Als KiTa-Frau müsstest Du etwa abschätzen, ob Du Deiner Aufsichtspflicht dann gerecht werden kannst, wenn du in zwei verschiedenen Zimmern gleichzeitig arbeiten sollst.
Du hast da ja gewisse Zweifel, die ich nachvollziehen kann.
Da es aber nicht an Dir liegt, die Umstände ändern zu können, musst Du aus Eigenschutzgründen den schwarzen Peter dem zuschieben, der Änderungen beeinflussen kann. Dies wäre Dein Arbeitgeber.
§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes bilden die Grundlage hierfür, denn diesen zufolge bist Du vor Eintreten einer möglichen Gefahr verpflichtet, dem AG ohne schuldhafte Verzögerung Meldung zu machen.
Die sähe dann etwa so aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Erzieherin in der Kita Sonnenschein teile ich – auch zu meinem eigen Schutz – sowie vor eintreten einer möglichen Gefahr für unbetreute Kinder mit, dass ich nicht alleine in zwei verschiedenen Räumen gleichzeitig eine Kindergruppe betreuen kann.
Insoweit ergeht von hier aus Überlastungsanzeige. MfG
Die Schriftform muss auf dem Dienstweg abgegeben werden, bestenfalls mit Nachweis, was geschrieben wurde und wann an wen abgegeben wurde.