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(Wohl irrsinnige) Bedenken bei Kündigung

Zyras

Mitglied
Hey Leute.

Ich habe am 14 Februar meine Ausbildung in der Industrie beendet und wurde in dem Betrieb auch übernommen. Allerdings erfüllt mich die Arbeit überhaupt nicht - wie ich auch schon in der Ausbildung merkte und mich nach Alternativen umsah.

Da ich es als erfüllend erachte, Menschen (in welcher Weise auch immer) weiterzuhelfen und ich mich für Psychologie interessierte, habe ich mich dann für ein duales Studium für Soziale Arbeit entschieden.

Nun habe ich (meiner Rechnung zufolge) am Mittwoch meine 6 monatige Probezeit hinter mir. Das Studium beginnt am 1. Oktober. Bis dahin möchte ich natürlich gerne noch dort arbeiten um etwas Kapital zu schaffen.

Nun gehen mir einige Sachen durch den Kopf...

1. Stimmt meine Berechnung zur Probezeit?
2. Ich habe vor, die Kündigung am Donnerstag einzureichen, da ich somit aus der Probezeit bin und laut Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende gilt - und ich die Sache so schnell wie mögich geklärt haben möchte. Lieg ich da richtig, dass das so korrekt sein sollte?
3. Was geschieht mit dem Resturlaub. Ich habe noch 12 Tage. Bekomme ich den Rest nur anteilig oder komplett? Im Internet habe ich gelesen, dass mir der Resturlaub ab einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit und bei Kündigung nach dem 1. Juli komplett zusteht. Wäre ja beides erfüllt. Allerdings habe ich ja erst am 14. Februar angefangen - gilt da trotzdem der 1. Juli?

Und 4. mache ich mir übelste Sorte die Birne, was die anderen und der Chef wohl sagen werden. Keiner rechnet damit und irgendwie ist die Vorstellung das einfach so rauszuhauen etwas unbehaglich... Ich fühle mich schlecht, weil ich es nicht schon eher gesagt habe. (Aber ich wollte bewusst bis nach der Probezeit warten, zur Sicherheit)
Ich befürchte, dass die restliche Zeit richtig mies wird - obwohl ich eigentlich immer mit allen Kollegen und dem Chef klar kam.
Und: Kann irgendjemand was gegen die Kündigung tun? Oder bin ich hier mit den geplanten Abgaben definitiv auf der sicheren Seite?

Über ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar. :)
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo Zyras,
Ich würde dir gerne Rat geben, aber in solchen Sachen kenne ich mich nicht gut aus.
Wenn du dir sicher bist mit dem dualen Studium für soziale Arbeit, dann finde ich das gut, dann mach das. Über die Finanzierung hast du dir sicher auch schon Gedanken gemacht?
Hast du dich schon angemeldet dafür?

Liebe Grüße Pecky
 
K

kasiopaja

Gast
Ich verstehe jetzt nicht richtig , was die Probezeit damit zu tun hat.

Nach der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/

Also würde es vollkommen reichen, wenn Du Ende August kündigst.

Fair wäre es natürlich früher, damit der Arbeitgeber sich darauf einstellen kann.

Vorsichtshalber würde ich aber das Ende der Probezeit noch abwarten.

Den Urlaub muss Dir der Arbeitgeber in voller Höhe anteilig gewähren oder aber, wenn es betrieblich nicht anders geht auszahlen. Die Gewährung ist aber vorrangig.

Der Resturlaub berechnet sich wie folgt:

Jahresurlaub : 12 x 7,5 abzgl. bereits genommener Urlaub.

Plus eventuell in der Lehre nicht genommener Urlaub.
 

Zyras

Mitglied
Erstmal vielen Dank.
Ja, die Finanzierung ist geklärt - bekomme ja dann im dualen Studium auch ein Gehalt. ;)

Okay. Dann werde ich das einfach Donnerstag tun - Heute ist theoretisch der letzte Tag meiner Probezeit. Morgen lass ich einfach mal zur Sicherheit noch verstreichen und dann geht's los. Will's eben irgendwie hinter mir haben und hoffe auf eine nicht allzu fassungslose Reaktion. :D

Laut dieser Seite...

https://www.ra-poeppel.de/was-wird-aus-meinem-resturlaub-bei-kuendigung/

Müsste ich ja sogar den kompletten Resturlaub bekommen - heißt nicht nur anteilig. Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
K

kasiopaja

Gast
Müsste ich ja sogar den kompletten Resturlaub bekommen - heißt nicht nur anteilig. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Du bekommst den Resturlaub, der so berechnet wird, wie ich es Dir vorgerechnet habe.

Beispielsweise:

Hättest Du keinen Resturlaub mehr vor dem 14. Februar gehabt und normalerweise 30 Tage jährlich Urlaub, bei einem vollen Arbeitsjahr und bisher, seit dem 14 Februar bereits 5 Tage Urlaub genommen sähe die Rechnung wie folgt aus:

30 Tage jährlich / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat

2,5 Tage * 7,5 Monate = 18,75 Tage Urlaubsanspruch (aufgerundet 19 Tage)

19 Tage - 5 Tage bereits genommener Urlaub = 14 Tage Resturlaub
 

Zyras

Mitglied
Erstmal danke für die Rechnung. Aber auf der verlinkten Seite steht doch definitiv etwas anders.

Ich lese da ausdrücklich, dass man ab einem halbem Jahr Betriebszugehörigkeit und bei einer Kündigung nach dem 1. Juli den vollen Urlaubsansprcuh von 30 Tagen erhält.

Habe jetzt auf mehreren Seiten gelesen und es steht überall, dass ab der Kündigung ab dem 1. Juli eines Jahres, die anteilige Rechnung nicht mehr zählt.

Tschuldige, will dir da garnicht misstrauen aber würde eben den Urlaub benötigen zwecks dem Umzug - da hab ich mich bisher an diesem Strohhalm geklammert. :D

Edit:

Hier mal das Zitat von der verlinkten Seite, das ich meine:

Grundsätzlich ist es so, dass einem Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch nach sechs Monaten, also ab dem 01.07. eines jeden Jahres, zusteht. Damit hat ein Arbeitnehmer einen Resturlaub in Höhe seines vollen Jahresurlaubs, wenn er in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet und er bis dahin noch keinen Urlaub genommen hat. Ansonsten richtet sich die Höhe des Resturlaubs nach der jeweilige Dauer des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Jahresurlaub von 30 Werktagen, und scheidet er mit Ablauf des 30.06. aus dem Unternehmen aus, erhält er einen anteiligen Urlaub von 15 Tagen. Scheidet nach dem 01.07. aus, darf er 30 Tage Urlaub für sich beanspruchen.
Dies mag zunächst ungerecht erscheinen, hat aber gute Gründe. So soll der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers der Erholung dienen. Wechselt der Arbeitnehmer aber die Arbeitsstelle, hat er meist in den ersten sechs Monaten faktisch eine Urlaubssperre. Daher soll ihm zumindest der ganze Jahresurlaub seiner alten Stelle zustehen, wenn er dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat.
 

Zyras

Mitglied
Kurzes Resumee für alle die es interessiert:

Lasst euch in so einem Fall nicht unterkriegen. Ich sollte tatsächlich nur 23 Tage bekommen, bin die Sache dann über den Betriebsrat angegangen und habe Recht bekommen. Ab einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit und bei einer Kündigung nach dem 1.7. eines Jahres bekommt Ihr den vollen Urlaub definitiv, es sei denn es steht die sogenannte "pro rata temporis" Formel im Arbeitsvertrag. Andernfalls gilt das ausnahmslos.

Man sollte natürlich bedenken, dass man im "neuen" Unternehmen dementsprechend keinen oder weniger Urlaub mehr hat.

Vielen Dank trotzdem nochmal. :)
 

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