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Wie Solidaritätssteuern bei Zinserträgen wiederholen,da Freibetrag nicht ausgeschöpft

grübelienchen

Aktives Mitglied
hallo ein weiteres problem:eek:

habe eine festgeld anlage gehabt und und meiner bank einen freibetrag zur verfügung gestellt(komm grad nicht auf die genau bezeichnung)

irgendwie hat sich dieser dann aber durch irgendein gesetz auf 56% des ursprünglcihen freibetrags reduziert, sodass mein freibetrag für den ertrag der zinsen nicht mehr ausgereicht hat und man von dem was drüber war über den freibetrag 30% steuern abgezogen hat.

ABER meine ganzer freibetrag von ca 800 euro wurde nciht ausgeschöpft/aufgebraucht.
man sagte mir jedoch ich müsste mir die abgezogenen steuern über das finanzamt oder bzw über eine steuererklärung wieder holen.
damit hab ich ncoh gar keine erfahrung.ich dachte das man diese am ende des jahres macht... also anfang 2009.

jetz sagte aber jemand das dies bereits hätte ende mai geschehen müssen.was genau stimmt denn nun und wie bekomme ich das geld zurück?
 

paps1959

Aktives Mitglied
Ihre Zinsfreistellung wurde vor 2 Jahren "halbiert" (56%)
Zinserträge können Sie sich normal über die Steuererklärung wiederholen, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat.

Sind Sie nicht zur Lohnsteuer veranlagt, können Sie dies m.E. bis zum
31.12. des Folgejahres beantragen.

Ansonsten ist es abhängig von dem Abgabetermin zur Steuererklärung.

Sie sollten aber beachten, dass Sie ggf. mehrere Freistellungsaufträge laufen haben.
Z.B. Konto mit Guthabenzinsen, Sparverträge, Anlagen ...
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
hmm also das kommt hin hab meinen fgreistellungsauftrag am31.7.06 unterschrieben.

wobei ich grad sehe und es merkwürdig finde das da steht:dieser auftrag gilt ab 1.2.06 <---tippfehler???? oder irgendein anderer nutzen!?

das blöd is ich hab bis jetz mit lohnsteuer gar nix am hut gehabt.hab auch nur 400 euro job gehabt..vielelicht erklärt mir jemand ob ich da jetz was machen muss oder wie.ich hab da echt keine ahnung von
 

paps1959

Aktives Mitglied
In Ihrem Falle müßten Sie zum einen eine Nichtveranlagung beim FA beantragen und diese dann der Bank nachreichen.
Dann werden die 30% Kapitalertragssteuer nicht fällig.
Zum anderen müssen Sie mindestens die Anlage-k "Einkünfte aus Kapitalvermögen" einreichen.
Auf dieser können Sie die Zinsen und die abgeführten Steuern vermerken (Bescheinigung des Kreditinsttitutes nicht vergessen)
und den im Rahmen des Sparerfreibetrages zuviel abgeführten Betrag zurückfordern.
 

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