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Wie kann man GEZ Fernsehgebühren einsparen / sich befreien lassen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Pascal-77

Mitglied
Die Wohnung läuft auf meine Lebensgefährtin, sie ist arbeitslos geworden, hat kein Einkommen, bezieht aber auch keine staatliche Unterstützung, da das abgelehnt wurde.

Trotzdem besteht GEZ auf Zahlung der monatlichen Gebühr.

Wie kann man sich davon befreien lassen?
 
N

Normaler Typ

Gast
Hier kannst du alle Befreiuungsgründe nachlesen:

.

Was davon bei dir zutrifft, kannst du aber nur selber prüfen :)
 
G

Gelöscht 122269

Gast
Es gibt einen Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung auf folgender Homepage: www.rundfunkbeitrag.de

Einen anderen Weg gibt es nicht, da es keine Rolle spielt, ob ein Radio, Fernseher oder Computer im Haus steht und genutzt wird.
 

Sturmläufer

Mitglied
Gar nicht.
Ist bei mir auch so. Wir müssen bezahlen.
Auf der genannten Seite findest du die Details. Selbst wenn deine Lebensgefährtin doch befreit wäre, müsstest du bezahlen, wenn du bei ihr wohnst.

"Wohnen sogenannte Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen, dann müssen diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Man kann die Wohnung nicht auf die befreite Person anmelden, solange auch nur ein Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, muss für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden."
 

Pascal-77

Mitglied
Gar nicht.
Ist bei mir auch so. Wir müssen bezahlen.
Auf der genannten Seite findest du die Details. Selbst wenn deine Lebensgefährtin doch befreit wäre, müsstest du bezahlen, wenn du bei ihr wohnst.

"Wohnen sogenannte Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen, dann müssen diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Man kann die Wohnung nicht auf die befreite Person anmelden, solange auch nur ein Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, muss für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden."
Ach daran liegt es.

Also müßte ich mich aus der Wohnung beim Einwohnermeldeamt abmelden, damit die Befreiung greift.
 

Sturmläufer

Mitglied
Der Beitrag wird pro Wohnung bezahlt. Wenn du dich woanders anmeldest, müsstest du ja den Beitrag für diese Wohnung bezahlen.
Deine Lebensgefährtin wird auch nur befreit, wenn sie in eine der Kategorien fällt, die auf der Seite aufgelistet sind, die dir @mausdepalevu verlinkt hat.
Wenn sie keinerlei Leistungen erhält (weil du zum Beispiel zu viel verdienst), dann wird sie meines Wissens nach auch nicht befreit. Dann gehen sie davon aus, dass du die Gebühr bezahlen kannst.
Ggf. könnt ihr einen Härtefallantrag stellen.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Der Beitrag wird pro Wohnung bezahlt. Wenn du dich woanders anmeldest, müsstest du ja den Beitrag für diese Wohnung bezahlen.
Deine Lebensgefährtin wird auch nur befreit, wenn sie in eine der Kategorien fällt, die auf der Seite aufgelistet sind, die dir @mausdepalevu verlinkt hat.
Wenn sie keinerlei Leistungen erhält (weil du zum Beispiel zu viel verdienst), dann wird sie meines Wissens nach auch nicht befreit. Dann gehen sie davon aus, dass du die Gebühr bezahlen kannst.
Ggf. könnt ihr einen Härtefallantrag stellen.
Ja ist so, wenn sie kein Einkommen hat weil du zu viel verdienst, muss sie dennoch blechen genauso wie du, leider.
 

Pascal-77

Mitglied
Danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Jetzt am Montag oder Dienstag werde ich mich dann aus der Wohnung abmelden, und bei meinen Eltern anmelden.

Vater ist 67 Jahre alt, Mutter 65, und die beziehen Rente und bezahlen bereits für GEZ
 
Status
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