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Gelöscht 69940
Gast
Nein seine Eltern haben ihm das Haus geschenkt und den Nießbrauch behalten. Zumindest verstehe ich den Te so. Damit sind seine Eltern aus fast allen Kosten raus. Weil gilt TE (Eigentümer) und Eltern (Nießnutzer). Außer natürlich es ist notarielle anders abgemacht.Sehe ich auch so!
Übrigens: Deine Eltern wären eigentlich dafür verantwortlich, das Haus in Schuß zu halten, bzw dafür aufzukommen- wer den Nießbrauch hat, hat alle wirtschaftlichen rechte und Pflichten.
Ist rechtlich tatsächlich kompliziert. Aber es gilt Eigentümer hat das Recht zu vermieten, zu verkaufen und selber darin zu wohnen. Nießnutzer haben das Recht zu vermieten und selber darin zu wohnen. Die Kosten trägt fast komplett der Eigentümer, ausser Nebenkosten, Versicherungen, etc.. Da muss der Nutznießer was zuzahlen. Ob seine Eltern einen Kredit aufs Haus oder Grundstück aufnehmen dürfen ist notariell Festgehalten. Ob das Sozialamt bei Bedürftigkeit mal Geld bekommt hängt vom Einzelfall ab.
Von daher sind seine Eltern bei Zahlungen wahrscheinlich raus. Der Te scheint sich anwaltlich nicht beraten lassen zu haben. Daher gehe ich jetzt nicht davon aus, dass beim Notar dazu was anderes vereinbart worden ist.
Geht dem Te jetzt zb. die Heizung kaputt müssen die Eltern überhaupt nichts zahlen, könnten den Te aber wahrscheinlich auf Instandsetzung verklagen, weil sie dort ja jederzeit wohnen können/dürfen.
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