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Wiederspruch ARGE

Alise

Mitglied
Hallo Forum.
Ich bin nach der anderen Stadt wegen meiner neuen Arbeit umgezogen und bin zurzeit ein arbeitstätiger Mensch. Dazu darf ich wegen niedrigeres Einkommens noch von der ARGE ein Zuschuss bekommen. Nun muss man noch viele Papiere dazu sammeln, das ist schon klar. Das Problem ist, das ich dazu nur zwei Wochen bekommen habe und einige Papiere sind noch in ämtlicher Bearbeitung, bzw. die Frage mit dem Kinderunterhalt wird noch lange dauern (ich bin zurzeit schon mit meinem Pertner getrennt), weil der Vater es abgesagt hat und die Sache wird schon nur duch einen Rechtsanwalt weitergeführt. Auserdem muss ich noch von der früheren ARGE eine Zustimmung zum Umzug nachlegen, die antworten aber noch nicht auf den Anforderungsbrief, den ich abgeschickt hatte. Ich habe natürlich einen Bescheid nach der jetzigen ARGE mit der Begründung abgeschickt, dass ich die fehlenden Unterlagen nur später vorlegen kann. Es kommt aber eine Überaschung, dass die Leistungen ganz versagt sind.
Was kann man in dem Fall machen? Und was sollte ich tun, wenn ich keine Zustimmung zum Umzug von der früheren ARGE bekomme (mit den anderen Papieren bin ich sicher, die brauchen nur Zeit)?
Ich bin ratlos.

Danke für Ihre Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anle

Gast
Die Zustimmung zum Umzug wirst du von der ARGE nicht nachträglich bekommen. Die Zustimmung muss man sich besorgen, bevor man den Mietvertrag unterschreibt und nicht die ARGE vor vollendete Tatsachen stellen.

Wozu brauchst du die Zustimmung ? Ist die jetzige Miete höher als die alte? Sollen die Kosten des Umzugs nachträglich bezahlt werden? Ist die Miete / die Quadratmeterzahl angemessen?
 

Alise

Mitglied
Zuerst habe ich den Arbeitsvertrag bekommen und sagte bei ARGE Bescheid, dass ich eine Arbeit in der anderen Stadt habe. Es wurde alles geklärt, die Umzugskosten habe ich selber übernommen. Nach dem Umzug bin ich bei ARGE wieder angemeldet und während der Beratung erfuhr ich, dass ich einen Zuschuss kriegen darf, weil meine gesamte Einkommen auch mit dem Arbeitslohn niedrig sind und habe damit ein Formular bekommen. Dann kam ich schon mit dem ausgefüllten Antrag zur ARGE und man sagte, dass ich zur allen Papieren noch die Zustimmung zum Umzug brauche. Na ja. Ich habe dann einen Brief nach der früheren ARGE mit der Bitte für Umzugszustimmung geschrieben. Und es kommt noch keine Antworte.
Es ist noch keinen Mietvertrag unterschrieben (ich wohne zurzeit beir meiner Verwandten), aber eine eigene Wohnung sollte auch sein.
Was kann man weiter machen?
 
A

anle

Gast
Hmm, dein erstes Posting klingt so, als ob du schon die Wohnung angemietet hast
Auserdem muss ich noch von der früheren ARGE eine Zustimmung zum Umzug nachlegen,
Dann mach es so:
Das ( preislich angemessene) Mietangebot der Arge an deinem jetzigen Wohnort einreichen, mit der Begründung des Umzugs wegen Arbeitsaufnahme in der anderen Stadt. Arbeitsvertrag mitnehmen, um es zu beweisen. Am schnellsten geht es, wenn du direkt selbst hingehst. Die schriftliche Bestätigung der Mietübernahme unbedingt abwarten, dann mit dem Angebot zur Arge am neuen Wohnort gehen und genauso verfahren, bis schriftliche Genegmigung da ist. Erst dann den Vertrag unterschreiben.
 
A

anle

Gast
Also, da stimmt etwas nicht. Noch mal eine Frage: Wieso hast du deinen Thread "Widerspruch ARGE" genannt? Dann musst du doch schon einen ablehnenden Bescheid bekommen haben - und zwar mit entsprechender Begründung dabei. Was war das für eine Begründung?

Du schreibst, dass du den Umzug bereits finanziell selbst getragen hast, aber andererseits schreibst du, dass du einer Verwandten gezogen bist und den Mietvertrag noch nicht unterschrieben hast......also willst du noch ein zweites Mal umziehen, wenn der Vertrag unterschrieben ist?
 

Alise

Mitglied
Ich bin nach der anderen Stadt (Das ist ganz weit von meiner früheren Stadt) zur meinen Verwandten wegen der Arbeit umgezogen und darf bei ihnen bleiben während ich für mich eine eigene Wohnung suche.
Die Umzugszustimmung habe ich gebraucht, als ich den Antrag auf den Zuschuss gestellt habe, weil die gesamten Einkommen niedrig sind. Obwohl ich eine Arbeit habe, es läuft durch Harz IV. Ich habe einige Unterlagen abgeschickt, die ich hatte, andere Papiere sind noch in der amtlichen Bearbeitung, die ich nicht rechtzeitig vorlegen konnte und ich warte noch bis die vertig sind. Deshalb kam die Ablenung des ganzen Antrages auf den Zuschuss. Man sollte normaleweise bei dem Fall einen Widerspruch anlegen, ich weiß aber nicht genau wie man es macht. Sonst muss ich nur mit meinem Arbeitslohn rechnen. Es reicht aber für die Wohnung und Leben nicht.
Es ist eine angemesene Wohnung gefunden und ich habe bei der ARGE das Wohnungsangebot für die weitere Bearbeitung vorgelegt. Es kann aber sein, dass das Angebot auch abgelehnt wird, da die Umzugszustimmung noch nicht da ist. :(
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Alise,


so leid wie es mir auch tut, aber Du hättest VOR dem Umzug alles mit der ARGE die vorher für Dich zuständig war abklären müssen.
D.h., Du hättest zu ihnen gehen müssen um das mit Deinem Einkommen zu klären. Du wusstest doch von vornherein das Dein Einkommen nicht reicht ( zumindestens liest sich das so raus ).
Lange Rede, kurzer Sinn : Du wirst die Zustimmung zum Umzug nicht mehr nachträglich bekommen.

Was die restlichen Unterlagen angeht, da kannst Du sie später wieder einreichen. Sprich, stelle den Antrag erneut, wenn Du alle Unterlagen, die momentan noch bei anderen Ämtern liegen, bei Dir liegen hast.
Es wird gut möglich sein, dass Du trotz der fehlenden Zustimmung Anspruch auf H4 hast, allerdings wird dies weniger sein, als für Dich bei vollständigen Unterlagen gedacht gewesen wäre.

Solltest Du letztendlich dennoch gar nichts bekommen, besteht immernoch die Möglichkeit zur Beantragung von Wohngeld.

Liebe Grüße,
Gefangen
 

Alise

Mitglied
Danke Gefangen.
Das heißt, es gibt eine Hoffnung, das ich die Wohnung annehmen könnte.
Über die umzugszustimmung habe ich ehe nicht gedacht und früher immer in der gleichen Stadt gewohnt. Wie man sagt: selber entschuld. Das Problem muss sowieso gelöst werden und jeder nächster Schritt bringt neue Erfahrung.
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Alise,


ja Hoffnung gibt es, auch wenn nur eingeschränkt.
Ich wusste es damals auch nicht, dass ich einen Umzug beim Amt beantragen musste. Nur hatte ich letztendlich Glück, das ich vorher in therapeutischer Behandlung war und man es durch ein Gutachten von meinem Arzt so drehen konnte, dass ich zu Hause ausziehen MUSSTE.
Das zog sich zwar auch lange hin und ich musste die ersten Monate von 70 Euro monatlich, die Miete, Essen, Tierarztkosten zahlen.
Naja, aber der Aufwand, alle Unterlagen zu beschaffen hatte sich gelohnt, denn Du bekommst auf alle Fälle eine Nachzahlung, für die Zeit, wo Du Dich zum ersten Mal beim Amt gemeldet hast.
Natürlich kann es bei Dir auch etwas abweichend anders sein, da ich ja nicht jedes Detail Deiner Situation kenne.

Dennoch wünsche ich Dir viel Glück !

Liebe Grüße,
Gefangen

Edit : Wichtig ist, dass Du nun nichts auf eigener Faust machst. Nimm die wohnung nicht einfach zur Miete, wenn von Seiten der Arge nichts geklärt ist. Tu was sie Dir sagen, frage ggf. nach wenn etwas unklar ist und erkläre ihnen genau, sachlich und freundlich Deine Situation. Du brauchst viel geduld, denn die Arge ist und bleibt ein recht langsamer Verein :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Innerhalb der Frist,die muß auf dem Bescheid draufstehen,würde ich trotzdem unbedingt
FORMLOS Einspruch einlegen.
Mit Einschreiben!
Wenn Du es nicht machst,verfällt der Anspruch auf ergänzendes ALG2 komplett!

Es kostet Dich 5 Minuten und 2,15 Eur für einen Einwurfeinschreibebrief .

Unter "Sendungsverfolgung" kannst Du auf der Seite der Deutschen Post nachvollziehen ,wann Dein Brief beim Amt eingeht.

Du mußt nur schreiben: gegen den Bescheid vom x.x. lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.
Dann gibt man Dir eine Begründungsfrist.

Oder Du bietest Deinerseits an: ich werde den Einspruch per...(2-4Wochen?) begünden.
Dann legst Du die ganze Sache so wie hier dar.

Es ist ein Versuch,den ich auf jeden Fall machen würde!

Falls die Frist verstrichen sein sollte--ebenfalls : " Ich beantrage das Einsetzen in den vorherigen Stand,da ich wegen Unkenntnis/Umzug/Krankheit..." unverschuldet die Frist versäumte.
Denkbar wäre: wegen des Umzugs kommt Post zu spät bei Dir an,ein Brief lag in einer Umzugskiste...

Ansonsten: wie Dir geraten wurde...mit dem MV zur neuen ARGE etc....
 

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