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Wohngeld als Azubi oder andere hilfen ? Bitte um antwort bin total verzweifelt!

G

Gelöscht 38509

Gast
Hallo. ich weissnicht was ich noch machen soll... Ich muss ausziehen, halte das nicht mehr aus zuhause!

Würde mich sehr freuen wenn ihr einige nützliche infos für mich hättet und mir weiterhelfen könnt.
Erst mal die wohn situation bei mir : (Ist das eventuell relevant für das arbeitsamt zwecks wohngeld?)
ich bin Einzelkind und lebe bei meinen eltern in einem 1-Familien haus.(beide arbeiten) Ich wollte schon kurz nach dem beginn der ausbildung ausziehen, meine eltern wollten das nicht und stellten sich dagegen.Weil ich einfach selbstständiger sein wollte und ich schon damals "schwierigkeiten" mit meinen eltern hatte. Ich dacht ich schaffe es dort zu wohnen bis ich die ausbildung beendet habe, aber es wird immer schlimmer mit meinen eltern und die wohn situation ist echt scheiße. Ich fühl mich eingeschränkt und unwohl zu hause und das belastet mich sehr. Seit dem sich die wohn situation verschlechtert hat gehen meine noten in richtung keller.
Vor ca 4 monaten ist mein Cousin(14 jahre) zu uns gezogen. Er hat mich praktisch verdrängt aus meinem wohnraum. er hatte anfang zusammen mit mir in dem zimmer geschlafen, und sich aufgehalten. Ich bin dann mehr oder weniger freiwillig aus meinem zimmer gezogen.-> Ins "Gäste" zimmer ohne Tür -.-* ... ist eine art gallerie. also nicht wirklich ein Gäste zimmer steht halt ein Fernsehr und ein ausziehbares sofa drinne.Hatte mich deshalb des öfteren mit meinen eltern darüber gestritten. Ich kann nicht schlafen, weil man jeden schritt und jedes wort Hört und habe so auch keine richtige rückzugsmöglichkeit für mich weil ja nicht mal ne tür drinne ist. bzw. sich da auch keine reinbauen lässt. Ich kann nicht in ruhe lernen,geschweige denn fernsehen, mich ausruhen etc.
Ich bin 20
bin im 3 Lehrjahr als Fachkraft für Lagerlogistik
Ich bekomme 560 €
ich habe ein auto, versicherung pro monat 83 € (ich brauche das auto weil ich damit alle 2 wochen, zur ca 40km weit entfernten berufsschule fahren muss)
habe diesen sommer schon prüfung Ende der ausbildung august 2012.
Eigentlich nicht mehr lange bis zum ausbildungsende, aber ich hab angst das ich die Prüfungnicht schaffe weil mich das echt belastet und sich meine noten auch verschlechtert haben.
Eigentlich ist es doch so das "MEIN" Auszug nicht notwendig für die ausbildung wäre, weil ich nur ca. 7 km von der arbeit weg wohne. besteht wegen der neuen wohnsituation und deren belastung für mich trozdem eine ausnahme um wohngeld zu beantragen ?
Und muss ich wenn ich das wohngeld bekomme, das zurückzahlen wenn ich nach meiner ausbildung übernommen werde in der firma oder eine andere arbeitstelle angehe ? o_O
Ich habe mich schon mal informiert was die wohnungen im umkreis kosten:
1-raum wohnung:
Kaltmiete: 155,80 €
Nebenkosten: 88,50 €
Warmmiete: 244,30 €
Preis / m²: 4,40 €/m²
Wohnfläche: ca. 35,40 m²
Zimmer: 1
Immobilienart: Wohnung
2-Raum-wohnungen:
Kaltmiete: 202,80 €
Nebenkosten: 126,75 €
Warmmiete: 329,55 €
Preis / m²: 4,00 €/m²
Wohnfläche: ca. 50,70 m²
Zimmer: 2
Kaltmiete: 184,80 €
Nebenkosten: 88,20 €
Warmmiete: 273,00 €
Preis / m²: 4,40 €/m²
Wohnfläche:
ca. 42,00 m²
Zimmer: 2
Freu mich sehr über Hilfe, danke schon mal im vorraus.
 

Xeaks

Aktives Mitglied
AW: Sie sucht...

Hallo,

naja die Möglichkeit besteht sicher.

Du hast anspruch auf:

Dein Kindergeld = 198 Euro (sofern ich mich nicht täusche)
Unterhalt = Beide Eltern arbeiten, wird sich auf 400-500 Euro auslaufen (etwa)
Dein Ausbildungsgehalt = 500 Euro

Sprich du hast rund 1200 Euro im Monat zur Verfügung womit du sehr gut über die Runden kommen kannst. Daher brauchst du eig. keine Hilfe vom Amt, nur: Deine Eltern sind Unterhaltspflichtig wie Kindergeldpflichtig bis Ausbilungsende. Da du nun schon am Ende der Ausbildung stehst wird das natürlich eng. Wirst du übernommen von der Firma? Wurde da schon was geäußert?

Ansonsten: Es stimmt, für dich wäre es derzeit wohl doch besser auszuziehen. Es ist für Eltern nie einfach, damals kann man sie vielleicht verstehen, doch für dich und deine Entwicklung ist es wichtig das du da raus kommst. Zudem brauchst du deinen eigenen Bereich den du derzeit nicht hast. Das ist echt sehr sehr wichtig.

Ansonsten gibt es glaube ich auch Wohngemeinschaften. Dort hast du ein eigenes Zimmer, ist nur die Frage ob du das möchtest oder ganz alleine wohnen willst. Da kannst du dich aber sicher erkundigen. Wenn mich nicht alles täuscht informiert darüber das Jugendamt.

Hoffe konnte dir etwas helfen.

LG Xeaks
 

Sisandra

Moderator
Hallo Gast 0815,

Du hast dieses Thema hier mehrfach eingestellt. Das verwirrt nur die User und hilft dir nicht wirklich mehr. Ich habe die anderen Beiträge zu diesem Thema nun gelöscht, so dass nun noch in diesem Thread geantwortet werden kann.

Alles Gute
Sisandra
 
C

chrismas

Gast
Als erstes hättest du keinerlei Anspruch auf Wohngeld, denn Azubis sind davon ausgeschlossen.

Zum weiteren, hättest du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und Hilfe vom Jobcenter bzw der Arge kannst du nur bei schwerwiegenderen Problemen als deine derzeitigen erhoffen, denn die Bestimmungen für unter 25 jährige sind recht streng.

Daher würde ich an deiner Stelle wirklich mal noch warten bis dein Lehrjahr vorbei ist, die Prüfung bestehen und wenn sie dich für 1-2 Monate übernehmen, gleich ausziehen, damit du, wenn du denn ausgezogen bist, nicht mehr unter der U25 Regelung fällst, denn wenn du einmal ausgezogen bist, kann dich niemand dazu zwingen, wieder bei deinen Eltern einzuziehen oder deine Eltern jemand dazu zwingen, dich wieder aufzunehmen.
 

Hexe46

Aktives Mitglied
Erkundige dich beim Arbeitsamt welche zusätzlichen Leistungen dir zustehen.
Du darfst natürlich ausziehen. Du bist Volljährig.
Schau doch mal in deiner Umgebung, ob die Möglichkeit besteht in eine WG zu ziehen.
So kurz vor Ende der Ausbildung jetzt einen eigenen Hausstand zu gründen ist auch nicht so ohne. Viel Stress und Arbeit und dann noch für die Prüfung lernen ist nicht so leicht.
Wohngeld erhalten auch Azubis...ist auf jedenfall hier bei mir so.
Kann man alles nachlesen. Im Internet gibt es so Seiten die informieren.

l.g. Hexe
 

kaia

Mitglied
Wohngeld erhalten auch Azubis...ist auf jedenfall hier bei mir so.
Aber doch mit Sicherheit nicht, wenn die Eltern unterhaltspflichtig sind und - wie es hier klingt - zahlen KÖNNTEN.

Sicher darf man ab einem Alter von 18 Jahren hinziehen, wohin man will, nur ist es eben immer eine Frage der Finanzierung. Es ist niemand verpflichtet, das auch zu zahlen, wenn ein Wohnen bei den Eltern möglich ist. Auch die Eltern müssen den Unterhalt nicht in Form von Geld leisten, wenn sie nicht wollen.

Gast 0815: Aus deinem Schreiben heraus klingt es für mich auch nicht unbedingt so, als sei das ein Härtefall. Vielleicht kommt das aber auch nicht so deutlich rüber?
Was genau macht denn die Beziehung zu deinen Eltern so schwer? Wieso kannst du nicht mit deinem Cousin und deinen Eltern vereinbaren, dass du zum Lernen einen separaten Raum zur Verfügung gestellt bekommst, wo du dich zu bestimmten Zeiten alleine zurückziehen kannst?
Und wenn das nicht geht, noch mal das Gespräch mit deinen Eltern suchen.
Wenn ich mir die Mietpreise anschaue, die du gepostet hast, müsstest du doch schon fast von deinem Azubi-Gehalt und dem Kindergeld leben können. Sicher sind dann keine großen Sprünge drin, aber es würde erst mal gehen. Rechne das doch mal durch, was genau an Kosten auf dich zukommen würden.
Und vielleicht sind deine Eltern ja bereit, noch 100,- € oder so drauf zu packen, sie müssen dich ja nicht ganz finanzieren. Und wenn sie das nicht wollen, könntest du sie ja auch um ein Darlehen bitten, dass du ihnen zurückzahlst, wenn du einen festen Job hast.
 

Hexe46

Aktives Mitglied
Aber doch mit Sicherheit nicht, wenn die Eltern unterhaltspflichtig sind und - wie es hier klingt - zahlen KÖNNTEN..
Doch, wenn man mind. 18 Jahre alt ist, erst Antrag auf Ausbildungsbeihilfe stellt, dieser abgelehnt wird darf Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Die Eltern müssen keinen Unterhalt zahlen, wenn kein zwingender Grund zum Auszug besteht.
Ist alles sehr kompliziert, wie alles in unserer Bürokratie.
Hab das grad alles durch mit dem Freund meines Sohnes.

l.g. Hexe
 
C

chrismas

Gast
Doch, wenn man mind. 18 Jahre alt ist, erst Antrag auf Ausbildungsbeihilfe stellt, dieser abgelehnt wird darf Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Die Eltern müssen keinen Unterhalt zahlen, wenn kein zwingender Grund zum Auszug besteht.
Ist alles sehr kompliziert, wie alles in unserer Bürokratie.
Hab das grad alles durch mit dem Freund meines Sohnes.

l.g. Hexe
Wusste ich es doch, nette Mitarbeiter bei der zuständigen Stelle.

Das Wohngeldgesetz ist eindeutig formuliert und lässt keine anderen Interpretationen gelten:

(2) Stehen allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder den §§ 59, 101 Abs. 3 oder § 104 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zu oder stünden ihnen diese Leistungen im Fall eines Antrages dem Grunde nach zu, besteht kein Wohngeldanspruch.
WoGG - Einzelnorm
 

Estefania

Neues Mitglied
Ab einem bestimmten Satz Ausbildungsgehalt bekommt man auch kein Kindergeld mehr...Deswegen bekam ich während meiner Ausbildungszeit immer nur das 1.Lehrgehalt;)

Ich an deiner Stelle würde auch einfach nach Wohnungen gucken, Preise vergleichen und sobald du deine Ausbildung abgeschlossen hast, ausziehen. Das erspart dir auch eine Menge Stress jetzt vor deinen Prüfungen..
Sprich mit deinen Eltern, sag Ihnen das es nicht zumutbar ist in einer Art Durchgang zu wohnen und versuche es einfach und sachlich zu besprechen. Ich weiß natürlich nicht wie deine Eltern so drauf sind, aber in meiner Jugend hat mir das immer enorm weitergeholfen sich auszusprechen, anstatt sich aus dem Weg zu gehen und immer mehr raus aus dem Elternhaus zu wollen. Ich hatte nämlich auch den ganzen Stress zuhause und letztendlich half mir meine Mutter bei der Wohnungssuche..

Viel Erfolg bei Prüfungen und dem wohl baldigem Auszug;)
 

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