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Wie viel bewilligt die Krankenkasse

Tiinaa

Neues Mitglied
Hallo :)
Ich bin neu und auf der Suche nach Informationen, antworten und Gleichgesinnten.
Seit Ende 2017 bin ich in Therapie. Ich habe eine Verhaltenstherapie gemacht und alle Stunden, die die Kasse bewilligt genutzt. Unterbrochen/pausiert habe ich 3 Monate, als ich in stationärer Behandlung war (psychosomatische Klinik). Mit dem Ende der Verhaltenstherapie riet man mir, dass ich einen Verfahrenswechsel vornehme und bei einem anderen Therapeuten weiterhin Hilfe beantragen kann. Soweit so gut und ich fühle mich gut betreut und mit all meinen Diagnosen aktuell „sicher“. Hier wurden mir im vergangenen Jahr also 45 Stunden bewilligt (tiefenpsychologisches verfahren). Jetzt meine Frage: wie läuft es weiter? Könnte ich einen erneuten verfahrenswechsel anstreben? Bewilligt die Kasse das? Ich bin der Meinung, ich werde weiterhin professionelle Hilfe brauchen, ich möchte die Erfolge nicht riskieren, möchte weiter Gutes für mich tun. Wie lange ginge das?
Vielen Dank und viele Grüße
Tini
 
G

Gelöscht 94095

Gast
Am sichersten findest du das raus, wenn du das deinen Therapeuten oder deine Krankenkasse fragst.

Zum Ende der Therapie können die Sitzungen "gestreckt" werden, also nur alle paar Wochen, vielleicht hattest du das bei deiner vorherigen Therapie schon so.
Bekommst du keine Einzelstunden von der KK, dann gibt es vielleicht in deiner Nähe Gruppen wo man sich gegenseitig unterstützen kann.
Es gibt auch den sozialpsychiatrischen Dienst wo man entlastende Gespräche führen kann (sind halt keine Psychologen, kann aber auch helfen).
Alternativ gibt es noch die psychosoziale Betreuung wo man Stunden bekommt, sind auch keine Psychologen, stehen aber für entlastende Gespräche zur Verfügung.
 

SAK

Mitglied
soweit ich weiß, gibt es eine gewisse Frist (meine Info: 2 Jahre), bis man weitere Therapien anfangen kann. Kann sich aber je nach KK unterscheiden.
 

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