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Wie seht Ihr das (Rechtsfrage)

G

Gast

Gast
Hallo,

als ich war letztens in einem Museum und ein Foto machen wollte, kam ein Angestellter einer Sicherheitsfirma und untersagte mir das Fotografieren. Ich entschuldigte mich und packte mein Handy umgehend weg. Er verwies mich auf unfreundlicher Art und Weise auf einem "Schild" was vor dem Raum, der Ausstellung, an der Tür aufgeklebt wurde. Allerdings schoss mir direkt ein Gedanke durch den Kopf; Das Museum hatte eine große Empfangshalle wo sich auch die Kasse befand. Die Ausstellung befand sich praktisch im Keller und die weiteren Attraktionen waren in der 1. und 2. Etage ausgestellt. Allerdings stand draußen nichts von einem Verbot, an der Kasse auch nicht und man wurde auch darauf nicht hingewiesen vor dem bezahlen. Da ich aus der Wirtschaft komme weiß ich, dass es bei Verträgen die mich unmittelbar einschränken einen Offenbarungseid gibt. Da ja rein rechtlich gesehen zwischen mir und dem Museum ein "Vertrag" zustande kam (Endgeld gegen Dienstleistung[Geld zahlen und ich darf rein]). Allerdings wurde ich auf diese Einschränkung nicht hingewiesen. Kann das sein, das das Museum rechtlich nicht ganz richtig gehandelt hat? Da man ja erst nach einige Zeit dem Bezahlen darauf hingewiesen wurde! Meiner Meinug nach müsste vor dem Bezahlen darauf hingewiesen werden, oder?

Ich bin kein Jurist wie hervor geht und kenne mich damit auch nicht sonderlich gut aus. Aber das wäre jeden falls für mich eine logische Erklärung. Liege ich damit richtig oder falsch? Kennt sich einer damit aus?
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
In jedem mir bekannten Museum ist fotografieren verboten. Die Leute wollen ja ihre Kataloge verkaufen (müsstest Du doch gerade verstehen).
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ich denke, hier gibt es keine juristisch korrekte Antwort: Einfach weil es keinen "Streitwert" gibt. Du hast ja mit der Eintrittskarte das Recht erworben reinzugehen und das was dort drinnen ist anzuschauen. Was Du darüber hinaus im Museum tun darfst ist Sache des Hausherrn. Du darfst ja doch auch nicht nackt rumlaufen oder zelten, obwohl kein Verbotschild da ist.
Stell Dir vor, Du gehts in einen fremden Privathaushalt: Du hast durch das Reingelassenwerden, das "Recht" erworben, in dem Haushalt zu sein. Darfst aber auch nur fotographieren, wenn es der Hausherr erlaubt.
 

High Hopes

Aktives Mitglied
Sorry, zur Rechtsfrage kann ich Dir leider auch nichts sagen.
Ich laufe an interessanten Orten immer mit einer großen Spiegelreflexkamera um, und beim Eintritt erkundige ich mich immer, ob ich fotografieren darf, oder ob ich dafür bezahlen muss, oder ob ich vielleicht nur ohne Blitzlicht agieren kann...
Den Bestimmungen zuwider habe ich auch schon mal im Möbelhaus via Handy gehandelt.

High Hopes
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Es mag damit zusammenhängen, dass einige der Urheber oder Eigentümer der Werke
diese nur mit eingeschränkten Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt haben.
 

mikenull

Urgestein
Es genügt wenn das Museum ( oder der Händler, die Bank ) ihre Geschäftsbedingungen irgendwo im Gebäude aushängen hat, und der Kunde ( der Geschäftspartner ) davon Kenntnis nehmen kann. Idealerweise sollte es in diesem Fall auf der Eintrittskarte zu lesen sein.
 

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