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Wohnung finden mit Alg 2

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

Gelöscht 98797

Gast
1) Man kann dort meistens nichts pfänden, wenn der Mieter nicht zahlt
2) Die automatische Überweisung an den Vermieter kann jederzeit storniert werden
3) Leistungskürzungen der höchsten Stufe umfassen auch die Einstellung der Mietzahlung
4) Den ganzen Tag zuhause kann mehr Lärm bedeuten


Dort wirst du auch noch mehr Threads zu dem Thema finden.
 
G

Gelöscht 117262

Gast
ok
Bei mir wurde die Miete immer zwangsweise vom Amt bezahlt.
Hat sich scheinbar geändert.
Kann man denn irgendetwas machen um den Vermieter zu beruhigen?
 

CAT

Aktives Mitglied
Ich kenne die Problematik generell.
Manche möchten keine Kinder, andere keine jungen Leute, keine Haustiere - auch gerne genommen, oder es passt einfach nicht (Sympathie).

Ich glaube du kannst gar nichts machen, außer bei der Wohnungssuche höflich und adäquat rüber zu kommen, zu versichern, dass du (z.B.aus Krankheitsgründen) derzeit leider von ALG2 lebst, aber alles in deiner Macht stehende bereits tust, um aus dieser Situation zu finden.

Es gibt auch Wohnungsbaugesellschaften, die vermieten gerade an Leute mit ALG2/Niedrigverdiener usw.

Dort auf die Warteliste setzen lassen. Manchmal wissen die auch beim Jobcenter welche Vermieter ALGler nehmen. Fragen kostet ja nichts...

Viel Glück
 
G

Gelöscht 117262

Gast
Im Moment habe ich ja noch Arbeit.
Aber da ich gerade wieder einen Krankheitsschub habe, weiss ich nicht wie schnell es mir wieder besser geht und ob ich den Arbeitsplatz halten kann.
Also kann es auch passieren, dass ich dann als ALG 2 Empfängerin eine Wohnung suchen muss.
 
G

Gelöscht 96521

Gast
Ist schon lange nicht mehr so. Nicht jeder möchte, dass sein Vermieter weiß, dass er vom "Amt" lebt.


Gibt Ausnahmefälle

das hier ist nur ein Fundstück von vielen im Netz:

.

Zu den Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) gehört insbesondere auch die Miete. Das Jobcenter zahlt diese in der Regel an den Hartz IV-Empfänger aus, der Mieter zahlt die Miete dann an den Vermieter. Das Jobcenter soll nach § 22 Abs. 7 SGB II die Miete direkt an den Vermieter zahlen, wenn nicht sicher ist, dass der Hartz-IV-Empfänger das Geld auch tatsächlich für die Zahlung der Miete verwendet.

Direktzahlung gibt dem Vermieter keinen Anspruch gegen das Jobcenter

Macht das Jobcenter von dieser Möglichkeit Gebrauch und zahlt die Miete direkt an den Vermieter, entsteht daraus jedoch kein Anspruch des Vermieters gegen das Jobcenter. Vertragspartner bleibt der Mieter. Die Übernahme stellt auch keinen Schuldbeitritt des Jobcenters dar. Zahlt das Jobcenter auf Verlangen des Mieters die Miete an diesen und kommt es dann zu Mietrückständen, kann der Vermieter nur gegen den Mieter auf Zahlung der Rückstände klagen (Bayerisches LSG, Urteil vom 05.08.2015, Az.: L 7 AS 263/15).


edit: - noch eins
Sehr guter Beitrag...genau das meine ich ....
Von wegen die Miete ist sicher, wenn das Amt bezahlt ... das ich nicht lache ...
 
G

Gelöscht 117262

Gast
Aber der Vermieter erfährt doch trotzdem, dass man vom Amt lebt.
Was antwortet man denn auf die Frage nach dem Arbeitgeber?
Man braucht auch einen Gehaltsnachweis.
 
G

Gelöscht 117262

Gast
Gut dann verstehe ich natürlich das Problem.
Aber ist schon irgendwie doof .
 
G

Gelöscht 117262

Gast
Also kann man nur versuchen beim Vermieter einen seriösen Eindruck zu hinterlassen?
 
Status
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