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Zubringergemeinschaft. Faire Lösung für beide?

Nadja128

Neues Mitglied
Hallo,

hab vor ca 1 Jahr mit meinen Schwiegereltern in spe eine Doppelhaushälfte gebaut, die Vorraussetzung war das meine Freundin im Grundbuch stehen wird, da wir auch billiges Dahrlehnen ( Zinsen ) von der Verwandtschaft bekommen haben.
Ich selber habe meine Eigenleistung beigetan, die nach Scheidung ausbezahlt wird.
Jetzt sind wir soweit das wir heiraten wollen. Wir haben uns für die Zubringergemeinschaft entschieden.
Wenn ich aber ehrlich bin, ist dieses Gebiet für mich spanisch, wurde noch nie damit konfrontiert.
1.Wie würdet ihr entscheiden oder was ist für beide die faire Lösung bei einer Scheidung?

2. Ist ein Schriftstück mit Hauseigentümerunterschriften ohne notarielle Beglaubigung rechtskräftig?

PS: Bei der Scheidungsrate heutzutage muß ich sowas fragen, auch wenn man es nicht im Hinterkopf hat.

Auf einen Rat vom Anwalt und Notar will ich, wenn es geht, verzichten.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Wenn Sie keinen Anwalt oder Notar wollen, bleibt nur die Zugewinngemeinschaft.
Hie wird bei einer möglichen Scheidung das Vermögen zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag der Zustellung der Scheidung verglichen.
Hat einer der Eheleute einen größeren Zugewinn erzielt(z.B. weil der andere sich um die Kindererziehung bemüht) ist dieser hälftig an den anderen Partner abzgeben.

Gütertrennung kann nur durch einen Ehevertrag erreicht werden.
Dieser muß notariell beurkundet werden.
In diesem Falle werden die "Regeln" für die Ehe und die Scheidung festgelegt.


Ein unbeglaubigtes Schriftstück, dass ihren Eigenanteil feststellt, ist meines Erachtens ungeeignet.
Im Grundbuch werden die Eigentumsrechte geregelt.

Sie könnten ihren persönlichen Anteil am Bau als Schuld gegenüber den Eigentümern auch im Grundbuch eintragen lassen.
 
D

Dischka

Gast
Die Zugewinngemeinschaft ist immer die automatische Lösung nach Heirat, da braucht es keinen Anwalt. An eurer Stelle würde ich nicht überlegen, welche Form der Gütergemeinschaft ihr wollt, ich würde zu einen Notar gehen, um einen Ehevertrag aufzusetzen. Ein Anwalt reicht hier nicht. Es muss ein Notar sein, denn dieser Vertrag muss zur Erreichung der Gültigkeit beglaubigt werden.
Ich habe immer wieder Fälle in meiner Berufspraxis erlebt, in denen die Eheleute selber irgendwelche Schriftstücke aufgesetzt haben, um das Geld für einen Anwalt und Notar zu sparen. Im Falle der Scheidung war dann das Gejammer groß, weil diese Schriftstücke nicht einmal das Papier wert waren, auf das sie geschrieben waren.
 

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