Ich habe doch diese Schwerstbehinderung von 60%, mit diesem psychischen Anteil von 30%,
also schwere Persönlichkeitsstörung aufgrund von seelischem Leiden.
Ganz schlimme Sache, irgendwie!
Zumal ich selber nie so recht was damit anfangen konnte und mir nie ganz sicher war, bis heute nicht, ob damit wirklich Ich, oder ne Andere gemeint ist.
Da schien es mir sicherheitshalber doch äußerst ratsam, den persönlichen Kontakt zu so Behörden wie Jugendämtern, nicht über Gebühr auszureizen.
Außerdem habe ich auch eine natürliche Aversion gegen Amtsgerichte etc., mache ich auch lieber nen Bogen drum.
Schien mir unnütze Erbsenzählerei, um nen Umgangsrecht zu streiten, bzw. buhlen.
Wäre meine Tochter jünger gewesen, hätten meine Chancen gegen null gestanden,
mit dieser Haltung. So habe ich eben auf Zeit gebaut.
Der Umstand, daß sie hier um die Ecke wohnt, kam dem zugute.
Meine Tochter hat natürlich gespürt, daß diese Haltung meinerseits,
nicht direkt auf positives Wohlwollen seitens der amtlichen Stellen etc., fiel.
Ne Mutter, die nicht um ihr Kind Kämpft, das geht ja überhaupt nicht!
Damit hat natürlich niemand gerechnet!
Anfänglich hat Dies zu Irritationen geführt, um nicht zu Sagen, zu Mißstimmigkeiten.
Inzwischen fallen ihr glücklicherweise genügen Freundinnen ein, bei Denen sie dann gerade ist. Um niemanden zu provozieren!
Sie ist eben auch ein wenig diplomatisch geworden, um nicht ständig Ärger zu bekommen.