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Wirtschaftsjurist FH gleichwertig mit Volljurist?

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Gast Doris

Gast
Meines Erachtens ist die Ausbildung eines Volljuristen anspruchsvoller, schon allein wegen des Universitätsstudiums und anschließenden Referendariats. Daher finde ich es nur gerecht, wenn man später mehr Möglichkeiten und bessere Karrierechancen hat. Dennoch habe ich eine Bekannte, die ständig mit ihrem Sohn prahlt, der Wirtschaftsjurist FH ist. Und zwar so, als ob diese Ausbildung der eines Volljuristen gleichwertig sei. Sohnemann ist "Abteilungsleiter" und hat "Studienfreunde". Wie geht man damit um, wenn der eigene Sohn Volljurist mit ganz ordentlichem Examen und entsprechendem Job ist? Ignorieren und sich seinen Teil denken oder kontern?
 
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primavera7

Gast
Ich würde die Dame einfach reden lassen. Bin selbst Volljuristin und habe schon Ähnliches vonseiten Wirtschaftsjuristen und -ingenieuren FH erlebt. Hier rein, da raus. Alles andere bringt nichts.

Ansonsten gehst du dieser Bekannten besser so weit wie möglich aus dem Weg. Ich habe auch erst kürzlich hier im Forum gelernt, dass es nichts bringt, sich mit Leuten zu umgeben, die immer nur Vergleiche ziehen und anderen nicht den geringsten Erfolg, nicht die geringste Begabung gönnen, falls sie und ihre Angehörigen sie nicht mindestens in demselben Maße besitzen. Es ist schade, dass die Menschen sich nicht lediglich als Menschen wertschätzen und respektieren können, sondern sich immer gegenseitig übertrumpfen wollen mit dem, was sie tatsächlich oder auch nur vermeintlich beruflich oder privat "erreicht" haben.

Zur eigentlichen Frage:
Meines Erachtens ist ein Universitätsstudium anspruchsvoller als ein FH-Studium. Immerhin ist es weniger verschult als das Studium an einer FH und die Regelstudienzeit ist von vornherein länger. Aber andererseits: Ist das so wichtig? Muss man es in sämtlichen Unterhaltungen betonen? Und ist es nicht nachgerade peinlich für deine Bekannte, wenn sie sogar die umgekehrte Bewertung zu konstruieren versucht? So peinlich, dass es gar keinen Grund für dich gibt, dich darüber zu ärgern?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gast

Gast
Ich bin selbst Wirtschaftsjurist von der FH. Ich meine, es ist schlicht ein BWL-Studium mit juristischem Schwerpunkt und wirklich nicht dazu gemacht, um mit Volljuristen zu konkurrieren, die doch theoretisch zu Richtern ausgebildet werden.

Ich sehe mich als Betriebswirt, auch weil ich niemanden vor Gericht vertreten kann. Anwalt oder Richter kann ich sowieso nicht werden mit meinem Studium.
 
G

Gast Doris

Gast
Vielen Dank für eure Antworten. Aber wie kann es sein, dass ein Wirtschaftsjurist mit Ende 30 schon "Abteilungsleiter" ist, während Volljuristen selbst in obersten Behörden darüber oft 50 Jahre und älter werden? Oder bedeutet "Abteilungsleiter" etwas ganz Unterschiedliches in der Privatwirtschaft und in der Verwaltung? Ist ein Richter oder Staatsanwalt etwa weniger?
 
G

Gast

Gast
Es gibt auch Leute, die sind mit 60 immer noch Hilfsarbeiter und Leute mit Mitte 20, die sind bereits Steuerberater mit eigener Kanzlei. Da kommts einfach auf den individuellen Lebensweg an.
Im öffentlichen Dienst steigt man auch oftmals automatisch auf, indem man die Zeit absitzt. Dann dauerts eben länger, bis man irgendwo Abteilungsleiter wird.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Natürlich ist ein Abteilungsleiter in einem Privatunternehmen was anderes als ein Volljurist in der Verwaltung. Das wäre Äpfel mit Birnen vergleichen. Vor allem wird er wahrscheinlich besser bezahlt und der Aufstieg geht flotter, während in der Verwaltung die Mühlen eben etwas langsamer mahlen. Dafür ist der andere wahrscheinlich Beamter auf Lebenszeit.

Wie gesagt, kannste nicht vergleichen. Und solltest Du auch nicht.

Ihr seid beide Mütter und Ihr seid stolz auf Eure Söhne. Und das ist gut.
 
P

primavera7

Gast
Bird on the wire hat Recht, Gast Doris. Außerdem ist "Abteilungsleiter" in gewissen Bereichen der Verwaltung sogar etwas "Höheres" als in einer Privatfirma. Bei einer Bezirksregierung etwa (die es in einigen Bundesländern noch gibt) werden Abteilungsleiter überwiegend nach B 2 besoldet. In einem Ministerium als Ministerialdirigenten (die nur noch den Staatssekretär und den Minister über sich haben) sogar nach B 6 und B 7 (je nach Bundesland) und in einem Bundesministerium sogar noch höher. Deshalb wird man das in solchen Behörden auch nur in extrem seltenen Ausnahmefällen bereits mit Ende 30; hinzu kommen muss auf jeden Fall das richtige Parteibuch. In einer Kreisverwaltung dagegen steht der Abteilungsleiter unter dem Dezernenten oder Beigeordneten und verdient entsprechend weniger.

Ob die Leiterin der Kosmetikabteilung eines Kaufhauses oder der Abteilungsleiter der Organisationseinheit Controlling oder Immobilien Asset bei einem Privatunternehmen wie einer großen Kaufhauskette oder einem Flughafenunternehmen so ohne Weiteres mit einem Ministerialdirigenten mithalten kann, möchte ich einmal dahingestellt sein lassen. Ich habe solche Fälle von Wirtschaftsjuristen oder -ingenieuren FH auch in meinem Bekanntenkreis. In beiden Fällen handelt es sich um Leute, die zwar ein ganz ordentliches Abitur gemacht haben, aber keine Überflieger sind und daher mit einem Hochschulstudium überfordert waren und dann auf das FH-Studium umgesattelt sind.

Jede Organisation versteht unter dem Begriff der Abteilungsleitung etwas anderes, weil sie andere Bezeichnungen für ihre Organisationseinheiten hat. Aber natürlich hört sich "Abteilungsleiter" erst mal doll an, und deswegen erwähnt deine Bekannte das auch.

Wenn dein Sohn Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Regierungsrat ist, braucht er sich hinter einem Wirtschaftsjuristen FH nicht zu verstecken. Deshalb sollten dich die Bemerkungen der Bekannten auch nicht irritieren. Ohren auf Durchzug schalten und den Kontakt auf das Notwendigste beschränken, wäre meine Devise, wenn ich den Eindruck hätte, dass es ihr nur darum geht, ihren Sohn im Vergleich zu deinem als den Erfolgreicheren darzustellen. Vielleicht ist sie aber auch nur froh, dass er nach einem abgebrochenen Universitätsstudium die Kurve beruflich doch noch gekriegt hat. Die Erleichterung darüber ist ihr doch zu gönnen, oder etwa nicht? ?
 
Zuletzt bearbeitet:
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primavera7

Gast
Nichts für ungut primavera, Tatsache ist: das "FH-Studium" ist auch ein Hochschulstudium.
Aber keines an einer Universität, sondern lediglich an einer Fach-Hochschule. In der Verwaltung sind Fachhochschulabsolventen in der Regel im gehobenen Dienst. Wollen sie in den höheren Dienst aufsteigen, sind Besonderheiten und Weiterqualifizierungen erforderlich. Absolventen einer Universität mit Referendariat können dagegen sofort im höheren Dienst anfangen.
 
G

Gast

Gast
Wahrscheinlich ist es schon eine Weile her, dass Du studiert hast. Mit dem Bachelor- und Masternippes ist es heutzutage so: Bachelor für den gehobenen Dienst, Master für den höheren. Völlig egal, ob eine Untermenschen-Fachhochschule oder Elite-Uni.

Bist Du im öffentlichen Dienst, primavera?
 

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