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Wohnsituation nach dem Tod des Ehepartners

Marned

Mitglied
Hallo,


X und Y sind Ehepartner. X ist die Frau und Y is ter Mann. X ist 62 Jahre alt, Y ist 67 Jahre alt. X bezieht ALG II und Y Grundsicherung im Alter. Seit 7 Jahren wohnen sie in einer Wohnung bzw. seit 5 Jahren wohnen sie nur zuzweit in dieser Wohnung, nachdem ihr Sohn ausgezogen ist. Die Wohnung ist 65 qm groß und wird vom Job-Center bezahlt. Y ist offiziel der Mieter der Wohnung. Die Grundmiete beträgt 389,40 EUR, dazu kommen noch Heizkosten i.H.v. 90,50 EUR und Nebenkosten 166,98 EUR. Die Warmmiete beträgt 646,88 EUR.
Y hat Krebs bekommen und wird bald sterben. Da kommt natürlich neben dem Gram und Leider die Frage, was X bzgl. ihrer Wohnsituation erwarten soll und wie sie möglicherweise in der Wohnung bleiben könnte, was ja meiner Meinung nach kaum möglich wäre, da sie ja nicht mal die Mieterin der Wohnung und der Wohnflähenhöchstwert für eine Person 50 qm und die angemessene Nettokaltmiete ja 348,50 EUR beträgt. X hat viele gesundheitliche Probleme: Asthma, Ostheoporose, Hyperthanie, darf nichts schweres tragen und und und, doch hat sie keine Pflegestufe.


Ich wäre Ihnen für jeden Rat und jede Information sehr dankbar
 
Egal ob Mieterin oder nicht. Bei Tod eines Ehepartners tritt der überlebende per Gesetz in den Mietvertrag ein. Paragraph 563 Bürgerliches Gesetzbuch.

Eine andere Frage ist das mit dem SGB II. Ob das Amt die Wohnung weiter bezahlt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
 

Sisandra

Moderator
Meines Wissens wird der Person vom Amt eine Frist eingeräumt innerhalb derer sie sich eine entsprechend angemessene Wohnung suchen muss. Nach dieser Frist kann passieren, dass das Amt nur noch den üblichen Satz der Miete übernimmt und sie den Rest selbst übernehmen muss.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo,
Das tut mir leid mit dir und deinem Partner.
Ich denke da gibt es einiges an Gesetzen,die ich aber nicht kenne, vermute mal das Jobcenter darf dich nicht in die Obdachlosigkeit stürzen, also werden sie die Wohnung erst mal übernehmen. Aber vermutlich werden sie dich schriftlich auffordern das du dir eine angemessene Wohnung suchen sollst.
Du, ich würde den Alg-Bescheid nehmen und zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen zu dieser Situation, bzw. anrufen und einen Termin ausmachen.
Frag ob du in dem Fall Beratungshilfe bekommst.

Ich wünsche euch alles Gute.
Liebe Grüße Pecky
 

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