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Wie soll mein autistischer Sohn nach Beförderungsausschluss zur 33 Kilometer entfernten Arbrit kommen?

F

flor21neu

Gast
Hallo,

mein Sohn ist Autist. Er fühlt sich unwohl, wenn er die Leute mit FFP2-Masken ansehen muss. Er zittert dabei ständig. Leider kommt es des öfteren vor, dass er bei den üblichen FFP2-Masken (Kaffefilterform) immer noch erbrechen muss.
Er hatte nun von Dezember bis Juli auch eine Psychotherapie. Die wurde aber dann seitens Krankenkasse wegen schlechter Erfolgsaussichtrn und keinem Fortschritt in einem halben Jahr nicht mehr verlängert.

Anfang des Monats aber wurde er vom Zugbegleiter schon zum vierten Mal gesehen, als er erbrochen hat. Daraufhin wurde er an der nächsten Station vom Zug verwiesen. (zum Glück kurz vorm Uiel, dass er mit 45 Minuten Fußweg er nach Hause laufen) verwiesen und hat einen Beförderungsausschluss erhalten. Kurz danach kam auch ein Brief vom Zugbetreibrr
Begründet wurde es damit: Personen, die die Mitfahrer gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Und wenn er szändig kotzt, würde er ja Mitfahrer gefährden und zudem ja die Maskenpflicht in dem Moment auch gar nicht runhalten können. Und er wurde vorher schon mal ermahnt, dass er nicht im Zug kotzen soll und ein Auto oder eine andere Fahrtmöglichkeit suchen soll. Das hat er uns zunächst nicht erzählt.

Wir hatten schon Widerspruch eingelegt. Der wurde recht postwendend abgelehnt, da der Schutz der Mehrheit höhere Priorität als ein einzelner hätte, der ständig erbrechen müsste. Wer ständig erbrechen müsste, dürfte halt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

Jetzt aber das Problem: Wie soll er nun zur Arbeit kommen? Die ist 33 Kilometer entfernt.
- Führerschein existiert nicht, prsktische Prüfung hatte er 4x nicht bestanden und dann aufgegeben.
- Wir in der Familie und Bekanntenkreis haben ebenfalls keinen
- in der Nachbarschaft keine Kontakte und es gab früher schon Ärger wegen seiner Behinderung. Daher ist dort keine Unterstützung zu erwarten.
- Taxi: Autofahrten hat er immer schon schlecht vertragen und ständug gekotzt. Hier hatte er schon vor Corona von allen ortsansässigen Taxiuntetnehmen einen dauerhaften Beförderungsausschluss erhalten.
- Fahhradfahren: nicht wirklich möglich wegen Gleichgewichtsproblemen. Er hat es zweimql danach versucht und ist 2x gestürzt und musste ins Krankenhaus (jeweils für 3 Tage).

Daher: Wie kann er noch zur Arbeit kommen?
Was würdet ihr uns raten? Die Arbeit ist ihm sehr wichtig! Daher hat er sich trotz Unbehagen im den Zug gequält und die anderen Leute mit Masken "erduldet".
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Sonstige Hinweise:
Homeoffice geht bei seiner Arbeit eher schlecht, trifft aber eher selten Kollegen an.

Außerdem wurden Kollegen gebeten, nur OP-Madken oder die länglichen FFP2-Masken zu mit horizontalem Knick nutzen. (Wurden vom Chef nochmal extra solche bestellt für seine Kollegen). Aber auch Kollegen können ihm nicht weiterhelfen. Die haben zum größtenteils kein Auto, der Chef noch nichtmal rinen Führerschein oder stehen Behinderten eher negativ gegenüber.

(Das Maske tragen (mit OP-Maske) klappt problemlos. Solange er keine anderen Leute mit den Kaffefilter-FFP2-Masken sieht, gibt es keine Probleme. Auch die länglichen FFP2-Dinger (Fischform?) bereitet ihm beim Anblick keine Probleme.)

ich hatte letzes Jahr oder so schon mal wegen meinem autistischen Dohn geschrieben als Gast. (Das Pseudonym weiß ich nicht mehr)
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Hallo,
welchen Grad der Behinderung hat er? ( in %)
Wenn Dein Sohn einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, könnte es ihm zuzumuten sein, eine " Spucktüte" im Falle eines Falles zu nutzen?
Spucktüten sind u.a. in Flugzeugen üblich und deren Nutzung stellt m.E. keine nennenswerte Belästigung der Mitreisenden dar.
Anders sieht es natürlich ohne Nutzung dieser Tüten aus. Da könnte ich die Argumentation des Bahnunternehmens verstehe.
Was aber absolut nicht geht, jemanden wegen einer Behinderung, von der Weiterbeförderung auszuschließen. Das ist eindeutig Diskriminierung ! Es ist anerkanntes Ziel in Deutschland Autisten ein möglichst reizarmes Umfeld weitgehend zu ermöglichen ( Irgend eine UN- Resolution)
Was war das für eine Psychotherapie? War es eine kognitive Verhaltenstherapie? Und, gab es benennbare Gründe für die ausbleibenden Erfolge?

Gruß
Odysseus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 120287

Gast
Diese Situation klingt wirklich schwierig.

Kann mir vorstellen, dass ihr vor Gericht Recht bekommen würdet, aber so ein Gerichtsprozess dauert ja auch manchmal ganz schön lange.

Ist vielleicht eine dumme Frage von mir: wäre es möglich, dass er vermeidet, Mitreisende mit den falschen FFP2 Masken anzusehen, z. B. indem er konzentriert etwas liest oder ein Spiel auf dem Smartphone spielt oder schlimmstenfalls die Augen schließt?

Ansonsten: Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen unter Verweisauf AGG und Spucktüte erscheinen auch mir am sinnvollsten.
 
F

flor21neu

Gast
Eine Tüte hat er genutzt. Er nutzt noch so große alte Einkaufs-Plastiktüten, wovon wir noch jede Menge rumliegen haben.

Aber in der Panik, die er hat, achtet er mancjmal nicht darauf, richtig in die Maske zu erbrechen. Oft komnt ein Teil in die Tüte, der Rest daneben.

Wenn möglich geht er auch auf Toilette. Aber auf seiner Strecke sind die Toiletten schon seit Ende letztem Jahres "aus hygienischen Gründen" gesperrt.

Ja, war wohl Verhaltenstherapie. Und von der Krankenkasse kam sogar jemand zur Begutachtung vom medizinischen Dienst. Hatte sich ungewöhnlich viel Zeit genommen. Und der Mitarbeiter der Krankenkasse würde es auch schwer einschätzen, eine Heilung/Besserung herbrizuführen. Therapeutin hat mögliche Vermutungen angeführt:

- fehlender Abstand zur Problematik. Kann dadurch nicht gut verarbeitet werden. (Er wird ja jeden Tag mit Masken konfrontiert. Meist würden Pausen nötig sein.)
- doppelte Belastung, da er beim Selbst-Masken tragen ggf. den Anblick des unangenehmen nicht so gut versrbriten kann.
- keine langsame Gewöhnung möglich gewesen. Erst müsste er nur 2 oder 3Leute mit Masken im fahrenden Zug sehen und dann langsam mehr. Aber dss kann man ja nicht nachstellen in einer Therapie. Und möglichst ohne doppelte Belastung, also dass er keine Naske tragen müsste. Aber da er ja normal Masken problemlos tragen kann, kommt eine Maskenbefreiung nicht in Frage. Eine Zugfahrt ohne Maske zu tragen, könnte ihm aber ggf. bei der Versrbeitung von unangenehmen Situationen helfen, lässt sich hier aber praktisch nicht umsetzen und Ausnahmegenehmigungen für Therapiestunden gibt es hier leider nicht.
- Ptoblem, dass bei srknrn bisherigen Hobbys nun auch Madkenpflicht verlangt wird (insb. Musrumsbesuche) und somit auch dadurch belastet und keine Erholung.

Der Mitarbeiter vom medizinischen Dienst meinte, ja könnte möglich sein, dass das daran läge. Und ein Erfolg wohl eher aussichtslos sei, solange die Regeln so bleiben würden.
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Gibt es für die Kotzerei keine Medikamente?
Das tut er ja schon, Du meinst gewiss " gegen die Ko...". Ja, gibt es.
Aber, was bewirken die Medikamente im Gehirn ( Serotoninrezeptorblocker) bei einem Menschen, dessen Gehirn ohnehin bereits geschädigt / erkrankt ist?
Das wäre wie ein Lotteriespiel, von den Nebenwirkungen mal ganz zu schweigen.
Und... wenn der Zug leer ist und das Erbrechen folglich ausbleibt?
Ich denke, dass sich da etwas im Gehirn abspielt. Ich könnte mir denken, dass vll. eine Untersuchung der Druckverhältnisse im Liquor im Zustand der Erregung Aufschluß bringen könnte- vielleicht aber auch nicht! Ist nur ein wirres Gedankenspiel.
Autismus ist leider eine unheilbare Krankheit des Gehirns- das müssen wir immer im Auge haben
Gruß Odysseus
 

Ombera

Aktives Mitglied
Habt ihr es je versucht mit Medikamenten? Für mich klingt es so, als könnte das funktionieren und du verschließt dich dieser Idee.
Wie kommst du darauf, dass Autisten ein geschädigtes Gehirn haben und deshalb keine zusätzlichen Medis nehmen sollten?
Könnte er nicht ins betreute Wohnen in die Nähe seiner Arbeitsstelle? Soll er für immer daheim wohnen?
Bei uns ist Auszug ein ganz wichtiges Thema und wir üben grad sehr, dass das klappt. Allerdings sind bei uns andere Probleme im Vordergrund, Maskenpflicht akzeptieren meine Tochter und auch ihr Freund (beide Autisten) problemlos.
 
G

Gelöscht 117641

Gast
Ich möchte nur mal anmerken, dass bei Autismus keine Erkrankung des Gehirns vorliegt und man daher auch ganz normal Medikamente nehmen darf. Wär zusätzlich AD(H)S vorhanden, müsste man mit Medikamenten schon eher aufpassen, da Medikamente dann auch mal paradox wirken können.
 
F

flor21

Gast
War dein Sohn nicht erst 12 oder irre ich mich?
Nun, da verwechselt du mich.

---
Bzgl. Medikamenten: Die Reisetabletten haben nichtd gebracht. Etwas stärkere wurden versucht. Aber da war er danach recht kipplig auf Beinen.

Und leere Züge: Derzeit unrealistisch. Zumal es wegen Bauarbeiten statt 3 Zügen pro Stunde nur 1 Zug und überfüllte SEV-Busse gibt.

Wenn es leer wäre, wäre es ja kein Problem. Vielleicht würde es ohne Bauarbeiten auch gehen.

Mal schauen, was wir machen werden.
 

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