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Wie lange darf ein Auszubildender Fehlen...?

E

engelbonn

Gast
Laut Berufsbildungsgesetz kann die Zulassung zur Prüfung verweigert werden wenn mehr als 10 % der Ausbildungszeit gefehlt wurde, also so ab ca 25 Krankheitstagen pro Jahr.

Es gibt aber immer Sonderfälle , hier entscheidet im Zweifelsfall die Kammer.

Hier ein passendes Urteil:

"Der rein kalendarische Ablauf der Ausbildungszeit reicht für die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht aus. Ausfallzeiten stehen der Zulassung entgegen, wenn der Auszubildende das Ausbildungsziel nicht erreicht hat.
(Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss 9VG 1717/88, "
EzB, § 43 Abs. 1 BBiG, Nr. 6)

Es darf auch kein Teil ausgeklammert werden, d.h. .wenn Du zur schriftlichen Prüfung zugelassen wurdest darfst Du auch die mündliche ablegen.

Das heisst wenn Dein Betrieb und Du einwandrei nachweisen könnt dass Du trotzdem alle Fähigkeiten errungen hast sollte der Zulassung auch im Zweifelsfall nichts entgegenstehen.

LG
Alex
 
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