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Wie sollte meine Freundin sich verhalten

G

Gast

Gast
Hey alle zusammen,

Die Frage betrifft nicht mich
selbst, sondern meine Partnerin.

Diese ist seit rund einem Jahr krank geschrieben, weil sie an einer sogenannten Hochsensibilität und einer Borderline Persönlichkeitsstörung leidet.

Sie hat bereits stationäre Therapien hinter sich, aber sobald die Behandlung abgeschlossen ist und sie Stress im Alltag hat, geht ihr Martyrium wieder von vorne los und ein Rückfall ist
damit sozusagen vorprogrammiert.

Das Jobcenter hat sie zur Mitwirkung aufgefordert, weil nun festgestellt werden muss, inwieweit sie erwerbsfähig ist. Hierzu soll sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterzeichnen. Der Sachbearbeiter forderte sie dazu auf, dass sie alle Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden soll, inklusive des Facharztes für Psychiatrie. Er setzt meine Partnerin regelrecht unter Druck, indem er sagt, dass das Jobcenter die Zahlungen vollständig einstellen wird, insofern sie die Ärzte und insbesondere den Facharzt für Psychiatrie nicht von der Schweigepflicht entbindet, da sie gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen würde. In meinen Augen ist das Verhalten des Fallmanagers nicht rechtens, weil es in Deutschland soetwas wie den Datenschutz und die freie informelle Selbstbestimmung gibt, worunter insbesondere ärztliche Daten fallen. Zudem denke ich, dass psychiatrische Gespräche eine besonderen Stellenwert im Rahmen des Datenschutzes innehaben. Schließlich geht es den Fallmanager und auch keinen Amtsarzt etwas an, was beispielsweise in der Kindheit oder Jugend keiner Freundin vorgefallen ist.

Sie hat dem Sachbearbeiter das Angebot unterbreitet, dass sie ein Attest von ihrem Facharzt mit einer Diagnose an den ärztlichen Dienst weiterleiten lassen könnte, woraufhin dieser das Angebot abgelehnt hat.

Er erwarte von meiner Partnerin, dass der Amtsarzt die Berichte und Krankenakten direkt anfordern dürfe.

Aufgrund des ausgeübten Drucks seitens des Sachbearbeiters hat sie sich wieder geritzt und trinkt seit mehreren Wochen wie ein Loch. Im Allgemeinen bin ich von ihrem
Umfeld nicht sonderlich begeistert.

Sie weiß selbst, dass sie ihrem Umfeld entsagen muss und dies nur durch einen Umzug bewerkstelligen kann.

Um öfter für sie da sein zu können, habe ich mich vom Heer aus einer Kampftruppen zur Marine ins Büro versetzen lassen, damit ich immer pünktlich Feierabend und halbwegs geregelte Arbeitszeiten habe.

Hierfür musste ich meinen Traum "Feldwebel in der Jägertruppe" zu werden aufgeben, wobei ich seit vier Jahren auf eine freie Stelle gewartet habe. Ich habe zudem die Laufbahn von der Laufbahn der Unteroffiziere in die der Feldwebel gewechselt, wodurch ich zwölf weitere Jahre vor mir habe, nachdem ich in der Unteroffizierslaufbahn vier von acht Jahren abgeleistet habe. Auch mein Beruf leidet unter der Erkrankung meiner Freundin und den Schikanen des deutschen Verwaltungsapparates.

Im Bezug auf einen Umzug in meine Wohnung, hat sie sich unmittelbar an ihren Sachbearbeiter gewandt. Auch mit ihrem behandelnden Facharzt hielt sie Rücksprache, welcher ihr angeboten hat ein Attest an das Jobcenter zu übermitteln. Auf diesem Attest sind die Diagnose und die Notwendigkeit eines Umzugs aufgeführt. Dieser Vorgang ist bereits abgeschlossen. Das Jobcenter wies diesen Antrag nebst Attest bzw. aus ärztlicher Sicht Notwendigkeit mit der Begründung zurück, dass die Antragstellerin die Zusammenarbeit verweigern würde und um so eine Entscheidung treffen zu können, müsse sie den Psychiater von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Man würde sogar überlegen der Antragstellerin die Bezüge solange zu versagen, bis sie der Aufforderung
des Jobcenters nachgekommen ist.

Das ist doch Erpressung und echter Psychoterror von Seiten des Jobcenters, beziehungsweise
dessen ungehobelten Sachbearbeiters.

Wie können wir erreichen, dass das Jobcenter dem Umzug stattgegeben und die Kosten übernehmen muss. Natürlich soll sich das Jobcenter an den Miet- und Nebenkosten beteiligen.

Ich wohne rund 120 Kilometer von ihr entfernt, womit sie aus dem Umkreis des schlechten Umfeldes herausgezogen würde, was für eine effektive Behandlung notwendig
ist, was der Facharzt bestätigt hat.

Kann man das Jobcenter eventuell auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagen, weil die eine ohnehin schon psychisch kranke Person wissentlich schikanieren und drangsalieren ?

Ich bedanke mich im Voraus.
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
TE, geht deine Freundin unabhängig von stationären Aufenthalten in eine Therapie, die sie im Alltag stützt und ihr hilft, mit ihren Problemen umzugehen? Das konnte ich aus deinem Beitrag leider nicht so richtig rauslesen. So ein Therapeut könnte ihr in ihrer momentanen Situation helfen.

Ganz wichtig finde ich für dich - auch wenn es in deinem Hilferuf weniger darum geht - dass du nicht zu ihrem Therapeuten wirst und ihre einzige Stütze.

Mir würden Beratungsstellen einfallen, die sich eventuell mit solchen Thematiken tiefgehender auskennen. Guck mal hier:

Krisendienste Postleitzahlenbereich 8

Anlaufpunkte - Borderline-Angehörigen Selbsthilfegruppe Münche


Letzter Link ist zwar speziell für München, aber vielleicht gibt es trotzdem interessante Informationen oder Anlaufstellen für euch. Im Internet findet man mehrere Adressen, die helfen könnten.

Vielleicht kann auch ein Forum für Borderliner und deren Angehörigen weiterhelfen. Ich denke, der Fall deiner Freundin ist leider nicht der einzige und sowas kommt bedauerlicherweise bestimmt öfters vor.

Was eine Klage angeht oder ähnliches - da würde ich dringend einen Gang zum Anwalt raten, einen der sich fachlich mit sowas auskennt. Nur so jemand kann eindeutig sagen, ob da rechtlicher Beistand in der Situation deiner Freundin etwas bringt. Viele Anwälte sind bei der Erstberatung gar nicht so arg teuer. Manchmal kann man auch bei Beratungsstellen von Anwälten eine Erstberatung bekommen, die dafür arbeiten.

...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
....

@TE
Mir geht die Hutschnur hoch bei dem was ich da lese, aber anderseits wundert mich so etwas fast gar nicht mehr.
Ich würde selbst in ein tiefes Loch fallen, wenn man mich zwingen möchte offen zu legen, was mich ohnehin kaputt macht, anderenfalls streicht man mir jede Hilfe zum Lebensunterhalt (die deiner Freundin rechtlich ja zu steht). Das grenzt an Erpressung (in meinen Augen). Das kann doch alles nicht rechtens sein...
Ich finde es gut, dass Du sie nicht hängen lässt und nach Rat und Hilfe suchst.
Habt ihr eigentlich schon über Sozialgericht oder ähnliche Schritte nachgedacht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 48613

Gast
Ich habe keine Ahnung, kann mir aber vorstellen, dass das nicht rechtens ist.

Ich wuerde an Deiner Stelle mal ein Hartz IV- Forum dazu befragen.
 
G

Gast

Gast
Auf jedenfall zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Ob das rechtens ist oder nicht, ist schwierig zu beurteilen.

Für mich liest sich deine Darstellung jedoch so, als ob deine Freundin tatsächlich nicht dauerhaft erwerbsfähig wäre. ALG 2 ist aber nur für Menschen die grds. erwerbsfähig sind. Selbst wenn das diesmal zu euren Gunsten ausgeht, würde ich gleichmal den Anwalt fragen, wer dafür zuständig ist wenn sie eben nicht erwerbsfähig wäre. Ist zwar nicht sein Aufgabengebiet, weiß er aber bestimmt.
 
S

seele28

Gast
Also sowie ich das lese, ist es denke ich schon rechtens was das Jobcenter macht. Es geht um die Prüfung, ob deine Freundin Erwerbsfähig überhaupt ist. Das macht natürlich ein Amtsarzt. Und natürlich braucht der auch frühere Unterlagen und auch die heutigen von Ärzten, Therapeuten usw. Das Jobcenter bekommt die nicht zu Gesicht, sondern nur der Amtsarzt. Das muss leider so sein, ein Artest reicht da nicht aus. Ich hab das jetzt schon sehr oft gemacht. Es wird immer jedes halbe Jahr geprüft, musste bis auf das letzte Mal immer persönlich erscheinen und mit der Ärztin reden. Die hat Unterlagen von meiner Therapeutin bekommen und von meiner Psychiaterin, auch frühere Krankenhausberichte.

Nur weil von deiner Freundin die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden sind, heißt es nicht das sie alles sagen müssen. Deine Freundin kann mit den Ärzten absprechen was in diesem Berichten drin stehen darf. Die Lebensgeschichte geht dem Amtsarzt nicht wirklich etwas an. Es geht mehr um die heutige Problematik und eine Einschätzung in wie weit sie Arbeitsfähig ist. Das braucht der Amtsarzt um selbst eine gute Einschätzung machen zu können.

Wenn das Jobcenter nicht prüfen kann, ob sie arbeitsfähig ist, wird ihr entweder das Geld gestrichen oder sie wird als Arbeitsfähig eingestuft. Es ist doch nicht schlimm, wenn sie die Berichte zum Amtsarzt schicken lässt. Das Jobcenter darf die Berichte natürlich nicht lesen. Sie wird persönlich auch noch einmal eingeladen zu einer Untersuchung. Da wird aber nur geredet, wie sie selbst ihren Zustand beschreiben kann, wie ihre Einschätzung selbst ist, in wie weit sie sich stabil für Arbeit fühlt usw.

Also ich weiß das am Anfang keine Krankmeldungen von Ärzten ausreichen. Bei mir ist es mittlerweile der Fall, das eine Krankmeldung von meiner Psychiaterin ausreicht, aber ich wurde auch schon mehrmals geprüft. Ich würde euch echt empfehlen, einfach dem nach zu kommen. Arztberichte einfach mit einem verschlossenen Umschlag beim Jobcenter abgeben, drum bitten das der auch so weitergeleitet wird zum Amtsarzt. Und fertig ist das Ganze. Klar ist das alles nicht schön, irgendwelchen wildfremden Ärzten Arztberichte zukommen zu lassen. Aber es gibt da leider keine andere Möglichkeit.
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
ich verstehe das problem deiner freundin nicht, warum unterschreibt sie diese entbindung der schweigepflicht nicht?

ich kann dir aus dem schwedischen und finnischen sozialrecht sagen, dass es dort ganz normal ist, dass bei behaupteter arbeitsbeeinträchtigung eine globale entbindung der schweigepflicht unterschrieben werden muss. in anderen staaten der eu gibt es gegenüber behörden diese schweigepflicht der ärzte nicht mal.

auch aus persönlicher sicht möchte ich eine 100% kontroller des jobcenters und nicht nur irgendein attest, bevor das jobcenter von meinem steuergeld leistungen raus tut....

auch selbst musste ich unzählige male diese entbindung unterzeichnen, was ich aber als normal empfand.
 

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