Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Wenden sie sich immer an einen zugelassenen Anwalt. Es wird keine Haftung für diese, in meiner Freizeit, außerhalb meiner juristischen Tätigkeit gegebene, neutrale Meinungsbekundung übernommen.
§ 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung - greift im
konkreten Fall nicht.
Sollten nähere Fragen hierzu bestehen, dann per PN, wegen der Bestimmungen zur Rechtsberatung, die ich - auch per PN - natürlich nicht tätigen werde... Die werde ich allerdings erst nächsten Sonntag beantworten können, da bis dahin im Ausland. Ich glaube allerdings, bis nächsten Sonntag ist die Frage nicht mehr relevant für Dich?
Garantenstellung, Ingerenz, etc. sind ebenfalls nicht gegeben.
Mal abgesehen davon: Beweise... solange man es nicht öffentlich (Forum) breittritt, wobei es speziell in diesem Fall unschädlich ist.
Minderjährigkeit betrifft die Einsichtsfähigkeit in das eigene Handeln, dass aber in solchen Fällen nicht an Altersgrenzen, sondern an der individuellen Reife zu messen ist (ermittelt meist ein Gutachter, wenn nicht auf Anhieb erkennbar). Ist es eine freiverantwortliche Selbstschädigung?, keine psychische Erkrankung, die eine freie Willensbildung ausschließt? etc. Fragen die sich damit beschäftigen, ob ein freier, auf rationalen Erwägungen basierender Wille gebildet werden kann.
Kleiner Exkurs:
Dieser ist auch grundsätzlich beim "Bilanzsuizid" gegeben, z.B. wenn jmd. in einem Monat sowieso quallvoll an Krebs versterben wird oder wenn jmd. sein Weiterleben nach positiven und negativen Gesichtspunkten abwägt und die negativen überwiegen.
Es muss alles nur auf einem freiverantwortlichen, eigenen Entschluss beruhen, der nicht auf Durchsetzung politischer oder sonstiger Interessen in der Öffentlichkeit gerichtet ist. Begeht jmd. nach dieser Definition z.B. Suizid, so darf man ihm die Waffe reichen (straflose Beihilfe zum Suizid, da beim Suizid das Tatbestandsmerkmal "anderer Mensch" und somit eine teilnahmefähige Haupttat fehlt) und kann daneben stehen, während er sich erschießt. Sollte es jedoch schiefgehen und er lebt noch, dann muss man Hilfe leisten, sonst lässt sich das unter "Unglücksfall" in § 323c StGB subsumieren und eine Nichthilfe wäre strafbar. Es sei jedoch angemerkt, dass es sich hier um die Theorie handelt. Ggf. muss man in Berufung gehen, falls man an einen "Wald und Wiesen Richter" gerät, der in einem solchen Fall garantiert falsch subsumiert, wenn er nicht oft mit solchen Fällen zu tun hat. Ferner geht die Psychiatrie - zumindest beim Suizid, SSV ist wieder ein Grenzfall - von einer psychischen Erkrankung aus, sodass kein freier Wille gebildet werden könne.
Vielleicht wird ersichtlich, warum ich nicht gewillt bin, es öffentlich außerhalb der Regelungen zur anwaltlichen Beratung auszuschlachten. Der Theorienstreit füllt ganze Bücher und ist Laien nur mit sehr viel Mühe zu erklären, wobei es verbal mühsam, schriftlich jedoch folterartig ist.
Jedenfalls im
konkreten Fall unter Annahme, dass der Sachverhalt exakt
lückenlos so dargestellt wurde, wie er sich
tatsächlich ereignet hat, stellt sich hier kein juristisches Problem.
Die soziale Komponente:
Zunächst sollte eine Freundin da sein, die mit dem Opfer redet, bevor weitere Schritte ergriffen werden. Eine Vertrauensperson. Manchmal handeln Personen auch wegen eines Missverständnisses, das sich leicht aus dem Weg räumen lässt, ohne dass Dritte (Eltern) davon erfahren und unnötige Mehrbelastungen auslösen. Erst zu "petzen" und danach zu reden, ist nicht so angemessen, wobei es auf den Einzelfall ankommt. Das zerstört das Vertrauen und verstärkt die Gefährdung. Ohne Vertrauensperson wird auch keine Therapie möglich sein. Die Freundin sollte das Opfer zunächst vorsichtig aber bestimmt "bearbeiten", d.h. das nötige Vertrauen aufbauen, aus welchem das Opfer die Kraft und den Willen zur Therapie nimmt. Ferner sollte sie bereit sein, das Opfer während der Behandlung zu begleiten und Beistand zu leisten. Im geschilderten Fall - sofern nichts verschwiegen wurde - könnte man sogar von Verantwortungslosigkeit sprechen, wenn die Freundin zunächst die Eltern informiert, anstatt mit dem Opfer zu sprechen und dann z.B. gleich einen ersten Arzttermin zur Gewinnung eines Überblicks zu vereinbaren. Die Eltern sind die denkbar schlechteste erste Anlaufstelle. Es ist bereits schwer genug, Dritten Laien psychische Anomalien verständlich zu machen. Bei den Eltern kommt aber noch der Eltern-Kind-Faktor hinzu. Das muss nicht sein.
Rede mit Deiner Freundin und falls sie Deine Eltern informieren will, so bleibt Dir nichts anderes übrig als mit ihr den Kompromiss einzugehen, einen Arzttermin zu vereinbaren. Eltern können auch nur einen Arzt informieren. Du bekämest nur Stress und Terror von zuhause gratis dazu. Das ist unnötig.
Nebenbei: Meine Freundin (ebenfalls Jura) hat mich mehrmals bei Suizidversuchen erwischt. Statt Hilfe zu rufen, hat sie mit mir geredet und die Vollendung dadurch regelmäßig verhindert. Bei mir würde gerade das "Hilfe holen" dazu führen, dass ich es vollende, weil es dann aus meiner Sicht kein "Zurück" mehr gibt, da durch Notruf der Rückweg abgeschnitten wäre. Es käme eine Behördenlawine ins Rollen, inkl. Informierung der Angehörigen, was ich nicht will. Stattdessen hat sie mich noch "nachbearbeitet", sodass ich mich seit ca. fünf Monaten nicht mehr verletzt habe, was allerdings von jetzt auf gleich wieder passieren könnte. Die Hemmschwelle wurde lediglich angehoben, da ich befürchten muss, dass sie sich ebenfalls etwas antun würde, was ich auch nicht will. Besch...en geht es mir trotzdem noch. Allerdings hat sie ein enormes Vertrauen aufgebaut und ich wende mich nach ihrem einjährigen Bitten endlich an einen Arzt - um Medikamente zu bekommen. Geschwafel will ich von dem nicht hören. Selbst meine Profin. (Jura) weiß davon (nur um mal zu bestätigen, dass ein bloßes Wissen nicht sofort unter § 323c StGB fällt). Dennoch bewege ich mich in einem vertrauensvollen Umfeld, was viel mehr wert ist als wenn man sofort nach Entdeckung über meinen Kopf hinweg entschieden hätte.
Allerdings ist auch dies ein konkreter Einzelfall - wenn auch extrem - den man nicht 1
mit obigem vergleichen kann.
Ich wollte nur aufzeigen, dass man nicht so einfach das Wort "verantwortungslos" durch die Gegend werfen sollte, wenn man nicht dabei war, die Beteiligten nicht kennt und daher nicht weiß, was wirklich "verantwortungsvoll" in dieser Situation ist. "Verantwortung" kann eben auch bedeuten, einmal zu schweigen oder
vorher zu reden oder es zumindest bestimmten Personen zu verschweigen. Ich weiß wovon ich rede, da wir insgesamt sechs psychisch Gestörte sind (darunter drei Juristen...macht Jura blöd oder machen die blöden Jura?) und vier von uns derzeit suizidgefährdet sind, während die anderen beiden es zumindest in ihrer Kindheit waren - darunter meine Freundin. Wir helfen uns gegenseitig. Eine von uns ist auf der Intensivstation gelandet - obwohl sie in stationärer Behandlung, etc. war. So viel zum Thema "professionelle Hilfe".
@Tyra: Die Eltern müssen niemals davon erfahren, wenn es der Genesung nicht förderlich ist. Mit dieser Information sollte sie warten, bis sie notfalls von ihnen verschwinden kann. Ich weiß, wie bescheuert Eltern sein können.
@all: Ich habe um diese Uhrzeit keine Kraft mehr für Korrekturlesung. Falls Rechtschreibfehler, etc. enthalten sind, dann werde ich es nächsten Sonntag korrigieren. Die Schlafentzugstherapie ist kurzfristig gut gegen die Depressionen, aber schlecht für alles andere...