Genau, dass ist eine Angelegenheit zwischen Freundin und dir.
Eigentlich nicht, denn die Eltern haben den Nießbrauch- dh, sie haben die komplette wirtschaftliche Nützung und der TE DARF eigentlich garnicht vermieten! Rein rechtlich dürfen das nur die Eltern.
Lieber TE: Mein klarer Rat: KEINE Miete vom Partner! Würde ich niemals machen: Teilt euch die Nebenkosten (da kommst Du bei so einer Bude eh gut weg, denn diese Kosten werden auch nicht so niedlich sein) und gut ists.
Und in Deinem Fall würde ich es erstrecht nicht machen.
Ich schätze mal, Du hast keinen Mietvertrag mit deinen Eltern ausgemacht und wohnst dort quasi unter der Hand? (Also Du zahlst keine Miete an Deine Eltern)
Dann würde ich erstrecht keine schlafenden Hunde wecken: Wie gesagt: Einen ordentlichen Mietvertrag kannst Du nicht machen (denn Du hast kein Recht, das Haus zu vermieten: Das hat nur derjenige, der den Nießbrauch hat), Du kannst auch keinen Untermietvertrag machen, denn Du bist ja selber kein Mieter. Miete unter der Hand einsacken wäre evtl Steuerhinterziehung (im Fall einer Trennung weiß man nie, was dann noch nachkommt). Deine Eltern könnten an Deine Partnerin vermieten, aber diese Miete müssten sie dann ordentlich versteuern und einen korrekten Mietvertrag mit Kündogungsfristen usw machen. Wenn sie DIR danach das Geld geben würden, wäre das evtl eine steuerpflichtige Schenkung (also Vorsicht)
DU kannst jedenfalls keine Miete verlangen für etwas, das Du nicht vermieten darfst.
An Deiner Stelle würde ich (abgesehen davon, dass Du ja noch nicht mal eine Partnerin hast), nichts von ihr verlangen: Wenn man eine faire beziehung auf Augenhöhe führt, teilt man die laufenden Kosten und evtl übernimmt sie hin und wieder mal die ein oder andere gemeinsame Anschaffung komplett, aber ansonsten: Lass es: Keine Miete vom Partner!