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Zahlungsvereinbarung mit dem Ex

B

Brinchen23

Gast
Hallo Leute,

ich habe eine allgemeine Frage. Mein Ex-Freund hat mir während unserer Beziehung immer wieder mal Geld geliehen, da ich in finanziellen Schwierigkeiten war. Er hat mich nun eine zusammenfassende Zahlungsvereinbarung unterschreiben lassen, in der ich mich verpflichte, ihm 80€ jeden Monat zu zahlen.

Komme ich da auch irgendwie wieder raus? Und das Schreiben, welches ich unterschrieben habe, ist vollkommen frei formuliert, wo kann ich geltende Rechtsgrundlagen für private Zahlungsvereinbarungen einsehen, die die Vereinbarung eventuell noch ergänzen (falls etwas ausgelassen wurde)? Das wäre mir sehr wichtig.

Mein Ex droht mir jetzt auch sofort immer mit Anwalt, wenn ich nicht zahle. Kann er mit dieser ZV mein Konto pfänden und das ganze Programm?

Und beruht dieser Absatz überhaupt auf einer Rechtsgrundlage:

"Sollte es zum Ausbleiben der Zahlungen ohne vorherige schriftliche NAchvereinbarung kommen, wird nach 10 Tagen eine Mahnung ausgesprochen. Frau XXX (also ich ^^) hat in diesem Fall 10 Werktage Zeit, die Zahlung für diesen Monat zu leisten. Sollte nach dem Ablauf dieser Frist die Zahlung ausbleiben oder es zu mehr als 5 Mahnungen in einem Jahr kommen, wird die Gesamtrestforderung zum 15. des Folgemonats fällig

Übrigens steht überall nur, dass er mir das Geld geliehen hat ("leihweise"). Müsste er es mir nicht als Darlehen überlassen haben oder die Forderung aus nachvollziehbarem Grund entstanden sein (es gibt da doch so einen Vorschrift, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig sein darf, die noch nicht erbracht wurde). Er hat mir jedoch das Geld privat zum Verbrauch geliehen, ich musste also keine Gegenleistung erbringen. Kann er das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?

So, das waren jetzt alles ein bissel viele Fragen, aber ich hoffe trotzdem auf einige Antworten. Und nicht falsch verstehen, ich will ihm ja sein Geld geben, ich will mich nur absichern, dass auch alles seine Rechtsgrundlage ist und er mich nicht über den Tisch zieht.

LG
Sabrina
 

Moonlight

Aktives Mitglied
Hallo Brinchen,

dummerweise hast Du den Wisch schon unterschrieben. Sonst hätte er vor Gericht keine Chance gehabt zu beweißen, dass er Dir Geld geliehen hat.
Ein Mahnverfahren kann er durchaus einleiten, aber Du kannst dann Widerspruch erheben, wenn Du ihn zugestellt bekommst.
 

tortelini

Aktives Mitglied
hallo brinchen!

hier ein paar antworten auf deine frage:

"Komme ich da auch irgendwie wieder raus?"

antwort: nein, nur wenn dein ex sich bereit erklären würde diese vereinbarung aufzulösen.

"wo kann ich geltende Rechtsgrundlagen für private Zahlungsvereinbarungen einsehen, die die Vereinbarung eventuell noch ergänzen (falls etwas ausgelassen wurde)?"

antwort: keine ahnung ob es soetwas gibt. was hättest du denn gerne noch drinstehen? davon abgesehen spielt das keine rolle mehr, weil du das ding so unterschrieben hast wie es ist und ich glaube kaum, dass dein ex bereit ist das noch zu ändern.

"Mein Ex droht mir jetzt auch sofort immer mit Anwalt, wenn ich nicht zahle. Kann er mit dieser ZV mein Konto pfänden und das ganze Programm?"

anwort: ja kann er.

"Und beruht dieser Absatz überhaupt auf einer Rechtsgrundlage:

"Sollte es zum Ausbleiben der Zahlungen ohne vorherige schriftliche NAchvereinbarung kommen, wird nach 10 Tagen eine Mahnung ausgesprochen. Frau XXX (also ich ^^) hat in diesem Fall 10 Werktage Zeit, die Zahlung für diesen Monat zu leisten. Sollte nach dem Ablauf dieser Frist die Zahlung ausbleiben oder es zu mehr als 5 Mahnungen in einem Jahr kommen, wird die Gesamtrestforderung zum 15. des Folgemonats fällig"

antwort: ja, is völlig legitim. da is er sogar noch "gnädig", dass er dir bei nichtzahlung eine mahnung ausspricht, bevor er dann alles fordert...

"Übrigens steht überall nur, dass er mir das Geld geliehen hat ("leihweise"). Müsste er es mir nicht als Darlehen überlassen haben"

anwort: versteh nicht ganz was du meinst. ein darlehen ist, wenn man jemanden geld geliehen hat. ob da jetzt in der vereinbarung "darlehen" oder "leihweise" steht is nur ne formulierungssache und ist nicht wichtig.

"es gibt da doch so einen Vorschrift, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig sein darf, die noch nicht erbracht wurde)"

anwort: ne, so ne vorschrift gibt es nicht.

"Kann er das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?"

anwort: braucht er gar nicht. falls du der vereinbarung nicht nachkommst, kann er direkt aus dieser vereinbarung vollstrecken, ohne vorher erst einen vollstreckungsbescheid zu erwirken.


ich kenne nicht die ganze vereinbarung, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass er sich diesbezüglich rat von einem anwalt geholt hat. von dem her kann ich dir nur raten, immer pünktlich zu zahlen.

es grüßt dich

tortelini
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hier ist es Auslegungssache .
Es ist ALLES,was nicht Betrug ist oder sittenwidrig , durch privaten gegenseitigen Vertrag frei vereinbar.
Wenn es ein Vertrag ist,der z.B. vor dem Finanzamt Bestand haben muß (Schenkung z.B.),wären noch paar Formvorschriften zu berücksichtigen.

Du hast die RZ-Klausel OHNE DRUCK freiwillig unterschrieben.

Er müßte ,um einen Mahnbescheid zu bekommen--> vollstreckbare Ausfertigung gg.Dich,vor Gericht beweisen,daß Du im Verzug bist und nun diese Klausel greift.

((Ich meine,es ist NICHT vollstreckbar,da keine NOTARIELLE VOLLSTRECKUNGSKLAUSEL!))

Da Ihr keine "z.B. zweijährige Stundung" ausgemacht habt,kann er auch,je nach Höhe des Darlehens,siehe BGB FRISTGERECHT kündigen..., drei Monate sind das im Allgemeinen.

Also...bei Zahlungsbummelei von Dir wäre "fristlose RZ hilfsweise fristgerechte Darlehenskündigung "möglich.
Sind (übliche) Zinsen vereinbart?
Falls er welche erhält,hätte er die beim FA anzugeben.

Er bräuchte zum Schuldenbeitreiben nicht mal einen RA !

Nach fruchtlosem Verstreichen des Termins (also hier automatisch der vereinbarte 15.des Folgemonats) könnte er ein Mahnbescheidsantrag im Schreibwarenladen holen,es an das zuständige Amtsgericht (ist jetzt zentral) schicken---und..selbst,wenn Du noch nachzahlst,alles zahlst,die Raten weiterzahlst oder Widerspruch einlegst gg.den Mahnbescheidsantrag, ---hast Du dann seine jw.durch Dich verursachten Kosten zu tragen , auch einen RA !
Auch die fälligen Verzugszinsen ab RZ-Datum (5% über Basiszins).

Es wäre also zu empfehlen: mit ihm reden,schriftliche Änderung des Vertrages...wenn er Dir gut gesinnt ist (er muß das nicht),
umschulden---> anderen ,etwas kulanteren Darlehensgeber suchen oder sonstwie Lösung ausdenken.

Der Vertrag ist nicht sittenwidrig , Du hast das Geld geliehen und es war ja kein Geschenk.
Auch OHNE schriftlichen Vertrag hätte er m.E. vor Gericht gute Karten,wenn er BELEGEN KANN,daß Du Geldempfängerin warst und z.B. noch einen Zeugen hat --oder das Gericht ihm glaubt und nicht Dir.

Auf Trickserei würde ich hier nicht bauen,das könnte schief gehen.

Gibt es keine Möglichkeit, einen seriösen anderen Kredit zu bekommen und möglichst SOFORT rückzuzahlen?

Viel Glück!
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Brinchen23

Gast
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Es gibt diese Vorschrift mit der Gegenleistung, siehe

ZPO - Einzelnorm (nr.2)

Ich liege mit meinem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze, das heißt, bei mir kann er nichts holen. Welche anderen Möglichkeiten hat er noch, außer Kontopfändung und Gerichtsvollzieher?

GV funktioniert bei mir auch nicht, es gibt nichts zu pfänden.
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Zunächst einmal ist in dem Vertrag ein Punkt dann rechtlich falsch formuliert.
Er schreibt ja angeblich immer "leihweise". Zunächst kann man nach BGB Geld nicht leihen, sondern vergibt Darlehen. Und zweitens sind Leihen immer unentgeltlich.
Nur kommt einem das Wort wie "leihen" im Umgangston immer so vor, als ob es etwas kosten würde:

BSP: Der Bootsverleih. Hier hatten wir früher alle eine Klausur geschrieben und ganz viele Leute wegen dem Begriff "Bootsverleih" einen Leihvertrag geprüft. Das ist aber falsch, da man das Boot ja nicht umsonst bekommt. Somit handelte es sich da um einen Mietvertrag.

Zu deinem Sachverhalt kann ich nur sagen, dass der Begriff "Leihe" total falsch ist in diesem Vertrag.

Allerdings könnten etwaige Richter wahrscheinlich argumentieren, dass du und er ja wusstet, was ihr vereinbaren wolltet und einfach nur das falsche Wort genutzt haben.

Ansonsten einfach noch einmal mit ihm sprechen. ( das ist immer besser als woanders mögliche Streitigkeiten auszutragen)

Zu deiner eigentlichen Frage:
Letztendlich hat es ja seine Richtigkeit, dass er sein Geld zurückhaben will.
Es ist zum Beispiel auch eine tolle Sache, dass du im Falle eines 1.-5. Verzuges nicht noch Zinsen oder Strafgebühren zahlen musst. Er will ja nur das was ihm zusteht und wird hoffentlich Verständnis haben, wenn es bei dir etwas länger dauern wird.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Dein Einkommen wird aber sicher nicht 30Jahre unter der Pfändungsgrenze bleiben...

Er kann ,wenn er vor Gericht den vollstreckbaren Titel erhielt,mit diesem Drittschuldnerpfändung machen in Kontoguthaben,in Dein KFZ,in Steuererstattungen,in Erbschaften, in Wertsachen sowieso ....in ggf.LV oder weiß der Geier.... -
-> jede Menge OBERPEINLICHER SAUTEURER ÄRGER.

Vollstreckungsvereitelungen ---also z.B. "Anpassung des Lohnes in den pfändungsfreien Bereich " oder Geldumleitungen auf Konto vom Neuen o.ä. können Straftaten sein.

Jeder,auch vergebliche,Pfändungsversuch erhöht den Schuldbetrag,da Du diese Kosten zu tragen hättest.

*************************************
Dir Ratschläge zu geben,wie Du Deine SCHULDEN bei ihm
nie begleichen müßtest ,wäre aus meiner Sicht höchst unseriös und
....so ein Versuch Deinerseits wäre äußerst schoflig.
Er half Dir als Freund - Du revanchierst Dich mit schlechter Rückzahlmoral... hm...man sieht sich immer mindestens zweimal -
das könnte ein viel zu teures Darlehen für Dich werden.
Aber...das mußt Du selbst entscheiden.

@ brandon: Verträge sind entsprechend dem WILLEN zu erfüllen,hier ist es halt "Laienvokabular".
Kenn es so,daß selbst bleistiftgeschriebene Zettel von Gerichten anerkannt werden--> wenn Opa dem Nachbarn ein Darlehen gab z.B.
 

tortelini

Aktives Mitglied
@micky: stimmt, ohne vollstreckungsklausel kann man natürlich nicht vollstrecken, da hab ich was durcheinandergebracht. nur wenns ne norarielle beurkundete vereinbarung wär...


@brienchen: die vollstreckung kann natürlich auch bis zur vollstreckung der rente gehen, wenn du mal welche beziehst, ja sogar die anwartschaften kann man pfänden!

ich finde, wer sich geld leiht, sollte es auch wieder zurückbezahlen und sich nicht überlegen, wie er "drumrumkommt"....
 

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