B
Brinchen23
Gast
Hallo Leute,
ich habe eine allgemeine Frage. Mein Ex-Freund hat mir während unserer Beziehung immer wieder mal Geld geliehen, da ich in finanziellen Schwierigkeiten war. Er hat mich nun eine zusammenfassende Zahlungsvereinbarung unterschreiben lassen, in der ich mich verpflichte, ihm 80€ jeden Monat zu zahlen.
Komme ich da auch irgendwie wieder raus? Und das Schreiben, welches ich unterschrieben habe, ist vollkommen frei formuliert, wo kann ich geltende Rechtsgrundlagen für private Zahlungsvereinbarungen einsehen, die die Vereinbarung eventuell noch ergänzen (falls etwas ausgelassen wurde)? Das wäre mir sehr wichtig.
Mein Ex droht mir jetzt auch sofort immer mit Anwalt, wenn ich nicht zahle. Kann er mit dieser ZV mein Konto pfänden und das ganze Programm?
Und beruht dieser Absatz überhaupt auf einer Rechtsgrundlage:
"Sollte es zum Ausbleiben der Zahlungen ohne vorherige schriftliche NAchvereinbarung kommen, wird nach 10 Tagen eine Mahnung ausgesprochen. Frau XXX (also ich ^^) hat in diesem Fall 10 Werktage Zeit, die Zahlung für diesen Monat zu leisten. Sollte nach dem Ablauf dieser Frist die Zahlung ausbleiben oder es zu mehr als 5 Mahnungen in einem Jahr kommen, wird die Gesamtrestforderung zum 15. des Folgemonats fällig
Übrigens steht überall nur, dass er mir das Geld geliehen hat ("leihweise"). Müsste er es mir nicht als Darlehen überlassen haben oder die Forderung aus nachvollziehbarem Grund entstanden sein (es gibt da doch so einen Vorschrift, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig sein darf, die noch nicht erbracht wurde). Er hat mir jedoch das Geld privat zum Verbrauch geliehen, ich musste also keine Gegenleistung erbringen. Kann er das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?
So, das waren jetzt alles ein bissel viele Fragen, aber ich hoffe trotzdem auf einige Antworten. Und nicht falsch verstehen, ich will ihm ja sein Geld geben, ich will mich nur absichern, dass auch alles seine Rechtsgrundlage ist und er mich nicht über den Tisch zieht.
LG
Sabrina
ich habe eine allgemeine Frage. Mein Ex-Freund hat mir während unserer Beziehung immer wieder mal Geld geliehen, da ich in finanziellen Schwierigkeiten war. Er hat mich nun eine zusammenfassende Zahlungsvereinbarung unterschreiben lassen, in der ich mich verpflichte, ihm 80€ jeden Monat zu zahlen.
Komme ich da auch irgendwie wieder raus? Und das Schreiben, welches ich unterschrieben habe, ist vollkommen frei formuliert, wo kann ich geltende Rechtsgrundlagen für private Zahlungsvereinbarungen einsehen, die die Vereinbarung eventuell noch ergänzen (falls etwas ausgelassen wurde)? Das wäre mir sehr wichtig.
Mein Ex droht mir jetzt auch sofort immer mit Anwalt, wenn ich nicht zahle. Kann er mit dieser ZV mein Konto pfänden und das ganze Programm?
Und beruht dieser Absatz überhaupt auf einer Rechtsgrundlage:
"Sollte es zum Ausbleiben der Zahlungen ohne vorherige schriftliche NAchvereinbarung kommen, wird nach 10 Tagen eine Mahnung ausgesprochen. Frau XXX (also ich ^^) hat in diesem Fall 10 Werktage Zeit, die Zahlung für diesen Monat zu leisten. Sollte nach dem Ablauf dieser Frist die Zahlung ausbleiben oder es zu mehr als 5 Mahnungen in einem Jahr kommen, wird die Gesamtrestforderung zum 15. des Folgemonats fällig
Übrigens steht überall nur, dass er mir das Geld geliehen hat ("leihweise"). Müsste er es mir nicht als Darlehen überlassen haben oder die Forderung aus nachvollziehbarem Grund entstanden sein (es gibt da doch so einen Vorschrift, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig sein darf, die noch nicht erbracht wurde). Er hat mir jedoch das Geld privat zum Verbrauch geliehen, ich musste also keine Gegenleistung erbringen. Kann er das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?
So, das waren jetzt alles ein bissel viele Fragen, aber ich hoffe trotzdem auf einige Antworten. Und nicht falsch verstehen, ich will ihm ja sein Geld geben, ich will mich nur absichern, dass auch alles seine Rechtsgrundlage ist und er mich nicht über den Tisch zieht.
LG
Sabrina