicht das Beste ist. Keine Ahnung, ob die jemals was mit dem Haus machen möchten. Aber es abzustoßen wäre aus meiner Sicht die beste Idee. Das ist reiner Ballast.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten.

Meine Eltern haben auch kein Interesse mehr etwas an dem Haus zu machen. Da der Vorschlag mir ihrem Auszug von mir kam und da unser Verhältnis sowieso schwierig ist.
Hm. Du hast deinen Eltern mit 20 vorgeschlagen, doch bitte aus ihrem 7-Zimmer-Eigentumshaus auszuziehen und sie haben das auch brav gemacht, weil ihr euch eh`nicht gut verstanden habt???
Warum bist DU nicht ausgezogen?
Und jetzt sitzt du in einem Haus und kannst dir keinen Anwalt leisten?
Haust alleine in SIEBEN Zimmern?
Das liest sich alles sehr... unschön.
Kann es sein, dass die geschichte irgendwie...unvollständig ist?
Eltern handeln nicht so.
(Bist du nicht vielleicht doch Anfang 30, wie du im Eingangsbeitrag schriebst? Es liest sich vollkommen absurd, wenn das alles mit 20 passiert sein sollte. Hast du Geschwister?)
 

fragesteller88

Aktives Mitglied
Hm. Du hast deinen Eltern mit 20 vorgeschlagen, doch bitte aus ihrem 7-Zimmer-Eigentumshaus auszuziehen und sie haben das auch brav gemacht, weil ihr euch eh`nicht gut verstanden habt???
Warum bist DU nicht ausgezogen?
Und jetzt sitzt du in einem Haus und kannst dir keinen Anwalt leisten?
Haust alleine in SIEBEN Zimmern?
Das liest sich alles sehr... unschön.
Kann es sein, dass die geschichte irgendwie...unvollständig ist?
Eltern handeln nicht so.
(Bist du nicht vielleicht doch Anfang 30, wie du im Eingangsbeitrag schriebst? Es liest sich vollkommen absurd, wenn das alles mit 20 passiert sein sollte. Hast du Geschwister?)
Ich bin nicht ausgezogen weil meine Eltern ausziehen wollten.
Ich fühle mich sehr wohl dort weil in der gegend mein ganzer bekanntenkreis ist.
zurück zum thema, es wäre das beste entweder nochmal mit eltern oder notar/anwalt zu reden. Am besten mit den eltern. hast du noch andere ideen?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Meistens ist der Ziel des Nießbrauchs, dass der Beschenkte das Geschenk nicht zu Lebzeiten des Schenkers verkaufen kann.
Kann er aber durchaus.
...weil das das einzige ist, was bei einem Nießbrauch (wenn sonst nichts festgelegt ist) möglich ist: Verkaufen kann es der "Beschenkte" nämlich auch mit Nießbrauch (macht nur keiner, weil ...wer kauft schon ein Haus mit Nießbrauch? Das geht dann höchstens unter Wert weg). Also vor Verkauf schützt ein Nießbrauch nicht (das ist auch eigentlich nicht das Ziel: Ziel ist es, ein Lebenslanges Wohn und Nützrecht zu haben unabhängig von den Besitzverhältnissen).
Eigentlich ist es eine ziemlich ungewöhnliche Konstellation, sich einen Nießbrauch eintragen zu lassen und dann das Gebäude nicht selbst zu nützen. Dann braucht es eigentlich keinen Nießbrauch (welchen Nützen wollen denn die Eltern da nütznießen?) und man hätte eine ganz normale Schenkung machen können.
Es wäre interessant zu wissen, warum die Eltern das überhaupt so gemacht haben.
Also jedenfalls ist das eine ziemliche Pattsituation: Klar- Du könntest das Haus verkaufen, aber vermutlich würde das Dein Verhältnis zu Deinen Eltern sehr belasten.
Eigentlich wäre es tatsächlich das beste, entweder gemeinsam mit den Eltern einen Verkauf zu beschließen (wenn die Eltern aus dem Nießbrauch rausgehen kann man es auch zu einem marktüblichen Wert verkaufen) oder aber, wenn Deine Eltern es einfach an jemanden vermieten. Dann hätten sie ein schönes zusätzliches Einkommen und Du könntest frei Deinen Wohnort und Deine Wohnumstände wählen: Egal ob mit Partnerin oder ohne.
Das Geld, das man durch die Miete einnimmt kann ja auch dafür verwendet werden, das haus später (wenn Du doch einziehen willst und vielleicht Familie hast und Platz brauchst) entsprechend zu renovieren. DANN macht es ja auch Sinn: Aber jetzt? Was willst Du als Einzelperson in so einem Riesenhaus? Wenn es vermietet ist, wirft es wenigstens Geld ab: So kostet es ja nur und belastet Dich
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Also wenn man zusammen zieht und beide verdienen, werden beide zum gemeinsamen lebensunterhalt beitragen, ob man das "miete" nennt oder nicht, ist ein frage der semantik. wenn die potentielle freundin mit einkäufe erledigt, oder dinge anschafft, sich an den nebenkosten beteiligt die er mit benutzt, trägt sie zur erhöhung seines einkommens bei.
 

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