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Wie was wo und überhaupt:S?

°

°Sally°

Gast
Hallo ihr Lieben,

ich hab mich mal versucht etwas schlau zu machen .. aber irgendwie steig ich da nicht wirklich durch ...

in sachen sozialgeld hartz 4 wohngeld.. was kann ich beantragen was nicht geht beides zusammen oder is das eine das selbe wie das andere nur heisst es anders .. ??
Könnt ihr mir vieleicht mal helfen ??:confused:
Bzw welche Hilfen gibt es überhaupt?..

Hab mich schon an ProFamilia gewendet.. aber überall wartezeiten on mass
 
Zuletzt bearbeitet:

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Hallo Sally...


Ich bins mal wieder... :D

Also finanzielle Unterstützung hmm? :)

Da gibt es einmal das normale Arbeitslosengeld 2,das Amt bezahlt dir die Kosten für Miete,Heizung,Strom musst du selbst bezahlen! :)

Ganz wichtig: Bei deiner ersten Wohnung steht dir rechtlich einmalig die sogenannte "Erstausstattung" zu!

Das heißt konkret bis zu 1000 Euro für Möbel,Einrichtungsgegenstände wie Kühlschrank ect!

Dieses Geld bekommst du unter Umständen allerdings nicht bar in voller Höhe,viele Ämter handeln das sehr unterschiedlich ab (Teilbträge,eventuell Gutscheine fürs Möbelhaus).

Zudem steht dir noch anrechnungsfrei Erziehungsgeld für dein kleines Kind zu,das darf dir das Arbeitsamt also nicht anrechnen.

Da du ja einen Freund hast und mit dem zusammenziehem möchtest so wie ich das verstanden habe :)D) steht ihm anteilig auch Arbeitslosengeld 2 zu,das heißt er unterstützt dich mit seinem Geld dann zu deiner Miete und bekommt dann zusätzlich noch einen (meist etwas geringeren) Teil des Hartz 4 Satzes bewilligt.

Das ganze heißt im Amtsdeutsch dann halt "Bedarfsgemeinschaft" und die Kosten werden quasi untereinander aufgeteilt...



Liebe Grüße


Chaky


P.S: Sozialgeld bezieht sich auf die klassische Sozialhilfe die allerdings nur arbeitsunfähigen Personen (Renter,Schwerbehinderte usw) bekommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
°

°Sally°

Gast
*fg huhu chaky...

Sicher du hast richtig verstanden...
wie die dürfen mir kein Eltergeld anrechnen???? tun sie aber ..

ich kriege 403 euro und davon vom amt 103 angerechnet.

Weisst du vieleicht wie es beim Mietspiegel aussieht hab schon gegoogelt aber leider ..finde ich den führ kries germersheim nicht
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Das dürfen sie faktisch aber nicht...habs bei meiner jüngeren Schwester gesehen,ihr wurde auch nichts berechnet... ;)

Am besten du holst dir wie schon erwähnt bald mal einen Termin bei der solidarischen Hilfe! :)

Bezüglich des Mietspiegels glaube ich ist es so,dass es dort keine genau festgelegten Regelsätze mehr gibt da in den letzten Jahren in vielen Regionen die Miete doch ziemlich stark anstieg,und auch Leute die ALG 2 beziehen ja einfach nunmal ne Wohnung brauchen und nicht unter der Brücke leben können!

Glaub diesbezüglich gab es da auch schon Gerichtsurteile dass die ARGE immer einen Mindestsatz bezahlen muss.

Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die zukünftigen Bewohner.Meine Schwester zum Beispiel hat mir grad eben noch erzählt dass dir alleine mit deinem Kind schon eine 3 Zimmer Wohnung mit ca 60qm zustünde.Gut,zusammen noch mit deinem Freund wären es womöglich 4 Zimmer worauf ihr einen Anspruch hättet aber da weiß ich nix exaktes...

Auf jedenfall muss die ARGE immer einer der 3 preisgünstigsten Mietangebote die du ihnen einreichst genehmigen!



Liebe Grüße


Chaky
 
°

°Sally°

Gast
das is ja echt hammer.. die rechnen grad an wie se wollen :eek:

Naja sach das nich mit der Wohnung wir hatten ein Angebot ..

75qm 420 kalt ... sie haben gesagt wir könen unziehen dann stellten wir antrag auf Darlehn zur kaution in dem fall 840 euro..

Lehnten sie ab ..

Nun bin ich gespannt wies mit der nächsten Wohnung ist.. nun haben wir eine 80qm wohnung zu 370 kalt... aber nur 2 zimmer *(ausbaufähig)*lach

bin mal gespannt ob nun wieder das JA zum umziehen und das NEIN zur Kaution kommt..
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
das is ja echt hammer.. die rechnen grad an wie se wollen :eek:

Naja sach das nich mit der Wohnung wir hatten ein Angebot ..

75qm 420 kalt ... sie haben gesagt wir könen unziehen dann stellten wir antrag auf Darlehn zur kaution in dem fall 840 euro..

Lehnten sie ab ..

Nun bin ich gespannt wies mit der nächsten Wohnung ist.. nun haben wir eine 80qm wohnung zu 370 kalt... aber nur 2 zimmer *(ausbaufähig)*lach

bin mal gespannt ob nun wieder das JA zum umziehen und das NEIN zur Kaution kommt..

Kaution ist immer so eine Sache!


Wohnungen müssen schon werbefrei finanziert sein die du anmieten willst,d.h nur die monatliche Miete an Kosten zzgl der Mietsicherheit von 2 Kaltmieten!

Was sie dir darlehensmäßig einraümen müssen,da quasi alle Wohnunggesellschaften das heutzutage verlangen ist Die Sicherheit von 2 Grundmieten.
Diese dürfen dir dann monatlich aber meines Wissens nur mit maximal 50 Euro angerechnet werden...

Was sie dir zu Unrecht angerechnet haben solltest du indviduell mit einem gemeinnützigen Verein wie der solidarischen Hilfe klären.
Sollte es tatsächlich so sein dass dir etwas angerechnet wurde was dir nicht angerechnet werden darf kannst du das Geld zurückfordern,die Solidarische Hilfe unterstützt dich dann auch dabei...

Es ist heutzutage leider oftmals so dass das Arbeitsamt mit Menschen die nicht haargenau wissen was ihnen zusteht umspringen wie sonst was...



Liebe Grüße



Chaky
 
Zuletzt bearbeitet:
°

°Sally°

Gast
Sicher aber wer kann sich das heut zu tage noch leisten eine so hohe Kaution zu bezahlen :(

sie zahlen lieber 3 Kaltmieten als 2 mal so eine Kaltmiete.. is ja schon irgendwie bissl krank oder wie nennt man das ..

Wie gesagt ich bin echt mal gespannt... weil wir nun immernoch 10 euro darüber liegen quasi.. 10 cent über den angegeben ´qm preis ... und es ist wirklich dringend.. länger halt ich das so nicht aus ... mit dem ganzen druck und dem Theater..
 
D

Deichgräfin

Gast
*fg huhu chaky...

Sicher du hast richtig verstanden...
wie die dürfen mir kein Eltergeld anrechnen???? tun sie aber ..

ich kriege 403 euro und davon vom amt 103 angerechnet.
Dieser Abzug ist gerechtfertigt:

Soweit Berechtigte an Stelle des vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt andere Einnahmen erzielen, die nach ihrer Zweckbestimmung dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden diese Einnahmen auf das für das ersetzte Einkommen zustehende Elterngeld angerechnet, soweit letzteres den Betrag von 300 Euro übersteigt.
Bundeselterngeldgesetz (BEEG) - Elterngeld
 
°

°Sally°

Gast
nu macht ihr mich auch noch ganz kirre:p


Wieso darf ich für mein Kind keine Grundsicherung beantragen .. sondern er muss über Hartz laufen ?????
 

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