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Wie kann man hier am besten vorgehen?

F

FrageFürNeFreundin

Gast
Zu aller erst: Ich frage für meine Freundin.

Sie arbeitet in einem Herrenmodegeschäft. Es gibt wohl dort einige Männer die die Verkäuferinnen als Datepotenzial sehen.... Männer... auf jeden Fall gibt es wohl ein Typen der ein Auge auf sie geworfen hat und anfing ständig im Laden aufzutreten oder vor dem Geschäft zu stehen. Mittlerweile hat er Hausverbot und kommt trotzdem ständig ins Geschäft. Muss hier nicht der Arbeitgeber einschreiten und für den Schutz seiner Arbeitnehmer sorgen ?
 
G

Gelöscht 71014

Gast
Muss hier nicht der Arbeitgeber einschreiten und für den Schutz seiner Arbeitnehmer sorgen ?
Es ist bedrohlich, keine Frage. Der AG wird nicht tätig werden, wie sähe es denn aus, wenn Kunden verprellt werden.
Man kann aber mit der Polizei reden. Ihr mitteilen, dass der Herr Hausverbot hat und nun trotzdem weiter die Verkäuferin stalkt. U.U. vergibt die Polizei dann einen Platzverweis.
Bei manchen zieht sowas ja.

Ansonsten ist Stalking strafbar - sie kann eine Anzeige gegen ihn machen. Da er ja nichts davon weiß, kann die Polizei dann gleich vorbeikommen um seine Personalien aufzunehmen.
 
G

Gelöscht 15361

Gast
Der AG hat natürlich pflichten. Eine Pflicht ist der Schutz! Ich würde da schon auf die Anzeige übergehen. Wenn er schon Hausverbot hat, dann ist das eine Form von Stalking, wenn er davon nicht ablassen kann. Solche Typen müssen ohne Wenn und Aber angezeigt werden!

Deine Freundin kann in diesem Fall auch fristlos kündigen.
 
G

Gelöscht 55573

Gast
Das hört sich nach Stalking an.
Ich empfehle deiner Freundin, zuerst alles in einer Form Tagebuch aufzuschreiben, also wann, wo, um wieviel Uhr, wie lange der Mann jeweils auftaucht. Das ist später sonst schwer zu beweisen.
Der Weiße Ring hilft da auch.
Stalkern muss man so schnell wie möglich das Handwerk legen, nicht lange warten!
 
G

Gelöscht 55573

Gast
Oh, ich hab noch was vergessen: natürlich auch mit dem Arbeitgeber über die Sache sprechen, vor allem, wenn der Stalker trotz Hausverbot ins Geschäft kommt.
Aber auch hier die Gespräche protokollieren und evtl. auch noch gegenzeichnen lassen.
 

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