Rhenus
Urgestein
Ja wenn sich da so viele aufregen, muss ich mal nachlegen....
Also erst einmal muss nach dem Baurecht der Bauherr bei entsprechender Anzahl der Mieteinheiten für ausreichenden Parkraum sorgen, bzw auf dem Grundstück berücksichtigen.
Diese gesetzliche Mindestmenge ist längst nicht mehr angepasst.
Sich diese Parkplätze bezahlen lassen ist zwar zulässig, für mich moralisch fragwürdig.
Nicht zuletzt, weil die Besucher dann auch "anderer" Leute Parkraum nutzen.
Doch hier liegt der Streit begründet.
Gäbe es keinen festen Parkplatz und keine gesonderte Zahlung, gäbe es weniger Streit.
Auch scheint die Frau das locker zu sehen und die Wortwahl der Beschreibung der "Parksünderin" durch den TE zeigt mir, dass ein gewisser Neidfaktor mit im Spiel ist.
Das beklage ich, nicht dass man fragen könnte, dass man die Miete übernehmen könnte usw.
Da gebe ich durchaus den Vorrednern auch recht.
Ich wiederhole, ich beziehe mich auf die Diskrepanz zwischen Mieterin und TE, der vielleicht gar nicht Mieter ist.
Und alle, die sich hier so aufregen, haben alle noch nie ihren Vorteil wahrgenommen, wenn sie normal hätten bezahlen müssen?
Noch nie falsch geparkt? Noch nie eine Hauseinfahrt zum wenden benutzt?
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Doch das ist sicher etwas anderes... Nicht wahr!?
Weiter.
Jeder Grundstückseigentümer muss Anliegerkosten zahlen, für Straßen, Kanäle und öffentlichen Parkraum. Für die Herstellung und Unterhaltung.
Diese Beträge werden über einen Schlüssel unterschiedlich nach Rang der Straße bis zu 100% auf die Anlieger umgelegt.
Doch gehören tun die Straßen, Kanäle und Plätze, der Kommune, die sogar dafür Parkgeld verlangen kann.
Das nur mal als Denkanstoß, damit einige mal zu relativieren lernen was "mir" und "dir" in einer Gesellschaft bedeutet.
Meine Devise ist, kleine Dinge großzügig zu übersehen, denn sonst kann man Ärger zum Beruf erklären, und lieber meine Kraft auf großes Unrecht zu lenken.
Vielleicht tun das zu wenige und das große Unrecht wird daher immer größer?
Also erst einmal muss nach dem Baurecht der Bauherr bei entsprechender Anzahl der Mieteinheiten für ausreichenden Parkraum sorgen, bzw auf dem Grundstück berücksichtigen.
Diese gesetzliche Mindestmenge ist längst nicht mehr angepasst.
Sich diese Parkplätze bezahlen lassen ist zwar zulässig, für mich moralisch fragwürdig.
Nicht zuletzt, weil die Besucher dann auch "anderer" Leute Parkraum nutzen.
Doch hier liegt der Streit begründet.
Gäbe es keinen festen Parkplatz und keine gesonderte Zahlung, gäbe es weniger Streit.
Auch scheint die Frau das locker zu sehen und die Wortwahl der Beschreibung der "Parksünderin" durch den TE zeigt mir, dass ein gewisser Neidfaktor mit im Spiel ist.
Das beklage ich, nicht dass man fragen könnte, dass man die Miete übernehmen könnte usw.
Da gebe ich durchaus den Vorrednern auch recht.
Ich wiederhole, ich beziehe mich auf die Diskrepanz zwischen Mieterin und TE, der vielleicht gar nicht Mieter ist.
Und alle, die sich hier so aufregen, haben alle noch nie ihren Vorteil wahrgenommen, wenn sie normal hätten bezahlen müssen?
Noch nie falsch geparkt? Noch nie eine Hauseinfahrt zum wenden benutzt?
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Doch das ist sicher etwas anderes... Nicht wahr!?
Weiter.
Jeder Grundstückseigentümer muss Anliegerkosten zahlen, für Straßen, Kanäle und öffentlichen Parkraum. Für die Herstellung und Unterhaltung.
Diese Beträge werden über einen Schlüssel unterschiedlich nach Rang der Straße bis zu 100% auf die Anlieger umgelegt.
Doch gehören tun die Straßen, Kanäle und Plätze, der Kommune, die sogar dafür Parkgeld verlangen kann.
Das nur mal als Denkanstoß, damit einige mal zu relativieren lernen was "mir" und "dir" in einer Gesellschaft bedeutet.
Meine Devise ist, kleine Dinge großzügig zu übersehen, denn sonst kann man Ärger zum Beruf erklären, und lieber meine Kraft auf großes Unrecht zu lenken.
Vielleicht tun das zu wenige und das große Unrecht wird daher immer größer?