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Wie kündigen wenn ich keinen Vertrag hab?

  • Starter*in Starter*in Carooo
  • Datum Start Datum Start
C

Carooo

Gast
Ich will an meiner neuen Arbeitsstelle wieder aufhören weils mir nicht gefällt. Aber wie mach ich das? Ich hab keinen Arbeitsvertrag weil der erst noch irgendwann mal nachgereicht werden sollte. Ich weiß also nicht wie lang die Kündigungsfrist ist und wer weiß ob ich dann mein Geld überhaupt bekomm 🙁
Am liebsten würde ich morgen direkt zuhause bleiben weils mir jeden Tag davor graut da hin zu gehen. Vielleicht mach ich erstmal krank(ich bin ja eigentlich nicht so aber in diesem Fall würde ichs machen).
Und dann würde ich die Chefin anrufen und sagen dass ich kündige weil ich ne Zusage für eine Ausbildung hab(was tatsächlich der Fall ist). Und dann halt so lang krank machen bis die Kündigung rum is und ich da nicht mehr hin muss.
Die müssen mir ja meinen Lohn zahlen wenn ich das so mach oder? Ich bin jetzt seit zwei Wochen da und hab 70 Stunden gearbeitet. Ich will ja nicht umsonst gearbeitet haben die letzte Zeit.

Schon mal Danke für Ratschläge
 
Ruf an und frag einfach nach.

Statt dich krank zu schreiben, wäre wohl einfaches fernhalten vom Arbeitsplatz auch eine Möglichkeit, und vermutlich die einzigste "faire" statt sich fürs Krankfeiern bezahlen zu lassen.

Wenn es dir ums Jobcenter geht, ist es sowieso egal ob du gekündigt wurdest oder ob du selbst gekündigt hast.

(Und wenn du schon eine Ausbildungsstelle hast, wird das den neuen Arbeitgeber wohl auch nicht mehr interessieren)
 
Wie??? Wieso bekomm ich kein Geld? Ich hab rund 70Stunden gearbeitet!
Kann ja wohl nicht sein dass ich jetzt leer ausgeh.
Es war die Rede von 6 Monaten Probezeit. Schriftlich hab ich gar nix.

Aber ich hätte mich da niemals drauf eingelassen wenn ich gewusst hätte dass die mir einfach keinen Vertrag geben. Das ist doch Betrug! Es war abgemacht dass ich den schriftlichen Vertrag nachgereicht bekomme! Ich kann doch nichts dafür wenn die mir den nicht aushändigen.
 
Wenn sie dort erst angefangen hat, dann befindet sie sich normalerweise in der Probezeit.
Normalerweise sind die Kündigungsfristen während dieser Zeit kürzer:
Kündigungsfristen während der Probezeit - wir klären auf!

@TE
Am besten, du schreibst eine Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

So läufst du nicht Gefahr zu lange bei der Arbeitsstelle bleiben zu müssen. Eventuell kannst du mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass du auch früher gehen kannst. Für gewöhnlich hat niemand ein Interesse daran einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der nicht dort arbeiten möchte.

Also... mit dem Arbeitgeber reden und die Kündigung überreichen.
 
Fakt ist, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag genauso rechtskräftig ist wie ein schriftlicher. Das Problem ist nur die Beweisbarkeit was beschlossen wurde, deshalb steht Aussage gegen Aussage. Ich würde ganz einfach mündlich kündigen und mir etwas anderes suchen. Wenns Probleme gibt einfach sagen dass es so beschlossen wurde, wie gesagt Aussage gegen Aussage. Ob du nun dein Geld bekommst ist fraglich, aber du hast gelernt niemals einen mündlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.
 
Ich hab keinen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Darauf hätte ich mich niemals eingelassen. Es wurde ganz klar gesagt dass der Vertrag fertig gemacht und nach gereicht wird. Ich kann den Chef ja schlecht erpressen "Hände hoch und Arbeitsvertrag her". Das war so nicht abgesprochen und ist in meinen Augen Betrug!
 
Die Angaben sind nicht ganz korrekt.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt nur als unbefristet ohne Schriftform, wenn er von vorne herein als Befristung vorgesehen war und diese nicht schriftlich fixiert war.

Ansonsten gilt, dass Arbeitsverträge auch mündlich gültig sind, jedoch aufgrund der Nachweispflicht innerhalb eines Monats durch einen schriftlichen Vertrag ersetzt werden müssen.

Da der TE erst seit 2 Wochen dort arbeitet, ist diese Zeit noch nicht vergangen und es handelt sich keinesfalls um Betrugdes AG.

Eine Kündigung kann zu den gängigen Fristen in der Probezeit erfolgen, sollte jedoch in Schriftform vorgenommen werden.

Also endet das Arbeitsverhältnis DIREKT 2 Wochen NACH Zugang der Kündigung beim AG und nicht zum 15. oder dem Monatsende.

Nach der Kündigung musst du noch weiterarbeiten bis zum Ende dieser Frist und bekommst dafür auch den Lohn, der dir zusteht.
 
Ich meinte nicht dich, sorry, wenn das so rüberkam. Mein Internet hat sich nach einem Update nicht aktualisiert und so hat er deine Beiträge nicht angezeigt, Technik halt 🙄.
 

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