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Woher rühren diese Syptome ?

G

Gast

Gast
Ich wollte nur einmal kurz in die Runde fragen, ob jemand von euch weiß, ob man eine Psychotherapie auch geheimhalten kann, obwohl man
kein sogenannter Selbstzahler ist. Eine aktenkundige Psychotherapie, wäre das schlimmste, was mir widerfahren könnte, da meine militärische Karriere bei Bekanntwerden ein jähes Ende finden würde und ich denke, dass dieser Umstand den Therapieerfolg stark beeinträchtigen würde.

Weshalb ich frage: Ich habe mich mit etlichen Psychotherapeuten in Verbindung gesetzt, um mich ausgiebig über die anfallenden
Kosten als Selbstzahler zu informieren. Eine Therapiestunde, schlug mit insgesamt 60€ zu Buche, was
mir definitiv viel zu kostspielig ist.

Ich bin aufgrund einer orthopädischen Geschichte und eine geplante Operation für längere Zeit krank geschrieben, beziehungsweise "KzH".

In dieser Zeit, würde ich gerne eine Psychotherapie beginnen. Man riet mir am ehesten zu einer stationären Therapie, da der Behandlungserfolg aufgrund der Intensität höher wäre.

Habe ich Einfluss darauf, was in die Akte des Psychiaters eingetragen wird und an welche Stellen er das weitergibt. An die private Krankenversicherung, muss er es selbstverständlich weitergeben, dass ich mich in Therapie begeben werde.

Ich bin jedoch der Auffassung, dass es niemand anderen außer dem Psychiater und mir etwas angeht, welche Umstände letztendlich zu der psychischen Erkrankung führten. In meinen Augen reicht eine Diagnose vollkommen aus, wie zum Beispiel " Posttraumatische Belastungsstörung nach Extrembelastung". Ich möchte ebenso verhindern, dass ich durch eine psychische Erkrankung in irgendeiner Art und Weise benachteiligt werde,
wie es leider sehr häufig der Fall ist.

Eine Eintragung, wie zum Beispiel:

"Herr XY, nahm im Jahre 2012 an einem Auslandseinsatz der Bundeswehr teil, welcher der Auslöser für die Posttraumatische Belastungsstörung ist", möchte ich keinesfalls in meiner Akte vorfinden. Ich möchte sozusagen den Ton und das angemessene Tempo während
der Psychotherapie vorgeben.

Danke für eure Antworten.
 
C

chrismas

Gast
Ich würde eher sagen, dass es umgekehrt wäre. Wenn du weiterhin in der Bundeswehr verbleiben solltest und es nochmals zu einer ähnlichen Situation kommen oder ein sogenannter Trigger erfolgen sollte, kannst du eine Gefahr für dich selbst und auch andere darstellen, insbesondere dann, wenn du mit scharfer Munition unterwegs bist, dürfte es nicht unwahrscheinlich sein.

Was die Akte angeht, so hast du darauf kaum bzw. wenig Einfluss, es kommt eben nur darauf an wie aufmerksam der Therapeut zuhört und auch aufschreibt (hatte mal eine Psychologin die nur das hören wollte, was sie wollte). Einsicht an diese Informationen darf man nur geben, wenn Gefahr für dich oder andere bestehen oder du von der Schweigepflicht entbunden hast (weiß ja nicht, wie das bei der Bundeswehr und der Schweigepflichtsentbinung ist).

Ansonsten bekommen alle anderen, wenn überhaupt, nur die Diagnose mitgeteilt. Bei PTBS wäre es zum Beispiel F43.1

DIMDI - ICD-10-WHO Version 2013

Alle weitere näheren Bezeichnungen liegen im Ermessen des behandelnden Arztes und hier kannst du dann darauf bestehen, dass er es nicht reinschreibt PTBS aufgrund von ... oder ähnliches, sondern zum Beispiel nur PTBS, aber hier dürfte man dann sich dann darauf gefasst machen, das nachgefragt wird, wenn du etwas entsprechendes vorlegst und das man dann auch genauer hinschaut.
 

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