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Wohnung abmelden ohne neue Adresse, geht das?

K

kasiopaja

Gast
Den Hilfesuchenden Angst machen, finde ich in einem Hilfeforum hingegen überhaupt nicht hilfreich.
Es geht nicht ums Angst machen.

Die Krankenkasse stuft einen in der höchsten Beitragsstufe ein und die Schulden laufen jeden Monat weiter und weiter und weiter auf, wenn man sich nicht darum kümmert.

Das ist bitter, aber eine Tatsache. Und wenn man das ignoriert wird es nicht besser, sondern immer schlimmer.
 

_cloudy_

Urgestein
Den Hilfesuchenden Angst machen, finde ich in einem Hilfeforum hingegen überhaupt nicht hilfreich.
Um Himmelswillen, das ist kein Angstmachen. Die Krankenkasse kann einen Menschen in grösste Schulden werfen. Das muss die TE doch erfahren.

Es ist, wie sisandra und Kasio gesagt haben. Die Briefe von der KK wenn nicht beantwortet werden, wird der Versicherte auf den Höchstsatz, glaube um die 700 Euro jetzt, eingestuft.

Zu den momatlichen Beitragasschulden kommen dann die Zinsen noch, die das ganze in atronomische, nicht zurückzahlbare Schulden ansteigen lassen.

Dein Versicherungsschutz "ruht" zudem, bis die Schulden beglichen sind, heisst, du darfst nur im Notfall zum Arzt.

Du musst dich darum kümmern, bei deiner KK anrufen und ihnen sagen, dass du auf der Strasse lebst, und auch zum Amt gehen, dass die dich versichern.
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,
Du musst was machen --> Amt, Harz4 beantragen

Ich will Dir aber auch die Angst vor der Krankenkasse nehmen. Die Krankenkassen sind in der Regel sehr kulant. Sie waren erfahrungsgemäß sogar schon bereit, Pfändungstitel rückabzuwickeln und rückwirkend eine andere Beitragseinstufung zu vollziehen.
Mit denen kann man reden. Erst recht bei sozialen Fällen, wo sie die schlechte Lage nachvollziehen können.

Mit der GEZ sieht es anders aus. Da beißen sogar Harz4 Empfänger auf Granit, wenn sie ihren Befreiungsantrag nicht gestellt haben. Die ändern nichts rückwirkend, außer zu ihrem Vorteil.
Ohne Wohnung fehlt aber meines Erachtens die gesetzliche Grundlage.

Überhaupt sind im Grunde nur gelbe Briefe (Postzustellungsurkunden) entscheidend.
Soweit mir bekannt, fehlt es bei allen anderen Briefen an der Beweispflicht.

Krankenkassen dürfen m.E. zwar auch ohne gelben Brief vollstrecken. Aber durch die Obdachlosigkeit, dürftest Du plausibel den Nicht-Erhalt der Briefe darstellen können.

Steht Deine Name noch an der alten Wohnung?
Wieso erhälst Du noch Post von dort?

Ohne Namen an der Tür, müsste alles "unbekannt verzogen" zurückgehen. KK und GEZ hätten davon erfahren müssen.
 

Steph_S

Aktives Mitglied
<<Ich bin 26, und habe damals bei meinen Eltern gewohnt, und hatten keinen Mietvertrag.>> ... steht in dem Eingangspost.

Ich würde mal vermuten dass die Post von den Eltern (wie auch immer) entgegen genommen wurde, ob das dann als zugestellt gilt weiß ich nicht, ich denke aber eher nicht, wenn glaubhaft gemacht werden kann dass er dort nicht mehr gewohnt hat.

GEZ wird nur einmal pro Haushalt bezahlt, das habe ich oben schon geschrieben gehabt. Also unter Angabe der Teilnehmer Nr. der Eltern es der GEZ mitteilen.

Krankenkasse ist viel komplizierter und ich mache hier keine Rechtsberatung, ich hatte weiter oben schon geschrieben dass es für konkrete Sachfragen das Krankenkassenforum gibt, dort waren zumindest früher sehr fitte Leute zu finden, ich habe von dort mal eine extrem qualifizierte Antwort bekommen zu einer kniffligen Rechtsfrage. Im zweifel aber beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt nehmen.

p.s. Bei einer Person ohne festen Wohnsitz ist wohl kaum irgendwas Vollstreckbar und ohne Einkommen (also unterhalb der Pfändungsgrenze) ist auch sonst wohl kaum was zu holen. Das sollte die Krankenkasse normalerweise auch wissen und ihr Schamgefühl dazu finden, schließlich nennen die Krankenkassen sich ja gerne soziale Einrichtungen, aber ich wollte hier eigentlich niemanden zum Kotzen bringen. Falls alle Stricke reißen geht man dann eben in die Privatinsolvenz, erwirkt entsprechend Gläubigerschutz und strebt in 5 Jahren eine Entschuldung entsprechend an, was in manchen EU-Staaten noch viel einfacher ist wie in Deutschland. Mittel und Wege gibt es also. Aktiv werden und machen muss man aber was. Im zweifel aber beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt nehmen.
 

Sisandra

Moderator
<<Ich bin 26, und habe damals bei meinen Eltern gewohnt, und hatten keinen Mietvertrag.>> ... steht in dem Eingangspost.

Ich würde mal vermuten dass die Post von den Eltern (wie auch immer) entgegen genommen wurde, ob das dann als zugestellt gilt weiß ich nicht, ich denke aber eher nicht, wenn glaubhaft gemacht werden kann dass er dort nicht mehr gewohnt hat.

GEZ wird nur einmal pro Haushalt bezahlt, das habe ich oben schon geschrieben gehabt. Also unter Angabe der Teilnehmer Nr. der Eltern es der GEZ mitteilen.

Krankenkasse ist viel komplizierter und ich mache hier keine Rechtsberatung, ich hatte weiter oben schon geschrieben dass es für konkrete Sachfragen das Krankenkassenforum gibt, dort waren zumindest früher sehr fitte Leute zu finden, ich habe von dort mal eine extrem qualifizierte Antwort bekommen zu einer kniffligen Rechtsfrage. Im zweifel aber beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt nehmen.

p.s. Bei einer Person ohne festen Wohnsitz ist wohl kaum irgendwas Vollstreckbar und ohne Einkommen (also unterhalb der Pfändungsgrenze) ist auch sonst wohl kaum was zu holen. Das sollte die Krankenkasse normalerweise auch wissen und ihr Schamgefühl dazu finden, schließlich nennen die Krankenkassen sich ja gerne soziale Einrichtungen, aber ich wollte hier eigentlich niemanden zum Kotzen bringen. Falls alle Stricke reißen geht man dann eben in die Privatinsolvenz, erwirkt entsprechend Gläubigerschutz und strebt in 5 Jahren eine Entschuldung entsprechend an, was in manchen EU-Staaten noch viel einfacher ist wie in Deutschland. Mittel und Wege gibt es also. Aktiv werden und machen muss man aber was. Im zweifel aber beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt nehmen.
Das Problem ist halt, dass bei noch ausstehenden KK-Beiträgen nur minimalste Behandlungen im wirklich notwendigen Fall übernommen werden. Deshalb wäre es gut, wenn der TE sich beim Job-Center meldet und HarzIV beantragt. Dann sind die KK-Beiträge gedeckt und evtl wenn er Glück hat auch die ausstehenden Beiträge. Mietschulden werden ja auch übernommen. Beratungsstellen gibt es zu Hauf an eine solche würde ich mich wenden vor Ort.
 

freakday

Mitglied
ja klar geht das, wenn du aber so lebst wirst du kein Geld erwarten können, da du "raus aus dem System" bist - aber gehen tut das, wohnst bzw. hälst du dich in Berlin auf?da gibt es noch eine ander Möglichkeit...meld dich mal
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Danke für die antworten, Leute.

Ich schau mal wie der Winter wird, und werde mich vielleicht mal im Rathaus erkundigen.
Der Winter wird hart - wahrscheinlich.

Aber nur dann , wenn Du beruflich ein richtiger Obdachloser sein willst.

Beruflich richtige Obdachlose stellen sich komplett gegen das Sozialsystem und picken sich auch keine Rosinen heraus.
Das heisst: neben der Strasse laufen, aber nicht darauf, da die Strasse der Allgemeinheit gehört und davon bezahlt wurde.
Keine Heizung vom Kaufhauseingang, denn das ist Privatbesitz.

Auch keine Anmeldung in allgemein verfügbaren Foren; Du nutzt anderer Leute Dinge..

Auch: sich keinen Forderungen stellen und Briefe (der Rundfunkanstalt?) beantworten. Pleite ist pleite, mehr oder weniger spielt eh keine Rolle.

Es ist also schon ziemlich inkonsequent, vor allem in Deutschland, wo es kaum etwas gibt das nicht jemandem gehört.

Es gibt aber auch andere Wege.

Zum Beispiel zuzugeben, dass man vorüber gehend gescheitert ist, also zum Amt zu gehen und dort zu verkünden, dass man Hilfe benötigt - und die später wieder gut machen wird.

Natürlich steht Dir frei zu entscheiden, ob Du lieber zum Amt gehst oder austesten willst, wie lange du Fußpilz und Läuse und faule Zähne und all so netten Begleiterscheinungen bei vernachlässigter Hygiene widerstehen kannst, ohne dich wund zu kratzen oder (nur?) aus dem Mund zu stinken.

Wenn es dann fünf vor 12 ist und du Dich doch noch entscheidest, den verbliebenen Rest deiner Gesundheit zu retten,um nicht jämmerlich zu verrecken, wirst Du Verständnis erfahren.
Die Folgen waren Dir bekannt. Und Du wusstest es.

Mitleid bekommst du aber nicht, da es Deine Entscheidung war und ist.

Also - was wirst Du tun und WANN tust du es?!
 
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