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Zu unrecht wegen Fahrraddiebstahls Angezeigt und Verfahren eingeleitet.

MKB345

Mitglied
Hallo,:(
und zwar habe ich das oben genannte Problem.
Ich habe mir vor ca 3 Monaten bei einem angemeldeten Trödelmarkt ein Fahrrad gekauft. Marke Giant Aluxx 6000.
Gezahlt habe ich für das Rad 350 Euro in Bar und bin nach Hause.
Jetz vor 2 Tagen wurde ich von der Polizei angehalten und Kontrolliert. Die überprüften die Rahmennummer des Rades und Anschließend kam raus, dass das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde.:confused: Sie fragten mich zuerst, wo ich es her hatte und ich erzählte es ihnen, das ich es vom Trödelmarkt gekauft hatte. Nachdem sie vom Auto rauskamen, fragten sie nochmal. Ich zitiere: dieses Fahrrad wurde als gestohlen gemeldet, jetz sagen sie wo sie es wirklich her haben. Ich wiederholte mich und sagte vom Trödelmarkt in Röthenbach. Draufhin musste ich eine beschreibung von dem Verkäufer geben, die leider sehr vaage ausfiehl. Ein Mann, mitte 50 mit Südländischem Akzent und Schnurbart. an mehr erinnere ich mich nicht. Sie fragten nach der Standnummer, aber wer schaut nach der Standnummer am Trödelmarkt?!? natürlich kenne ich die Nummer nicht und habe auch keinen Kaufbeleg -.- Beides ist an einem Angemeldeten Trödelmarkt un-interessant. Das Fahrrad, wurde daraufhin sichergestellt und ich bekam eine Anzeige wegen Farhrraddiebstahl.:wein:
Meine Frage ist jetz, was kann ich erwarten, was auf mich zu kommt?. Ich habe echt Angst, weil ich denke, das die Polizisten mir nicht glauben obwohl ich die Wahrheit gesagt habe. Ich habe bis jetz keinen einzigen Eintrag bei der Polizei oder im Führungszeugnis gehabt. Kann mir bitte jemand damit Helfen? es wäre sehr nett.:(



Mit freundlichen Grüßen
 

Anhänge:

pecky-sue

Aktives Mitglied
Ich finde du solltest auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Das ist das Gefährliche, auf Trödel oder Flohmarkt oder auch Ebay oder Ebay Kleinanzeigen.
Für 350 hättest in einem Fahrradgeschäft auch schon ein gutes Rad bekommen.

Ich hoffe es geht alles Gut.

Liebe Grüße Pecky
 

Rainshower

Mitglied
Hallo,:(
und zwar habe ich das oben genannte Problem.
Ich habe mir vor ca 3 Monaten bei einem angemeldeten Trödelmarkt ein Fahrrad gekauft. Marke Giant Aluxx 6000.
Gezahlt habe ich für das Rad 350 Euro in Bar und bin nach Hause.
Jetz vor 2 Tagen wurde ich von der Polizei angehalten und Kontrolliert. Die überprüften die Rahmennummer des Rades und Anschließend kam raus, dass das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde.:confused: Sie fragten mich zuerst, wo ich es her hatte und ich erzählte es ihnen, das ich es vom Trödelmarkt gekauft hatte. Nachdem sie vom Auto rauskamen, fragten sie nochmal. Ich zitiere: dieses Fahrrad wurde als gestohlen gemeldet, jetz sagen sie wo sie es wirklich her haben. Ich wiederholte mich und sagte vom Trödelmarkt in Röthenbach. Draufhin musste ich eine beschreibung von dem Verkäufer geben, die leider sehr vaage ausfiehl. Ein Mann, mitte 50 mit Südländischem Akzent und Schnurbart. an mehr erinnere ich mich nicht. Sie fragten nach der Standnummer, aber wer schaut nach der Standnummer am Trödelmarkt?!? natürlich kenne ich die Nummer nicht und habe auch keinen Kaufbeleg -.- Beides ist an einem Angemeldeten Trödelmarkt un-interessant. Das Fahrrad, wurde daraufhin sichergestellt und ich bekam eine Anzeige wegen Farhrraddiebstahl.:wein:
Meine Frage ist jetz, was kann ich erwarten, was auf mich zu kommt?. Ich habe echt Angst, weil ich denke, das die Polizisten mir nicht glauben obwohl ich die Wahrheit gesagt habe. Ich habe bis jetz keinen einzigen Eintrag bei der Polizei oder im Führungszeugnis gehabt. Kann mir bitte jemand damit Helfen? es wäre sehr nett.:(



Mit freundlichen Grüßen

Ich kenne jemanden der hat sowas mal im großen Stil gemacht. Fahrräder teilweise billigst von Leuten und auf Flohmärkten angekauft, und meist teurer weiterverkauft, auch auf E-bay.

Auch hier stand irgendwann Polizei (mit einem großangelegten Ermittlungsverfahren) auf der Matte...

Weil es so viele Räder waren und 2 als gestohlen nachgewiesen waren, gab es eine Geldstrafe von 1000€.
 

Herr Flug

Aktives Mitglied
Eigentlich kann dir als Käufer nichts passieren,

du hast in "guten glauben Handelsgut Erworben"
§ 932 bis § 936 des BGB.

Das bedeutet, der Verkäufer war nicht berechtig die das Fahrrad zu verkaufen, tat es aber trotzdem. Du hast im "guten Glauben" das alles legitim ist gehandelt. Somit ist der "Kaufvertrag" (Der auch einer ist wenn er mündlich "per Handschlag" gemacht wurde, wie das auf Trödelmärkten üblich ist) nichtig.

Und du solltest eigentlich aus dem Schneider sein .

Gehe damit mal zum Anwalt oder Rechtsberater, ich denke nicht, das da groß was auf dich zu kommt.

Grüße Herr Flug

(Die Schrifftgröße hat sich ohne mein zutun verstellt, rückgängig machen konnte ich es nicht mehr, Sry)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

weidebirke

Urgestein
@ Herr Flug, ich habe da mal nacheditiert, ich hoffe, es ist recht so.

@ TE
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da wirklich was auf Dich zu kommt. Wenn überhaupt, wäre das ja Hehlerei und Du hast das Stück in gutem Glauben auf einer üblichen Verkaufsplattform erworben.

Allerdings, bei einer Summe von 350 € würde ich mindestens eine Quittung verlangen, Trödelmarkt hin oder her ..
 

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