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Zu beiden erwachsenen Kindern den Kontakt verloren

Meine Tochter hat vor 5 Jahren von mir trotz eigener Einkünfte über 5000€ Unterhalt bekommen.
Das Finanzamt stufte das Geld als Schenkung ein und ich war fassungslos.

Ich verlangte von meiner Tochter eine Rückzahlung in Höhe von 2500€. Doch in den nächsten 3 Jahren hat sie diese Rückzahlung mit völlig dummen Ausreden nicht erbracht.

Nach diesen 3 Jahren wurde ich dann etwas energischer und habe sie gefragt, warum sie so mit mir umgeht. Sie bat um 3 Tage Bedenkzeit.

Beim nächsten Telefonat hat sie mich dann mit Gemeinheiten überschüttet. Außerdem hatte sie in den 3 Tagen auch mit meinem Sohn darüber gesprochen, dass ich ein rechthaberischer boomer wäre. Ich sollte deshalb den Ball flach halten.

Das tat ich nicht! Ich bestand auf der Rückzahlung und brach den Kontakt zu meiner Tochter ab.

Leider hat mein Sohn daraufhin ebenfalls ohne jeden Kommentar und ohne jede Erklärung den Kontakt zu mir abgebrochen!

Was habe ich falsch gemacht und was kann ich jetzt tun???
Hallo Ralf.
Vermutlich ist bei Dir etliches falsch gelaufen, das nun nur noch schwer zu korrigieren ist.
Zunächst einmal basiert Unterhalt auf der Unfähigkeit, eigene Einnahmen zu generieren, weil sich der Unterhaltsempfänger nicht mit einem Arbeitsverhältnis ab geben kann.
Dies zB wenn jemand studiert, also in Vorlesungen gehen muss. Damit der Unterhalt sicher gestellt ist, wird ein vollstreckbarer Titel erwirkt.
Als Gegenleistung werden eigentlich kontinuierliche Nachweise des Ausbildungsfortschritts verlangt.
So weiss der Unterhaltspflichtige, dass er zahlen muss und warum.
Der Unterhaltsempfänger ist primär ab 18 für den eigenen Unterhalt verantwortlich. Kommt er dem nach, zB durch eigene Einkünfte, so ist er wegen der Begründung des Unterhaltstitels ungerechtfertigt bereichert - was meiner Ansicht nach einen Rückzahlungsanspruch spätestens dann begründet, wenn gegen Verpflichtungen der Mitteilung bewusst verstoßen wurde.
Erwachsene Kinder sind ausserdem von beiden Elternteilen unterhaltsberechtigt.
Ob zB die Mutter fordert weil das Kind bei ihr lebt interessiert nicht, da sie nichts zu fordern hat.

Bei Dir gabs eine Überzahlung. Ob sie daran lag, dass es den Titel gab und Du versäumt hast, ihn abändern zu lassen etc weiss man nicht.
Offensichtlich hat die Tochter die Einkünfte versteuert und Deine Zahlung beim FA angegeben. Dies waren aber keine Einkünfte, Unterhalt wars auch nicht, also eine Schenkung.
Auswirkungen gibts bei der Summe angesichts eines Freibetrags von 400k€ in 10 Jahren eher nicht.
Nun fragst Du Dich, was Du willst.
Entweder hat sie Dich betuppt, dann müsste geschaut werden, ob die Gesamtsumme zurück kann. Die Hälfte davon hört sich inkonsequent an.

Wenn es aber um den Kontaktabbruch geht, so kann dieser zum Zwecke der Rückzahlung erzwungen werden, da niemand sich vor Rückforderungen schützen kann in dem er sagt: "ich will mit dem nichts zu tun haben".

Der Bruder von ihr hat scheinbar mangels Reife einen Loyalitätskonflikt.
Reife kann man ihm jetzt aber nicht mal eben zukommen lassen, also wird es erst mal so bleiben.

Da die Tochter ihm beistimmt und ihn nicht veranlasst, den Kontakt zu Dir zu halten, hat sie ebenfalls Defizite. Auf sie brauchst Du nicht zu rechnen.

In ähnlicher Situation, die bei mir nun knapp 30 Jahre unverändert anhält, habe ich mich um mich selber gekümmert und bin damit gut gefahren. Klar ist aber , dass man sowas kaum vergisst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist deine Tochter.
Egal, ob geschenkt oder als Unterhalt - das Geld konnte sie sicher gut gebrauchen.
Jahre später rumzuheulen ist sehr uncool.
Da habe ich etwas falsch rübergebracht: Meine Tochter war im letzten Studienjahr und hat mir nichts davon gesagt, dass sie bereits Geld verdiente. Im Rahmen meiner Unterhaltpflicht habe ich natürlich weiter gezahlt. Als mir das dann bekannt wurde, habe ich ihr sofort gesagt, dass ich das nicht in Ordnung finde und wollte als Kompromiss nur die Hälfte des Geldes von ihr zurück.... und damit begann das Theater.....
 
Hallo Ralf.
Vermutlich ist bei Dir etliches falsch gelaufen, das nun nur noch schwer zu korrigieren ist.
Zunächst einmal basiert Unterhalt auf der Unfähigkeit, eigene Einnahmen zu generieren, weil sich der Unterhaltsempfänger nicht mit einem Arbeitsverhältnis ab geben kann.
Dies zB wenn jemand studiert, also in Vorlesungen gehen muss. Damit der Unterhalt sicher gestellt ist, wird ein vollstreckbarer Titel erwirkt.
Als Gegenleistung werden eigentlich kontinuierliche Nachweise des Ausbildungsfortschritts verlangt.
So weiss der Unterhaltspflichtige, dass er zahlen muss und warum.
Der Unterhaltsempfänger ist primär ab 18 für den eigenen Unterhalt verantwortlich. Kommt er dem nach, zB durch eigene Einkünfte, so ist er wegen der Begründung des Unterhaltstitels ungerechtfertigt bereichert - was meiner Ansicht nach einen Rückzahlungsanspruch spätestens dann begründet, wenn gegen Verpflichtungen der Mitteilung bewusst verstoßen wurde.
Erwachsene Kinder sind ausserdem von beiden Elternteilen unterhaltsberechtigt.
Ob zB die Mutter fordert weil das Kind bei ihr lebt interessiert nicht, da sie nichts zu fordern hat.

Bei Dir gabs eine Überzahlung. Ob sie daran lag, dass es den Titel gab und Du versäumt hast, ihn abändern zu lassen etc weiss man nicht.
Offensichtlich hat die Tochter die Einkünfte versteuert und Deine Zahlung beim FA angegeben. Dies waren aber keine Einkünfte, Unterhalt wars auch nicht, also eine Schenkung.
Auswirkungen gibts bei der Summe angesichts eines Freibetrags von 400k€ in 10 Jahren eher nicht.
Nun fragst Du Dich, was Du willst.
Entweder hat sie Dich betuppt, dann müsste geschaut werden, ob die Gesamtsumme zurück kann. Die Hälfte davon hört sich inkonsequent an.

Wenn es aber um den Kontaktabbruch geht, so kann dieser zum Zwecke der Rückzahlung erzwungen werden, da niemand sich vor Rückforderungen schützen kann in dem er sagt: "ich will mit dem nichts zu tun haben".

Der Bruder von ihr hat scheinbar mangels Reife einen Loyalitätskonflikt.
Reife kann man ihm jetzt aber nicht mal eben zukommen lassen, also wird es erst mal so bleiben.

Da die Tochter ihm beistimmt und ihn nicht veranlasst, den Kontakt zu Dir zu halten, hat sie ebenfalls Defizite. Auf sie brauchst Du nicht zu rechnen.

In ähnlicher Situation, die bei mir nun knapp 30 Jahre unverändert anhält, habe ich mich um mich selber gekümmert und bin damit gut gefahren. Klar ist aber , dass man sowas kaum vergisst.
Meine Tochter hat mir in ihrem letzten Studienjahr ihre Einkünfte verschwiegen und ich habe pflichtgemäß weiter den Unterhalt gezahlt. Über das FA ist das dann aber rausgekommen.

Als "lieber Papa" habe ich dann nur die Hälfte zurückgefordert, mich 3 Jahre lang mit plumpen Ausreden hinhalten lassen und zuletzt wegen einer seichten Kritik mächtig einstecken müssen.

Unter dem Strich möchte ich mit Menschen, die so mit mir umgehen generell nichts zu tun haben...auch wenn es meine Tochter ist.

Liege ich da falsch? Ich bin unsicher, ob ich nicht vielleicht doch überreagiere.
 
Das tut das FA nicht. Kindesunterhalt ist sowieso nicht als steuerliche Belastung irgendwie absetzbar. Dafür bekommt man ja das Kindergeld.

Die Geschichte stimmt so einfach nicht.
Unterhalt ist schon steuerlich absetzbar.

 
Unterhalt ist schon steuerlich absetzbar.

Naja, aber dort steht auch:
"Deutlich schwieriger ist es, Unterhaltszahlungen an Kinder von der Steuer abzusetzen. Das ist nämlich nur möglich, wenn weder Vater noch Mutter für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. In der Regel ist es somit meistens nur möglich, Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder in der Steuererklärung einzutragen."

Dass man trotz Unterhaltspflicht kein Kindergeld bekommt ist eigentlich nicht möglich oder wenn, dann nur unter sehr exotischen Bedingungen.
 
Hast du deine Tochter gefragt, warum sie dir ihr Einkommen verschwiegen hat? Was hat sie geantwortet?
Ja das habe ich getan. Nachdem ich 3 Jahre lang wegen der Teilrückzahlung "hingehalten" worden war, habe ich ganz konkret gefragt, warum sie das so mit mir gemacht hat. Ich habe auch von meiner Angst berichtet, dass dies ein Anzeichen oder der Anfang von einem kompletten Zerwürfnis sein könnte.

Um mir diese Fragen zu beantworten, wollte sie nochmal darüber nachdenken. In 3 Tagen wollten wir wieder telefonieren. Das haben wir auch gemacht. Zu meinem Entsetzen kam dann aber keine Entschuldigung oder irgendeine Einsicht oder Erklärung. Im Gegenteil: sie war extrem gemein und verletzend zu mir. Zudem hatte sie die 3 Tage genutzt, mit der ganzen Familie über mich zu reden und meine Fehler aufzudecken.
 

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