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Gast
Hallo Ralf.Meine Tochter hat vor 5 Jahren von mir trotz eigener Einkünfte über 5000€ Unterhalt bekommen.
Das Finanzamt stufte das Geld als Schenkung ein und ich war fassungslos.
Ich verlangte von meiner Tochter eine Rückzahlung in Höhe von 2500€. Doch in den nächsten 3 Jahren hat sie diese Rückzahlung mit völlig dummen Ausreden nicht erbracht.
Nach diesen 3 Jahren wurde ich dann etwas energischer und habe sie gefragt, warum sie so mit mir umgeht. Sie bat um 3 Tage Bedenkzeit.
Beim nächsten Telefonat hat sie mich dann mit Gemeinheiten überschüttet. Außerdem hatte sie in den 3 Tagen auch mit meinem Sohn darüber gesprochen, dass ich ein rechthaberischer boomer wäre. Ich sollte deshalb den Ball flach halten.
Das tat ich nicht! Ich bestand auf der Rückzahlung und brach den Kontakt zu meiner Tochter ab.
Leider hat mein Sohn daraufhin ebenfalls ohne jeden Kommentar und ohne jede Erklärung den Kontakt zu mir abgebrochen!
Was habe ich falsch gemacht und was kann ich jetzt tun???
Vermutlich ist bei Dir etliches falsch gelaufen, das nun nur noch schwer zu korrigieren ist.
Zunächst einmal basiert Unterhalt auf der Unfähigkeit, eigene Einnahmen zu generieren, weil sich der Unterhaltsempfänger nicht mit einem Arbeitsverhältnis ab geben kann.
Dies zB wenn jemand studiert, also in Vorlesungen gehen muss. Damit der Unterhalt sicher gestellt ist, wird ein vollstreckbarer Titel erwirkt.
Als Gegenleistung werden eigentlich kontinuierliche Nachweise des Ausbildungsfortschritts verlangt.
So weiss der Unterhaltspflichtige, dass er zahlen muss und warum.
Der Unterhaltsempfänger ist primär ab 18 für den eigenen Unterhalt verantwortlich. Kommt er dem nach, zB durch eigene Einkünfte, so ist er wegen der Begründung des Unterhaltstitels ungerechtfertigt bereichert - was meiner Ansicht nach einen Rückzahlungsanspruch spätestens dann begründet, wenn gegen Verpflichtungen der Mitteilung bewusst verstoßen wurde.
Erwachsene Kinder sind ausserdem von beiden Elternteilen unterhaltsberechtigt.
Ob zB die Mutter fordert weil das Kind bei ihr lebt interessiert nicht, da sie nichts zu fordern hat.
Bei Dir gabs eine Überzahlung. Ob sie daran lag, dass es den Titel gab und Du versäumt hast, ihn abändern zu lassen etc weiss man nicht.
Offensichtlich hat die Tochter die Einkünfte versteuert und Deine Zahlung beim FA angegeben. Dies waren aber keine Einkünfte, Unterhalt wars auch nicht, also eine Schenkung.
Auswirkungen gibts bei der Summe angesichts eines Freibetrags von 400k€ in 10 Jahren eher nicht.
Nun fragst Du Dich, was Du willst.
Entweder hat sie Dich betuppt, dann müsste geschaut werden, ob die Gesamtsumme zurück kann. Die Hälfte davon hört sich inkonsequent an.
Wenn es aber um den Kontaktabbruch geht, so kann dieser zum Zwecke der Rückzahlung erzwungen werden, da niemand sich vor Rückforderungen schützen kann in dem er sagt: "ich will mit dem nichts zu tun haben".
Der Bruder von ihr hat scheinbar mangels Reife einen Loyalitätskonflikt.
Reife kann man ihm jetzt aber nicht mal eben zukommen lassen, also wird es erst mal so bleiben.
Da die Tochter ihm beistimmt und ihn nicht veranlasst, den Kontakt zu Dir zu halten, hat sie ebenfalls Defizite. Auf sie brauchst Du nicht zu rechnen.
In ähnlicher Situation, die bei mir nun knapp 30 Jahre unverändert anhält, habe ich mich um mich selber gekümmert und bin damit gut gefahren. Klar ist aber , dass man sowas kaum vergisst.
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