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Will kündigen un Erwerbsminderungsrente beantragen aber wie und wo?? Bitte helfen

LocobopZ

Mitglied
Hallo ihr lieben.
Ich arbeite seit fast 3 jahren in einer werkstatt für Psychisch kranke Menschen vor einigen monaten in arbeitsbereich gewechselt, doch es gefällt mir dort einfach garnicht und ich fühle mich alles andere als wohl. Ich will aus der WfbM kündigen.Seit dem ich einen Schwerbehindertenausweis 70 GdB habe bekomme ich Grundsicherung. Kriege ich die Grundsicherung weiterhin wen ich kündige oder muss ich mich beim jobcenter anmelden wegen hartz 4?? Und wie und wo kann ich erwerbsminderungsrente beantragen??

Vielen Dank!!
 
G

Gelöscht 66896

Gast
Hallo,

für Dich wären interessant SGB IV (viertes Buch) und SGB IX (neuntes Buch). Gibt's als pdf zum download. Evtl. mal beim Träger Deiner Einrichtung nachfragen.

Alles Gute
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Wenn es um eine phychische Erkrankung geht , solltest du es mit deinem Arzt besprechen. Wenn er es auch so empfindet, wird er / sie dich unterstützen und dir sagen, was du zu tun hast.
Ansonsten ist eine Rentenberatungsstelle der nächste Anlaufpunkt. Anrufen und Termin machen , zur Beratung.
 

HalliGalliSuperstar

Aktives Mitglied
Bei der Deutschen Rentenversicherung (ich nehme an, dort ist auch die Rentenberatungsstelle) kannst du klären, ob du überhaupt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hättest. Man muss eine bestimmte Anzahl von Beitragsmonaten in den letzten 5 Jahren haben (sog. versicherungsrechtliche Voraussetzungen). Also unabhängig von der Frage der Einschränkungen. Und wenn nur vom Amt für dich eingezahlt wurde, wird die Rente wahrscheinlich niedrig sein. Wenn sie niedriger ist als die Grundsicherung, stellt sich die Frage, ob sie dir überhaupt was bringt. Sie würde dir z.B. dann etwas bringen, wenn du mal Vermögen erben würdest und dann keinen Anspruch auf Grundsicherung mehr hättest. Also wegen der Rente erst mal zur DRV gehen.

Wegen der Grundsicherung bei Kündigung würde ich bei dem Amt fragen, das die Grundsicherung zahlt.

Außerdem gibt es Beratungsstellen, die von Organisationen wie Caritas, Diakonie, AWO etc. betrieben werden.
 
G

Gast

Gast
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).
Eine WFB hat den Auftrag, Menschen für den regulären Arbeitsmarkt fitzumachen.
Ist spezialisiert auf die außerbetriebliche Berufsausbildung junger Erwachsener mit gesundheitlichen Einschränkungen oder individuellem Förderbedarf.
Zuerst wäre zu beurteilen, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen.
Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen.
Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Reha vor Rente, da würden sie wohl erst mal eine Maßnahme zur teilhabe am Arbeitsleben durchlaufen:
Die berufliche Rehabilitation, die sogenannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Damit wollen wir Ihren Arbeitsplatz möglichst erhalten oder eröffnen Ihnen – wenn notwendig – auch neue Berufschancen
Die berufliche Rehabilitation kann allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
 

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