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Zulassung zur Bachelorarbeit ohne Anmeldung / Antrag

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Hallo,

heute hatte ich "schockierende" Post vom Prüfungsamt und ich kann mich nicht beruhigen...



das ich zur Bachelorarbeit zugelassen worden bin und das das Thema ausgesucht wurde usw.

PROBLEM: Ich habe mich NIE zur Bachelorarbeit angemeldet noch bin ich mit meinem Studium ansatzweise fertig!

ich bin total geschockt, da ich darauf nicht vorbereitet bin. Auch in der Prüfungsordnung ist keine automatische Anmeldung vorgesehen...

ich weiss nicht was ich tun soll und ich zittere total :(
 
H

highfifi

Gast
Ich würde hingehen und nachfragen, wieso weshalb warum.

Aber das klingt irgendwie, als wärest du schon länger am Studieren? Hast du diesbezüglich jemals ein Schreiben bekommen?
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Normalerweise musst du dich doch zur Bachelorarbeit anmelden wenn du genügend Punkte hierfür hast, oder?
Ehe du dir den Kopf marterst, geh hin und frage nach. Dann bekommst du auch eine Erklärung.
 

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Ich würde hingehen und nachfragen, wieso weshalb warum.

Aber das klingt irgendwie, als wärest du schon länger am Studieren? Hast du diesbezüglich jemals ein Schreiben bekommen?
Nein

das Einzige wird sein, dass ich zum Ende des SoSe 19 in die neue PO geleitet werde, da die alte PO abläuft (sollte ich mich nicht schon vorher dafür entscheiden).

Stimmt bei mir wird aufgrund meiner Vorgeschichte etwas länger studiert, aber es gibt ja keine Studienzeitbeschränkung...

Ich muss noch mind. 4 Klausuren bestehen...
 

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Normalerweise musst du dich doch zur Bachelorarbeit anmelden wenn du genügend Punkte hierfür hast, oder?
Ehe du dir den Kopf marterst, geh hin und frage nach. Dann bekommst du auch eine Erklärung.

Ja wenn man ALLE Prüfungsleistungen hat außer der Bachelorarbeit dann ja,

aber bei mir gibt es mind. noch 4 Klausuren


ich würde ja hingehen ist aber dooferweise Samstag
 
G

Gelöscht 84793

Gast
Nein

das Einzige wird sein, dass ich zum Ende des SoSe 19 in die neue PO geleitet werde, da die alte PO abläuft (sollte ich mich nicht schon vorher dafür entscheiden).

Stimmt bei mir wird aufgrund meiner Vorgeschichte etwas länger studiert, aber es gibt ja keine Studienzeitbeschränkung...

Ich muss noch mind. 4 Klausuren bestehen...
Bist du dir sicher, dass es bei euch keinen Beschränkungen gibt? Je nach Uni und Studiengang können in der Prüfungsordnung Sachen wie "Leistungen aus den ersten zwei Semestern sind spätestens zwei Jahre nach Antritt des Studiums, unabhängig von der Anmeldung einer Prüfung, zu bestehen, da sie sonst als endgültig nicht bestanden gewertet werde". Die ein oder andere Uni versucht sich damit vor Alibi-Studenten zu schützen, die sich irgendwo einschreiben für den Studentenstatus, ohne jemals eine Prüfung zu schreiben und anderen Studenten damit einen evtl. Platz wegnehmen.

Bzgl der Bachelorarbeit kenn ich es aber auch nur so, dass man sich nur anmelden kann, wenn man eine gewisse Anzahl an Punkten UND ein Thema hat, also müsste da ja ein Thema stehen, wofür du dich angeblich angemeldet hast? :confused:
 

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Ja, ich bin mir sicher.
Sonst würde es doch irgendwo stehen. Und es würde jemand was gesagt haben.

Und die Arbeit wäre noch nicht einmal in meinem Fachgebiet :-(

Ich habe mir die Regelungen zu Abschlussarbeiten angeschaut und nirgends ist da die Rede von automatischen Anmeldungen. Sondern Über all das Verfahren mit der Anmeldung in der ersten Beleg Phase, den Zeiten usw.

Naja kann natürlich sein, dass sie denken, dass mein Studium bereits abgeschlossen ist. . . Weil ich am Datum der angeblichen Anmeldung exmatrikuliert wurde aufgrund zu spät bezahlem Semester Beitrag. Es wurde gesagt, dass man sich melden muss beim Studierenden Sekretariat mit einem Antrag auf Aufhebung der exmatrikulation. Aber dann sehe ich wieder dass ich immatrikuliert bin. Ohne Antrag? !?!?!? Aber ich kann keine Veranstaltungen belegen. . .
???? Nein eigentlich nicht, denn das PrüfungsAmt weiß dass ich noch nach der alten po mindestens 6 Klausuren schreiben muss. Ich hoffe des klärt sich Alles. Denn wenn ich die Arbeit schreiben muss bin ich geliefert . Ich habe noch nicht mal den Hauch einer Ahnung worum es beim Thema geht. Ich wollte die Arbeit wenn dann im Bereich Accounting schreiben. Mir wurde das Thema aber im Bereich Finance zugewiesen, womit ich schon im Studium massive Probleme hatte.
 
G

Gelöscht 84793

Gast
Ja, ich bin mir sicher.
Sonst würde es doch irgendwo stehen. Und es würde jemand was gesagt haben.

Und die Arbeit wäre noch nicht einmal in meinem Fachgebiet :-(

Ich habe mir die Regelungen zu Abschlussarbeiten angeschaut und nirgends ist da die Rede von automatischen Anmeldungen. Sondern Über all das Verfahren mit der Anmeldung in der ersten Beleg Phase, den Zeiten usw.

Naja kann natürlich sein, dass sie denken, dass mein Studium bereits abgeschlossen ist. . . Weil ich am Datum der angeblichen Anmeldung exmatrikuliert wurde aufgrund zu spät bezahlem Semester Beitrag. Es wurde gesagt, dass man sich melden muss beim Studierenden Sekretariat mit einem Antrag auf Aufhebung der exmatrikulation. Aber dann sehe ich wieder dass ich immatrikuliert bin. Ohne Antrag? !?!?!? Aber ich kann keine Veranstaltungen belegen. . .
???? Nein eigentlich nicht, denn das PrüfungsAmt weiß dass ich noch nach der alten po mindestens 6 Klausuren schreiben muss. Ich hoffe des klärt sich Alles. Denn wenn ich die Arbeit schreiben muss bin ich geliefert . Ich habe noch nicht mal den Hauch einer Ahnung worum es beim Thema geht. Ich wollte die Arbeit wenn dann im Bereich Accounting schreiben. Mir wurde das Thema aber im Bereich Finance zugewiesen, womit ich schon im Studium massive Probleme hatte.
Na wenn das irgendwo steht, wegen den Prüfungen, dann in deiner Prüfungsordnung und die kennen wir hier nicht, die kennst nur du.

Genauso wie nur du und deine Prüfungsordnung weiß, wie das mit den Abschlussarbeiten bei euch aussieht. Ich kenne das so, dass man sich seinen Schwerpunkt selbst aussuchen darf, mit dem Betreuer ein Thema/den Titel für die Abschlussarbeit ausarbeitet und DEN dann dem Prüfungsamt mitteilt/die Abschlussarbeit damit beantragt.

Ist das denn genau so bei euch? Was sagt denn deine Prüfungsordnung? Das musst du doch wissen, wenn es wie beschrieben genauso wie bei vielen anderen Hochschulen ist, dann ist es sicher nur ein Formfehler, der sich schnell klären lassen sollte
 

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