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WIR die Sklaven des Staates

  • Starter*in Starter*in Thomas1972
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Was geschieht, wenn niemand mehr wählen geht - ganz einfach, die Politiker können nach Hause fahren, da die Herrschaftsform zusammengebrochen ist !

Das glaube ich nicht, denn es ist nicht so!!!

Denn meines Wissens wurde dafür schon vorgesorgt.

Es heißt ja nicht umsonst, der kluge Mann baut vor.🙂

So wurde im Bundestag am 27.06.1968 die Notstandsverfassung verkündet, die ihren Einfluss auf das Grundgesetz genommen hat und dort eingearbeitet wurde.

http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/KontinuitaetUndWandel_gesetzNotstandsgesetze/index.html

Somit ist nicht mit einer Anarchie zu rechnen, da ja alles im Grundgesetz geregelt ist.

Viele Grüße

Thomas
 
A

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Re: WIR die Sklaven des Staates
Genau - der KLUGE Mann baut vor und der Klügere rundherum
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe Artikel 20 Abs.4 gelesen
".......alle Deutsche haben das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Nun frag ich mich doch, was geschieht in diesem Fall, wenn die Deutschen auf dieses Recht z.B. durch Unkenntnis verzichten und andere Abhilfe nicht möglich ist (dies setzt ja wohl auch den gesetzl. Verteidigungsfall außer Kraft)
Was dann.......?
 
Ich habe Artikel 20 Abs.4 gelesen
".......alle Deutsche haben das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Nun frag ich mich doch, was geschieht in diesem Fall, wenn die Deutschen auf dieses Recht z.B. durch Unkenntnis verzichten und andere Abhilfe nicht möglich ist (dies setzt ja wohl auch den gesetzl. Verteidigungsfall außer Kraft)
Was dann.......?

Hallo MagicSun,

am besten ist es den gesamten Art. 20 zu lesen, damit sich der Zusammenhang erschließt:

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das heißt, dass für den Fall, dass jemand die freiheitlich demokratische Grundordnung, die durch das GG festgeschrieben ist, abschaffen will, nur dazu haben die Deutschen das Recht zum Widerstand.

Sollte es aus anderen Gründen zum Widerstand kommen, dann greifen andere Artikel wie bereits oben verlinkt, z.B. der Artikel 91 Grundgesetz.

Viele Grüße

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe Artikel 20 Abs.4 gelesen
".......alle Deutsche haben das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Nun frag ich mich doch, was geschieht in diesem Fall, wenn die Deutschen auf dieses Recht z.B. durch Unkenntnis verzichten und andere Abhilfe nicht möglich ist (dies setzt ja wohl auch den gesetzl. Verteidigungsfall außer Kraft)
Was dann.......?

Hm...Man könnte den Eindruck gewinnen, du planst einen Staatsstreich!🙂
 
Wow, stimmt!

Die haben echt für jeden Notfall vorgesorgt!

Sagte ich ja. Aber die wenigsten lesen das verlinkte. Da steht das alles drin.

Man muss es nur tun.

Das ist das Ergebnis der Notstandsgesetze aus dem Jahre 1968 die im Grundgesetz ihren Einzug gefunden haben.
 
Sagte ich ja. Aber die wenigsten lesen das verlinkte. Da steht das alles drin.

Man muss es nur tun.

Das ist das Ergebnis der Notstandsgesetze aus dem Jahre 1968 die im Grundgesetz ihren Einzug gefunden haben.

Gab es solche Notstandsgesetze vor 1968 nicht?
Was hätte man im Fall der Fälle vor 68' gemacht?
 
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