G
Gast
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Hey alle zusammen,
Die Frage betrifft nicht mich
selbst, sondern meine Partnerin.
Diese ist seit rund einem Jahr krank geschrieben, weil sie an einer sogenannten Hochsensibilität und einer Borderline Persönlichkeitsstörung leidet.
Sie hat bereits stationäre Therapien hinter sich, aber sobald die Behandlung abgeschlossen ist und sie Stress im Alltag hat, geht ihr Martyrium wieder von vorne los und ein Rückfall ist
damit sozusagen vorprogrammiert.
Das Jobcenter hat sie zur Mitwirkung aufgefordert, weil nun festgestellt werden muss, inwieweit sie erwerbsfähig ist. Hierzu soll sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterzeichnen. Der Sachbearbeiter forderte sie dazu auf, dass sie alle Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden soll, inklusive des Facharztes für Psychiatrie. Er setzt meine Partnerin regelrecht unter Druck, indem er sagt, dass das Jobcenter die Zahlungen vollständig einstellen wird, insofern sie die Ärzte und insbesondere den Facharzt für Psychiatrie nicht von der Schweigepflicht entbindet, da sie gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen würde. In meinen Augen ist das Verhalten des Fallmanagers nicht rechtens, weil es in Deutschland soetwas wie den Datenschutz und die freie informelle Selbstbestimmung gibt, worunter insbesondere ärztliche Daten fallen. Zudem denke ich, dass psychiatrische Gespräche eine besonderen Stellenwert im Rahmen des Datenschutzes innehaben. Schließlich geht es den Fallmanager und auch keinen Amtsarzt etwas an, was beispielsweise in der Kindheit oder Jugend keiner Freundin vorgefallen ist.
Sie hat dem Sachbearbeiter das Angebot unterbreitet, dass sie ein Attest von ihrem Facharzt mit einer Diagnose an den ärztlichen Dienst weiterleiten lassen könnte, woraufhin dieser das Angebot abgelehnt hat.
Er erwarte von meiner Partnerin, dass der Amtsarzt die Berichte und Krankenakten direkt anfordern dürfe.
Aufgrund des ausgeübten Drucks seitens des Sachbearbeiters hat sie sich wieder geritzt und trinkt seit mehreren Wochen wie ein Loch. Im Allgemeinen bin ich von ihrem
Umfeld nicht sonderlich begeistert.
Sie weiß selbst, dass sie ihrem Umfeld entsagen muss und dies nur durch einen Umzug bewerkstelligen kann.
Um öfter für sie da sein zu können, habe ich mich vom Heer aus einer Kampftruppen zur Marine ins Büro versetzen lassen, damit ich immer pünktlich Feierabend und halbwegs geregelte Arbeitszeiten habe.
Hierfür musste ich meinen Traum "Feldwebel in der Jägertruppe" zu werden aufgeben, wobei ich seit vier Jahren auf eine freie Stelle gewartet habe. Ich habe zudem die Laufbahn von der Laufbahn der Unteroffiziere in die der Feldwebel gewechselt, wodurch ich zwölf weitere Jahre vor mir habe, nachdem ich in der Unteroffizierslaufbahn vier von acht Jahren abgeleistet habe. Auch mein Beruf leidet unter der Erkrankung meiner Freundin und den Schikanen des deutschen Verwaltungsapparates.
Im Bezug auf einen Umzug in meine Wohnung, hat sie sich unmittelbar an ihren Sachbearbeiter gewandt. Auch mit ihrem behandelnden Facharzt hielt sie Rücksprache, welcher ihr angeboten hat ein Attest an das Jobcenter zu übermitteln. Auf diesem Attest sind die Diagnose und die Notwendigkeit eines Umzugs aufgeführt. Dieser Vorgang ist bereits abgeschlossen. Das Jobcenter wies diesen Antrag nebst Attest bzw. aus ärztlicher Sicht Notwendigkeit mit der Begründung zurück, dass die Antragstellerin die Zusammenarbeit verweigern würde und um so eine Entscheidung treffen zu können, müsse sie den Psychiater von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Man würde sogar überlegen der Antragstellerin die Bezüge solange zu versagen, bis sie der Aufforderung
des Jobcenters nachgekommen ist.
Das ist doch Erpressung und echter Psychoterror von Seiten des Jobcenters, beziehungsweise
dessen ungehobelten Sachbearbeiters.
Wie können wir erreichen, dass das Jobcenter dem Umzug stattgegeben und die Kosten übernehmen muss. Natürlich soll sich das Jobcenter an den Miet- und Nebenkosten beteiligen.
Ich wohne rund 120 Kilometer von ihr entfernt, womit sie aus dem Umkreis des schlechten Umfeldes herausgezogen würde, was für eine effektive Behandlung notwendig
ist, was der Facharzt bestätigt hat.
Kann man das Jobcenter eventuell auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagen, weil die eine ohnehin schon psychisch kranke Person wissentlich schikanieren und drangsalieren ?
Ich bedanke mich im Voraus.
Die Frage betrifft nicht mich
selbst, sondern meine Partnerin.
Diese ist seit rund einem Jahr krank geschrieben, weil sie an einer sogenannten Hochsensibilität und einer Borderline Persönlichkeitsstörung leidet.
Sie hat bereits stationäre Therapien hinter sich, aber sobald die Behandlung abgeschlossen ist und sie Stress im Alltag hat, geht ihr Martyrium wieder von vorne los und ein Rückfall ist
damit sozusagen vorprogrammiert.
Das Jobcenter hat sie zur Mitwirkung aufgefordert, weil nun festgestellt werden muss, inwieweit sie erwerbsfähig ist. Hierzu soll sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterzeichnen. Der Sachbearbeiter forderte sie dazu auf, dass sie alle Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden soll, inklusive des Facharztes für Psychiatrie. Er setzt meine Partnerin regelrecht unter Druck, indem er sagt, dass das Jobcenter die Zahlungen vollständig einstellen wird, insofern sie die Ärzte und insbesondere den Facharzt für Psychiatrie nicht von der Schweigepflicht entbindet, da sie gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen würde. In meinen Augen ist das Verhalten des Fallmanagers nicht rechtens, weil es in Deutschland soetwas wie den Datenschutz und die freie informelle Selbstbestimmung gibt, worunter insbesondere ärztliche Daten fallen. Zudem denke ich, dass psychiatrische Gespräche eine besonderen Stellenwert im Rahmen des Datenschutzes innehaben. Schließlich geht es den Fallmanager und auch keinen Amtsarzt etwas an, was beispielsweise in der Kindheit oder Jugend keiner Freundin vorgefallen ist.
Sie hat dem Sachbearbeiter das Angebot unterbreitet, dass sie ein Attest von ihrem Facharzt mit einer Diagnose an den ärztlichen Dienst weiterleiten lassen könnte, woraufhin dieser das Angebot abgelehnt hat.
Er erwarte von meiner Partnerin, dass der Amtsarzt die Berichte und Krankenakten direkt anfordern dürfe.
Aufgrund des ausgeübten Drucks seitens des Sachbearbeiters hat sie sich wieder geritzt und trinkt seit mehreren Wochen wie ein Loch. Im Allgemeinen bin ich von ihrem
Umfeld nicht sonderlich begeistert.
Sie weiß selbst, dass sie ihrem Umfeld entsagen muss und dies nur durch einen Umzug bewerkstelligen kann.
Um öfter für sie da sein zu können, habe ich mich vom Heer aus einer Kampftruppen zur Marine ins Büro versetzen lassen, damit ich immer pünktlich Feierabend und halbwegs geregelte Arbeitszeiten habe.
Hierfür musste ich meinen Traum "Feldwebel in der Jägertruppe" zu werden aufgeben, wobei ich seit vier Jahren auf eine freie Stelle gewartet habe. Ich habe zudem die Laufbahn von der Laufbahn der Unteroffiziere in die der Feldwebel gewechselt, wodurch ich zwölf weitere Jahre vor mir habe, nachdem ich in der Unteroffizierslaufbahn vier von acht Jahren abgeleistet habe. Auch mein Beruf leidet unter der Erkrankung meiner Freundin und den Schikanen des deutschen Verwaltungsapparates.
Im Bezug auf einen Umzug in meine Wohnung, hat sie sich unmittelbar an ihren Sachbearbeiter gewandt. Auch mit ihrem behandelnden Facharzt hielt sie Rücksprache, welcher ihr angeboten hat ein Attest an das Jobcenter zu übermitteln. Auf diesem Attest sind die Diagnose und die Notwendigkeit eines Umzugs aufgeführt. Dieser Vorgang ist bereits abgeschlossen. Das Jobcenter wies diesen Antrag nebst Attest bzw. aus ärztlicher Sicht Notwendigkeit mit der Begründung zurück, dass die Antragstellerin die Zusammenarbeit verweigern würde und um so eine Entscheidung treffen zu können, müsse sie den Psychiater von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Man würde sogar überlegen der Antragstellerin die Bezüge solange zu versagen, bis sie der Aufforderung
des Jobcenters nachgekommen ist.
Das ist doch Erpressung und echter Psychoterror von Seiten des Jobcenters, beziehungsweise
dessen ungehobelten Sachbearbeiters.
Wie können wir erreichen, dass das Jobcenter dem Umzug stattgegeben und die Kosten übernehmen muss. Natürlich soll sich das Jobcenter an den Miet- und Nebenkosten beteiligen.
Ich wohne rund 120 Kilometer von ihr entfernt, womit sie aus dem Umkreis des schlechten Umfeldes herausgezogen würde, was für eine effektive Behandlung notwendig
ist, was der Facharzt bestätigt hat.
Kann man das Jobcenter eventuell auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagen, weil die eine ohnehin schon psychisch kranke Person wissentlich schikanieren und drangsalieren ?
Ich bedanke mich im Voraus.