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Zum neuen Entwurf Opferentschädigung, Erfreuliche Nachrichten und Ermutigung für all

Ich war bei einer Veranstaltung vom Weißen Ring. Es war Balsam für die Seele. Dort waren Menschen, die wirklich etwas für Opfer tun wollen und auch können. Mir ist klar gewprden, daß ich den weißen Ring unterschätzt habe, da arbeiten gute Leute, denen die Opfer und die Gesetze eine Herzensangelegenheit ist. Ich bin sehr dankbar dafür. Es gab, wie eine Kollegin hier aus dem Forum sagen würde, Lichtblicke. Ich kann sie hier nur kurz erläutern.

Wie gesagt, das neue Entschädigungsgesetz ist nur ein Plan für 2022, und nicht in Stein gemeißelt. Noch gilt das aöre Entschädigungsgesetz für Opfer und Anspruchsberechtigte, das Bundesversorgungsgesetz.

1.) Die Grundrente soll frei bleiben nach den Plänen für 2022. Sie werden deutlich erhöht werden. Menschen mit 30 bis 50% , die den größten Anteil der anerkannten Opfer sind, bekämen mehr Grundrente.

Nur, das ist das Schlechte im Guten: Andere Leistungen, die im Bundesversorgungsgesetz sind, sollen dafür ganz gestrichen werden, wie z.B. Pflegeleistungen für pflegende Angehörige von Opfern, Leistungen für Witwen und Waisen von Geschädigten bezw. Opfern, Ausgleichsrente. Da würde jede Menge wegfallen.Das ist leider nicht so gut. Es ließe sich aber vielleicht Einiges verändern, der Weiße Ring arbeitet mit den anderen Organisationen zusammen, und sie haben mehr Einflußmöglichkeiten, als ich gedacht habe.
 
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2.)Der geplamte § 147 des neuen Entwurfs wird nicht die Grundrente regeln, sondern sogenannte kumulierte Leistungen.

Da sind Leistungen, die mit dem neuen Entschädigungsgesetz wegfallen, wie ich schon unter Punkt 1 erwähnt habe.

Die, die bestimmte Leistungen (die mit dem SGB 14, dem ab 2022 geplanten, neuen Entschädigungsgesetz, wegfallen könnten, ) erhalten, bekommen dann als Ersatz dafür, daß diese Leistungen gestrichen werden, Geldleistungen. Diese Ersatzleistungen werden in § 147 geregelt, und haben mit der Grundrente selbst nichts zu tun. D.h., diese Ersatzgelder würden angerechnet, wenn sie über den Betrag bei 100% GDS der Grundrente hinaus gehen.

Grundrente bliebe explizit anrechnungsfrei,.
 
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3.) Der Nachfolger vom Berufsschadensausgleich (BSA) ab 2022 schimpft sich Leistungsverlustausgleich (LVA). Zwar steht im Entwurf, daß man diese erst ab 50% bekommen solle, und nicht, wie jetzt den BSA ab 30% GDS( Grad der Schädigung durch die Gewaltttat).

Das Ministerium hat aber bereits korrigiert, und die neue berufliche Entschädigung auch ab 30% GDS angesetzt. Das ist also korrigiert worden, durch den Druck der Organisationen wie Weißer Ring.

Diese neue Entschädigung würde man als Geschädigter, der in frühen Jahren Opfer worden oder anderweitig anspruchsberechtigt worden ist, nach einer Sonderregelung im neuen Entwurf auch dann bekommen, wenn man keinen Beruf ausüben konnte.

Das ist bislang auch so geregelt, für Opfer von sexueller Gewalt oder häuslicher Gewalt als Kind z. B., gelten andere Richtlinien für BSA, als für erwachsene Opfer, die als Erwachsene nicht mehr ihren Beruf ausüben können.

Das ist wichtig, weil diese sogenannten Frühgeschädigten ( ich weiß, kein schönes Wort) es manchmal nicht schaffen, einen Berufsweg einzuschlagen, z.B. ein Studium wegen der Erkrankung nicht abschließen können. Das wird wie bisher unter Umständen berücksichtigt, auch im neuen geplanten Entschädigungsgesetz.

Andere erwachsene Opfer würden allerdings nach ihrem konkreten Beuf entschädigt, die sie nach der Tat nicht mehr ausüben konnten. Z.B. ein Polizist kann nach einem Einsatz, der ihn traumatisiert hat, nicht mehr arbeiten, oder muß versetzt werden und eine Tätigkeit ausüben, wo er weniger verdient.

Das, das so bleiben soll, ich meine für sogenannte Frühgeschädigte, ist sehr, sehr wichtig.

Ein Tip: Wer will, kann sich den LVA ab 30% vom BMAS bestätigen lassen. Die antworten freundlich, und sie wollen auch von uns Feedback. Das Ministerium hat ausdrücklich gesagt, daß die Opferorganisationen (und wir z.B. mit Ihnen) sich am Gesetzgebungsprozess beteiligen sollen. Das habe ich gelesen, und wurde vom Weißen Ring in der Veranstaltung bestätigt.

Ich mache nach und nach mit anderen Punkten weiter. Ich bin erkältet, und muß mit meinen Kräften haushalten.
 
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Vermisst

Aktives Mitglied
Hallöchen
Vielen Dank für die Info.
Wurde etwas verändert in Bezug mit dem alle 5 Jahre neuen Antrag stellen bzw zum Gutachten zu müssen?
Oder Themen wie Erhöhung um 10 gds sollte auch wegfallen etc
Berufliche betroffenheit.
Altfälle auch zum gutachter wenn ja ab wann?
Gut Erholung Urlaub gibts auch nicht mehr dafür etwas Geld wie das auch immer laufen soll...
Danke dass du etwas positives mitgebracht hast.
Thema früh geschädigt.... Finde ich ganz wichtigen Punkt meine Ausbildung wurde nicht herangezogen weil ich zu früh bsa beantragt habe.... Hätte ich nach 2011 würde ich als Erwachsene entschädigt werden.
Aber egal Hauptsache die Gruppe findet gehör.
 
Hallo, nur ein kleiner Einwand: Der Entwurf ist nur ein Plan, ein Konzept, und es wird im parlamentarischen Verfahren sich herausstellen, wie konkret das Ganze wird. Ich möchte einfach gerne darauf hinweisen, daß bislang noch immer das Bundesversorgungsgesetz gilt. Der Entwurf gibt allerdings eine klare Struktur vor, die sich noch bis Verabschiedung des Gesetzes verändern wird. Ich habe den Eindruck, daß das SGB 14, so soll das neue Gesetz für Opfer lauten, besser werden kann als der Referenten-Entwurf es vorsieht. Das ist meine Hoffnung. Es gäbe mit dem bisherigen Entwurf zwar Verbesserungen und Dinge, die gleich bleiben würden wie Stand jetzt. Aber es gibt leider auch viele kritische Punkte, die geplant sind.
 
@Vermisst: Das ist für dich, für mich, für uns alle wichtig, daß die Entschädigung für beruflichen Schaden auch in Zukunft ab 30% gelten soll, denn ansonsten würden die, die nach neuem Gesetz auf 30% - 40% GDS fallen würden, plötzlich den BSA komplett verlieren.
 
4.) Grad der Schädigung: Da ist einer der kritischen Punkte. Der,Grad der Schädigung eines Opfers wird nach einem Buch, das sich, glaube ich, versorgungsmedizinische Grundsätze nennt, bewertet, und dieses Buch ist im Rahmen des Schwerbehindertenrechts verankert und wird angewandt für Versorgungsberechtigte.

Ich finde das eigentlich ganz gut gemacht, bei Traumata sollen Gutachter sich u.a. nach den sozialen Auswirkungen der Schädigungsfolgen gucken, was ich für sinvoll halte.

Nur, diese Bewertungsmaßstäbe und das Schwerbehindertenrecht werden ebenfalls verändert und neu geregelt werden ! Der weiße Ring hat auf die Gefahr hingewiesen, daß man die Kriterien so verändern kann, daß man mit dem neuen Gesetz niedrige GDS bekommen könnte. Also, jemand der jetzt 50% GDS nach bisherigen Bewertungsmaßstäben hat, - bekäme vielleicht dann in Zukunft nur 30% (nach den ab neuem Gesetz gültigen neuen Kriterien für die Schädigungsfolgen). Geschickt. Und fies und gemein.

Dagegen arbeitet der weiße Ring. Das wäre extrem widerlich und unfair. Das sollte jeder wissen, und wer mag, kann sich mit der Kritik der Organisationen an dem neuen Entwurf für GDS im Rahmen des neugeplanten Schwerbehindertenrechts lesen. Da kommt indirekt was auf anerkannte Versorgungsberechtigte zu, darauf sollte man achten, finde ich. Der weiße Ring und andere im sozialen Rahmen tätige Vereine versuchen, eine Schlechtetstellung von Schwerbehinderten und Versorgungsberechtigten zu vermeiden, das sagte man uns.
 
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Vermisst

Aktives Mitglied
Irgendwie ist mein Beitrag verschwunden.
Ich hatte geschrieben dass es sowieso eine Verschlechterung geben wird weil die BBB wegfällt sind schon mal 10 gds.
Wenn dann im allg. Schwerbehinderten recht sich nochmal was ändert. Man bedenke es muss sich schon etwas verändert haben weil mein Sohn trotz neuer Diagnosen nur 60 gdb dauerhaft erhalten hat
 
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Das Ministerium hat mir geantwortet. Hier der Brief, so wie es mir vorgestellt hatte. Ich werde es nochmal an anderen, passenden Stellen hochladen. Der Brief bestätigt, dass es sich lohnt, auf das, was nicht positiv ist, hinzuweisen, und an Berlin/Bonn zu schicken. Ich habe den Brief anonymisiert.
 

Anhänge:

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https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++08a6e0e4-f2ea-11e8-b598-52540088cada

Das ist die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschafts Bundes zum Entwurf des Schwerbehindertengesetzes. Hier ist, wenn ich das richtig verstanden habe, die Reihe der Unterstützer für Menschen mt Schwerbehinderung recht stark, so daß es zwar gut aussieht in denm Gesprächen, aber es ist wichtig ein Auge darauf zu werfen. Ich werde meinen Schwerpunkt auf das Entschädigungsgsetz legen, und hier für das Forum demnächst noch andere Informationen von der Veranstaltung mitteilen.
 

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