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Wohnung vor Auszug nochmals streichen ?

Sheyla

Mitglied
Hallo ihr lieben!

Ich habe folgendes Problem:

Ich ziehe nächste Woche in einer neuen Wohnung. In meiner "noch" Wohnung wurde vor 5 Monaten alles neu gestrichen allerdings ist mein Flur Grün und im Mietvertrag steht:

das die Wohnung in einer Farbgestalltung zurückgegeben werden muss. Die Schönheitsreperaruren sind fachgerecht und alle 3-5 Jahren (je nach Raum) durchzuführen.

Muss ich jetzt nochmal die Kosten übernehmen obwohl die Renovierung erst 5 Monate her ist ?

Mein Flur ist riesig mit Treppe :)

lieben Gruss !
 
M

muddle

Gast
Würde auch mal mit dem Vermieter sprechen. Gibt es schon Nachmieter? Sonst gibt es da vielleicht ja die Möglichkeit Absprachen zu treffen. Vielleicht trifft es ja zufällig den Geschmack oder die Nachmieter sagen sie wollen eh in einer anderen Farbe streichen und machen das gleich selbst und man einigt sich bzgl. der Kosten.
 

Landkaffee

Urgestein
Stimme M. zu.
Zudem: es ist nicht mehr so, dass alle Wände mit weisser Farbe gestrichen sein müssen. Es darf auch farbig sein, sollte aber eben im Trend liegen.

Nun bist Du so "schlau" als wie zuvor.

Sorry, aber rechtsverbindliche Auskünfte kann auch ich nicht hier geben.


- Überlege übrigens gerade selber.... . - Mein Flur ist in Melone gestrichen.... . :rolleyes: *grübel*


LG
Landkaffee
 

Sheyla

Mitglied
Erstmal ein dank für eure Antworten.

Mein Vermieter meint : " Das muss ich mir bei der Wohnungsabnahme anschauen dann sehen wir weiter ". Nachmieter gibt es leider keine.

Und der Mieterschutzbund gibt nur Auskünfte wenn man deren Mitglied ist würde mir 5 Euro im Monat kosten.

Man man kann ich da nur sagen!
 

Landkaffee

Urgestein
Erstmal ein dank für eure Antworten.

Mein Vermieter meint : " Das muss ich mir bei der Wohnungsabnahme anschauen dann sehen wir weiter ". Nachmieter gibt es leider keine.

Und der Mieterschutzbund gibt nur Auskünfte wenn man deren Mitglied ist würde mir 5 Euro im Monat kosten.

Man man kann ich da nur sagen!
Fies solche Rechtsunsicherheiten mit evtl. vielfältigen Folgen.
Da wird an Not verdient.

In meinem Vertrag steht: alles weiss.
Ich weiss aber, andere zogen aus, hatten alles farbig.
Dann las ich im Internet....
Worauf WIRKLICH verlassen?

LG
Landkaffee
 

Sheyla

Mitglied
Das ist es. Es nervt einfach weil man gar net weiß was nun des rechtens ist. Will man eine Auskunft haben muss man dafür auch noch bezahlen.

Ich schaue einfach mal ab was der Vermieter sagt. Wenn es weiss sein soll dann muss ich halt nochmal in die Tasche greifen. Das ärgerliche ist nur das die Renovierung vor kurzem gemacht wurde, nur nicht in weiß :)
 
G

Gast der was weiß

Gast
Hallo ihr lieben!

im Mietvertrag steht:

das die Wohnung in einer Farbgestalltung zurückgegeben werden muss. Die Schönheitsreperaruren sind fachgerecht und alle 3-5 Jahren (je nach Raum) durchzuführen.


lieben Gruss !
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist diese Klausel unwirksam und somit nichtig. Eigentlich musst Du überhaupt nicht renovieren.

Da ich nicht jedes einzige Urteil jetzt herauskramen will:

https://www.google.de/search?source...0l3j0i30l2.0.0.0.7776...........0.caUQkN5i3d0
 

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