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Amili67

Gast
Hallo, ich bekomme im Moment Alg 1 und Harz 4. Einmal 499 und einmal 227 €. Miete bezahle ich für eine 64m² - Wohnung 425 für 2- Raum - Wohnung.
Nun wird es bis zur möglichen Ausbildung im August richtig eng mit dem Geld - ich würde nach 6 Jahren endlich gern mal in den Urlaub fahren mit meiner 11 jährígen Tochter und bin bereit pauschal irgendwo Geld zu verdienen. Das Arb-amt erlaubt mir nur 100 € Zuverdienst und da ziehen sie auch noch was ab.
Bitte sagt mir, wie ich es anstellen könnte den Urllausplatz im Juli doch noch nutzen zu können.
Auto muß auch zum Tüv. Oh je - Alle wolln sie Geld - ich bin am verzweifeln - wo ist denn nur die Geldquelle um überleben zu können???
 
R

Ratlos 200

Gast
1. Urlaubsanspruch für
ALG-I-Bezieher

Wenn Sie noch Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie wie gewohnt Anspruch auf drei Wochen Urlaub im Jahr. Das ALG I wird während dieser Zeit weitergezahlt.

2.Kein Urlaubs-Rechtsanspruch
für ALG-II-Bezieher


Wenn Sie ALG II beziehen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Urlaub, weil Sie der Arbeitsagentur an jedem Werktag zur Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Das wiederum heißt, dass Sie persönlich am Wohnort erreichbar bleiben müssen.

3.Urlaubsanspruch durch
Einzelfallentscheidung


Dass ALG-II-Empfänger keinen Rechtsanspruch auf Urlaub haben, heißt nicht, dass sie grundsätzlich auf Urlaub verzichten müssen: Ihr Betreuer bei der Agentur für Arbeit bzw. der Fallmanager oder der regionale Träger entscheidet, ob Sie freie Tage erhalten. Tragen Sie Ihr Anliegen vor, in der Regel werden Gründe wie Schulferien der Kinder, Eltern- und Verwandtenbesuche sowie Urlaub des Partners akzeptiert.

4.Urlaubsdauer und
ALG-II-Weiterzahlung


Akzeptiert die Arbeitsagentur Ihren Urlaubswunsch, werden Ihnen auch als ALG-II-Empfänger in der Regel drei Wochen Urlaub bewilligt. Während dieser Zeit beziehen Sie die Regelleistung weiter.

5.Vermittlung geht
vor Urlaub


Wenn Sie eine Eingliederungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur unterschrieben haben, sind Sie damit ebenfalls verpflichtet, nur nach Absprache und mit Zustimmung Ihres Fallmanagers zu verreisen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Urlaub die berufliche Wiedereingliederung nicht beeinträchtigt. Das heißt, dass während der Anwesenheit voraussichtlich keine Vermittlungsangebote zu erwarten sind.

6.Urlaubs-Sonderregelung für
Arbeitslose ab 58 Jahren


Wenn Sie ALG II beziehen und zu den über 58-Jährigen gehören, können Sie sich von der Arbeitsvermittlung vorübergehend befreien lassen. Dann können Sie für die Dauer der vereinbarten vermittlungsfreien Zeit in den Urlaub fahren.

7.Urlaubsanspruch bei
„ergänzendem ALG II“


Wenn Sie das so genannte „ergänzende ALG II“ beziehen, weil Sie zum Beispiel einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausüben und mehr als 400 Euro monatlich verdienen, haben Sie Anspruch auf Urlaub entsprechend Ihres Arbeitsvertrages.

8.Urlaubsanspruch für Ein-Euro-Jobber

Wenn Sie ALG II beziehen und zusätzlich einen Ein-Euro-Job ausüben, haben Sie Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das bedeutet: 24 Urlaubstage im Jahr, wobei die Samstage mitgerechnet werden.

Bitte beachten:
Während der Urlaubszeit erhalten Sie nur den üblichen ALG-II-Regelsatz. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung (MAE) für den Ein-Euro-Job entfällt während dieser Zeit.

9.Urlaubswunsch:
Ortsabwesenheit grundsätzlich dem Amt melden.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, jede geplante Ortsabwesenheit vorab Ihrem Arbeitsvermittler zu melden und sich seine Zustimmung geben zu lassen. Das gilt beispielsweise auch, wenn Sie nur für ein verlängertes Wochenende verreisen oder einen Urlaub antreten wollen, den Sie bereits vor der Beantragung des ALG II gebucht haben!

Bitte beachten:
Ihre Urlaubspläne können Sie telefonisch oder persönlich besprechen. Empfehlenswert ist es, sich die Genehmigung des Arbeitsvermittlers schriftlich geben zu lassen.

10.Spontanurlaub ohne
Rücksprache – hier droht Zahlungssperre


Von Spontanreisen, die nicht der Arbeitsagentur gemeldet werden bzw. für die keine Zustimmung seitens der Arbeitsagentur vorliegen, ist dringendst abzuraten: Sie gehen damit das Risiko ein, dass Ihnen die ALG-II-Zahlungen gekürzt oder gesperrt werden!


Quelle:Arbeitslosen Info - Das Info-Portal für Arbeitslose - Was ändert sich an der Urlaubsregelung?
 
R

Ratlos 200

Gast
Da Du ergänzend H4 beziehst,wäre es ratsam sich mal beim JA zu erkundigen ob es nicht die Möglichkeit gibt,eine finanzielle unterstützung zu erhalten.wegen urlaub mit dem kinde.
 
G

Gast

Gast
Welche Arbeitslosen sollen sich denn einen urlaub leisten können?
Studenten bekommen noch weniger auch wenn sie den Höchstsatz an Bafög haben
und ich kenne kaum Studneten die sich eine Zweizimmerwohnung leisten können
auch keinen Urlaub

was spricht denn dagegen, immer alles selsbt zu verdienen, dann kannst du dir auch nen Urlaub und sogar ne 3Zimmerwohnugn leisten
und musst nicht rechnen wie viel du verdienen kannst
sondern kannst verdienen wie viel du willst
Logik

manmanman
 
A

Amili67

Gast
Erst mal Danke für die Antworten!
Fühle mich von Gast etwas missverstanden.
Natürlich möchte ich arbeiten. Habe schon unzählige Anzeigen aufgegeben - kostenlos, in denen ich mich als Tierbetreuerin, Babysitter, Haushalthilfe anbiete - nix - keine Resonace...
wenn ich einfach eine Arbeit annehme - eine Job um Geld zu verdienen, verliere ich mein Recht auf eine Ausbildung, die von der Rentenversicherung bezahlt wird.
Muß also warten bis dahin.
Ich hatte mir hier vorgestellt, dass Jemand einen Vorschlag auf einen lugrativen Nebenjob macht.
Pustekuchen - na ja - was solls. Ich werd mich weiter anbieten - Meine Arbeitskraft natürlich und nicht meinen Körper(grins)
Nicht das einer falsche Schlüsse zieht.
Bin noch zuversichtlich und lass mir die Hoffnung nicht nehmen...
Bis dann denn
 
Zuletzt bearbeitet:

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Amili67,
klingt vielleicht banal aber: Das am einfachsten verdiente Geld ist das, das man nicht ausgibt. Muss das Auto wirklich sein? Oft ist es preiswerter, darauf zu verzichten und im Bedarfsfall mal ein Taxi zu nehmen. Oder Brot kann man selbst backen anstatt es teuer (und qualitativ minderwertig) zu kaufen, Wasser aus der Leitung statt teures Mineralwasser, das dann im Auto gefahren werden muss etc.

Manchmal lässt sich auch was tauschen, was dann Geld spart.

Auf jeden Fall viel Erfolg mit der Ausbildung!
Werner
 

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