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Zu unrecht gekündigt

J

Jkk

Gast
Unzwar ist mein vater Metzger und er hat herausgefunden das die putzfrau die immer schwarz arbeiten kommt tzd corona ohne maske weiterarbeitet und rumhustet er hat denn chef zu rede gestellt da meine mutter darmkrebs Hat und er versucht sich nicht anzustecken war er sauer auch wenn nicht sowas geht ja allgemein nicht wenns um Lebensmittel geht... er hat ihn dann gefragt wieso er es verheimlicht und ihn gefährdet der chef hat dann ihn angeschrien und hat gemeint das er ihn nichts sagen muss und er verschwinden soll ... dannach hat mein vater ihn angeschrieb und gemeint das es so nicht geht waser für ein mensch ist er hat eine kranke frau daheim versucht alles das die gesund wird usw dann ist der chef ausgerastet hat ihn mündlich gekündigt und rausgeschmissen was kann mann da machen ?
 
G

Gelöscht 90655

Gast
Er soll in seinen Arbeitsvertrag schauen, meist steht da drin, das eine Kündigung der Schriftform bedarf, und das diese einen Grund haben muss, eine fristlose Kündigung ist eh nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, Diebstahl, Gewaltandrohung, Belästigung.
Ansonsten zusammensetzen und reden, falls der Chef kein Einsehen hat, Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind meines Wissens nach Kostenfrei.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Anzeige wegen S-arbeitet, Anzeige wg. Verstoß gegen Corona Vorschriften + Gewerbeaufsicht einschalten, dann wird der Laden erstmal dichtgemacht. Mit Anwalt absprechen. Die Kündigung ist ungültig und bedarf der Schriftform. Erstmal zum Arzt gehen und KrankMeldung einreichen oder zur Arbeit erscheinen,wenn er noch arbeiten kann nach dem Zirkus.
 
G

Gelöscht 118888

Gast
Einfach morgen normal zur Arbeit gehen. Es gibt keine Zeugen.
Wenn er nicht geht kann es schnell zu fern bleiben von der Arbeit werden.

Dann kommt man mit einer mündlichen Kündigung wohl eh nicht durch.
Es liegt ja kein Grund vor. Grade in einer Metzgerei ist es doch sinnvoll wenn er auf das hygienekonzept hinweist und da Fehler meldet.
Also es liegt kein Grund zur Kündigung vor und die hat auch so nie stattgefunden.
Wenn der Chef morgen Stress macht die Freistellung schriftlich geben lassen.
Keinen aufhebungsvertrag oder sonstiges unterschreiben.
Sollte er schriftlich kündigen kann man die Annahme ruhig quittieren mehr aber nicht.

Dann mal den Grund anschauen und mit dem Arbeitsvertrag zum Anwalt für Arbeitsrecht.

Wird nicht rechtens sein. Betriebsgröße etc wären auch interessant.

Ggf schonmal nach guten Arzt umschauen und neuen Job suchen.

Mach dir mal nicht soviele Gedanken das war eine emotionale Handlung. Selbst wenn er kündigt macht er sicher Fehler über die sich jeder Anwalt freut.

Mit Glück gibt es paar Monate Urlaub und danach geht man wieder arbeiten bei vollem lohnausgleich.
 
G

Gelöscht 118888

Gast
Anzeige wegen S-arbeitet, Anzeige wg. Verstoß gegen Corona Vorschriften + Gewerbeaufsicht einschalten, dann wird der Laden erstmal dichtgemacht. Mit Anwalt absprechen. Die Kündigung ist ungültig und bedarf der Schriftform. Erstmal zum Arzt gehen und KrankMeldung einreichen oder zur Arbeit erscheinen,wenn er noch arbeiten kann nach dem Zirkus.
Sei vorsichtig mit sowas. Da kann das vertauensverhältnis schnell zerstört sein was eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich macht. Lasst so einen Quatsch lieber erstmal sein.

Geht später immer noch.

Am Ende zählt nur was man beweisen kann. Plötzlich hat die Putzfrauen eine wunderbare Zeiterfassung alles stimmig...
Wenn ihr da nachtetten wollt dann besser nicht im Namen deines Vaters der dort beschäftigt ist.

Bleibt lieber erstmal ruhig. Reicht doch wenn der Chef hoch geht wie ein HB Männchen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Bücherpuppe

Moderator
Teammitglied
Hallo,

selbst wenn dein Vater bei Gericht Erfolg hätte, wäre es für ihn wahrscheinlich nicht mehr so angenehm, dort zu arbeiten. Dann sollte er sich längerfristig lieber was anderes suchen
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Es existieren tatsächlich Urteile, in denen eine mündliche Kündigung als wirksam angesehen wurde.
never ever, jedenfalls nicht im arbeitsrecht. bedarf zu 1000% ohne jede ausnahme der schriftform. in anderen bereichen mag es ausnahmen geben, aber um die gehts hier ja nicht.

Sei vorsichtig mit sowas. Da kann das vertauensverhältnis schnell zerstört sein was eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich macht. Lasst so einen Quatsch lieber erstmal sein.
welches vertrauensverhältnis? der vater wurde mündlich (=unzulässig) gekündigt und hat sich völlig zurecht beschwert und wird dafür runtergemacht. da gibts kein vertrauen mehr.

lieber TE, die kündigung ist natürlich erstmal unwirksam.

alles weitere ist schwierig, weil es natürlich wege gibt, den chef zum einlenken zu bringen ("ich weiss genau, was hier abgeht, und wenn du mich rauswirfst, behalte ich das keine sekunde länger für mich") - solche "erpressungen" sind aber natürlich nicht ohne.

ich würde erstmal weiter ganz normal zur arbeit gehen. wie gesagt ist die kündigung unwirksam und ohne vorherige abmahnung erst recht, da absolut kein triftiger grund für eine ausserordentliche vorliegt.
 

recuperation

Aktives Mitglied
Wie schon geschrieben wurde, ist eine mündliche Kündigung auf jeden Fall unwirksam. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wirklich beenden will, muss er eine schriftliche Kündigung vorlegen. Ansonsten existiert keine Kündigung, gegen die dein Vater irgendwie vorgehen kann (die "mündliche Kündigung" kann später ggf. als mündliche Abmahnung uminterpretiert werden, aber das ist ein anderes Thema).

Ob der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis überhaupt kündigen kann, hängt von vielen Faktoren ab, u.a. der Unternehmensgröße und damit einhergehend der Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, ob ein evtl. bestehender Betriebsrat gehört wurde etc. Ich werde auch aus dem Sachverhalt nicht wirklich schlau, warum dein Vater jetzt gekündigt werden soll. Weil er will, dass sich die, die in dem Laden schwarz arbeiten, an die Corona-Regeln halten? Klingt für mich nicht nach einem zulässigen Kündigungsgrund.

Was dein Vater tun kann und auf jeden Fall tun sollte, ist weiterhin pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, also formal seine Arbeitsleistung anbieten. Ansonsten liefert er dem Arbeitgeber wirklich einen Kündigungsgrund (unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz).
 

recuperation

Aktives Mitglied
Tja.. krasses Fehlurteil, würde ich sagen. Die §§, nach denen eine mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nichtig ist, sind in dem Artikel ja sogar mit Wortlaut aufgeführt. Der beschriebene Fall ist aber kurios. Zuerst kündigt die Arbeitnehmerin (!) mündlich fristlos. Zwei Wochen später zieht die Arbeitgeberin mit einer schriftlichen Kündigung nach. Was in der Zwischenzeit geschehen ist, erfährt man nicht wirklich. Ich gehe davon aus, dass die Arbeitnehmerin nach der erklärten fristlosen Kündigung ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachgekommen ist. Ansonsten hätte das Gericht wohl nicht entschieden, dass im Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Kündigung "längst kein Arbeitsverhältnis mehr bestanden" habe. Ein Arbeitsverhältnis ergibt sich ja faktisch auch schlichtweg daraus, dass man für den Arbeitgeber (weiter)arbeitet. Egal, was vorher für Erklärungen abgegeben wurden und inwieweit diese wirksam waren.

Letztlich hat das Gericht wohl die Auffassung vertreten, dass man nicht zuerst mehrfach mündlich erklären kann, dass man kündigen will, um sich dann anschließend, wenn man es sich anders überlegt, auf die fehlende Schriftform zu berufen. Das Schriftformerfordernis soll beide Vertragsparteien schützen und nicht einer Partei ermöglichen, irgendwelche unsinnigen Erklärungen abzugeben und sich anschließend darauf zu berufen, diese Erklärungen seien mangels eingehaltener Form nicht wirksam gewesen. Aber nochmal.. krasse Fehlentscheidung in meinen Augen, und eindeutig am Wortlaut des Gesetzes vorbei.
 

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