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Wirtschaft

G

Gast

Gast
ich habe hier einge fragen:
es ist möglichdas ein mann die wietwe seines verstorbenen sohnes heiatet?(antwort mit begründung)
es ist möglich das eine frau ihre cousin heiratet?(antwort mit begründung)
es ist möglich das eine frau den vater ihres geschiedenen mannes heiatet
?(antwort mit begründung)
eine frau, die ihren bruder ihrer schweser heiatet?(antwort mit begründung)
danke in voraus
 
H

Hallo01

Gast
Hallo Gast,

Es ist möglich das ein mann die witwe seines verstobens sohn heiratet, weiil beide 18 order älter sind und keine dirkte blutverwandtschaft vorhanden ist.
Es ist nicht möglich das eine frau ihre cousin heiratet, da eine dirkte bultverwandt vorhanden ist.
Es ist möglich das eine frau den vaterihres geschiedenen mannes heiatet,denn mannn geht davon aus das beide 18 order älter sind und es keine direkte bultverwandt schaft herrst.
es ist nicht möglcih das eine frau den bruder ihrer schwester heiartet, da eine dirkte bult verwandt vorrhanden ist.
 
A

aphrodite

Gast
Also, ich nehm jetzt einfach mal an, die Fragen beziehen sich auf die Gesetze eines westlich orientierten Landes...

Ja, ein Mann darf laut Gesetz die Witwe seines verstorbenen Sohnes heiraten - da besteht ja keine Blutsverwandtschaft.

Nein, eine Frau darf ihren Cousin laut Gesetz nicht heiraten - da besteht Blutsverwandtschaft und wäre somit Inzucht.

Ja, eine Frau darf laut Gesetz den Vater ihres geschiedenen Mannes heiraten - da besteht auch keine Blutsverwandtschaft.

... und die letzte Frage klingt wie schon gesagt etwas eigenartig, denn da sind ja alle drei genannten Personen Geschwister (nein, dürfen natürlich nicht heiraten - Inzucht).

Finde diese Aufgabe da etwas komisch - welche Klasse ist denn das?
 
G

Gast

Gast
danke für die schnelle antworten hab noch paar fragen:
Die Mehrzahl aller Ehepaare in der Bundesreblik Deutschland lebt im ________________ Güterstand der(a)_________________. Entscheiden sich die Ehepatner für den __________ Güterstand, so haben sie die Wahl zwischen der(b)________________und der (C)___________________.
Helmut und Margot haben im Jar 2002 geheiatet. Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte Helmut ein Vermögen in Höhe von 150.000Euro und Margot ein Vermögen in Höhe von 20.000 Euro.Sie Scheiden sich im jahre 2008.Zu diesem Zeitpunkt verfügte Margot über einvermögen über 80.000 Euro und Hermut über ein Vermögen in Höhe von 190.000 Euro. Wie ist das Vermögen nach ausgeprochener Schedung auszugleichen.a) bei einem Güterstand nach(a). b beim eimem güter5sand nach(b).c beim Güterstand nach(c). Meine lösumg wäre:erste lücke:Gesetzlicher güterstan.2lücke zugewinngemeinschaft.3lücke ??????. 4gütertrennung.5 lücke Güter gemeinschaft.
zu denen berechneungen brauche bitte hilfe.
 

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