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Wie eine große Firma ihre langjährige MA los wird!

A

Anke

Gast
Hallo!
Meine Firma hat mich bisher 2 mal fristgerecht ohne Grund gekündigt und jetzt fristlos ohne Grund! Zwei mal war das bereits vor Gericht! Seit 20 Jahre bin ich eine zuverlässige Mitarbeiterin und dann werde ich einmal über ein paar Wochen krank und schon bin ich raus! Mobbing, Kündigung, Schikane! Jede Geschichte hat zwei Seiten, aber bei manchen Firmen nicht! Ich habe mir tatsächlich nichts anderes zu schulden kommen lassen! Ich kenne die Machenschaften aus Kündigungen anderer MA! Es werden Geschichten erfunden, gelogen, MA unter Druck gesetzt um die los zu werden! Eine Kollegin hat mal zum Vorgesetzten gesagt, das es sich doch gehören würde, wenn die Geschäftsleitung einmal im Jahr uns mal besucht, auch mal jeden MA hallo sagt(wir sind nur um die 25), und kurze Zeit später durfte sie ihre Sachen packen und war entlassen! Betriebsrat darf nicht gegründet werden! Die Zentrale mit weit über 2500 Mitarbeitern hat auch kein Betriebsrat! Die Unternehmen dürfen machen was sie wollen! Moderne Sklaverei! Meine Stelle wird ausgelagert, das ist jetzt die Masche nachdem ich das lächerliche Angebot nicht angenommen habe! An das deutsche Rechtssystem habe ich noch vertrauen, dass es so eine lächerliche fristlose Kündigung nicht rechtskräftig werden lässt! Solche Firmen und ihre Machenschaften hinter verschlossenen Türen müssten mehr an den Pranger gestellt werden!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Mich würde interessieren wie es ausgegangen ist?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Für eine fristlose Kündigung muss ein Grund vorliegen. Und dann darf es nicht einfach ein banaler Grund sein sondern muss schon schwerwiegender sein.
Gerade große Firmen sind sehr raffiniert. Es wird immer einen geben der, wenn man dich los haben will, aus jeder Tätigkeit dir etwas negatives unterstellen können. Ich habe schon viel erlebt und gesehen. Und auch mich wollte man schon los werden. Wenn kein Betriebsrat da ist dann sollte einer gegründet werden. Verbieten kann die Firma das ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern nicht.


Wenn du bereits schon entlassen bist dann hilft nur der Gang zum Anwalt und vor Gericht.

Welches Angebot hast du nicht angenommen?
 
Zuletzt bearbeitet:

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Ich würde die Sache an die große Glocke hängen und einen Brief an die Bild-Zeitung, Günter Wallraff und die Sendung Monitor schreiben. Höchste Zeit, dass die Firma mal an den öffentlichen Pranger kommt.
 

Blaumeise

Aktives Mitglied
Solche Geschichten wie deine machen mich wütend 😬 Das tut mir wirklich sehr leid für dich, wie man mit dir umgeht!
Aber mal ehrlich: Was hält dich überhaupt noch bei so einem Arbeitgeber? Ich würde dir echt empfehlen dich weg zu bewerben.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Wenn kein Betriebsrat da ist dann sollte einer gegründet werden
Ein Betriebsrat ist aber auch kein Allheilmittel.Und er muss bei Kündigungen nur "gehört" werden. Er kann sich dagegen aussprechen aber bringt nichts.

Für eine fristlose Kündigung muss ein Grund vorliegen
Es gibt keine "fristlose" Kündigung nur aus "wichtigem Grund"


Das einzige was jetzt hilft ist eine Klage beim Arbeitsgericht, das die Kündigung in eine "ordentliche" umgewandelt wird, es geht also nur noch um Geld.

Verletzung der Fürsorgepflicht anzeigen
Bitte was?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Ein Betriebsrat ist aber auch kein Allheilmittel.Und er muss bei Kündigungen nur "gehört" werden. Er kann sich dagegen aussprechen aber bringt nichts.
Es stimmt zwar das der Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des BR fristlos kündigen kann. Aber wenn der BR dagegen stimmt dann weiß man das die Kündigung nicht so sauber ist wie sie sein sollte und man vor Gericht gute Chancen hat.

Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes erzählen (und das ist nur 1 von zig Erfahrungen).

Der Termin war so kurzfristig angesetzt das kein BR anwesend/ verfügbar war. Auch ich wurde vorher nicht informiert das ein Gespräch ansteht und wurde während der Arbeit plötzlich ins Büro gerufen.
Am Ende des Gesprächs wurde gesagt das der BR noch informiert wird und dann ist die Kündigung erteilt. Daraufhin habe ich nachgefragt und mir wurde gesagt das der BR nicht zwangsläufig sein ok geben muss. Die Entscheidung wäre bereits gefallen und das mit dem BR reine Formsache.
Ich daraufhin gleich den BR angerufen und erzählt was los war und Termin vereinbart.
Hätte ich der Kündigung zugestimmt und gleich unterschrieben dann hätte der BR wohl nur noch seine Unterschrift hinzugefügt (oder gar nicht) und ich wäre gekündigt gewesen. Dadurch das ich erst unterschreibe wenn ich mit BR gesprochen hab, sah die Geschichte schon wieder anders aus.
Fazit: Die Kündigung wurde zurückgenommen und ich arbeite immer noch da. Natürlich kann man auch ohne das man unterschreibt gekündigt werden aber in meinem Fall hätte eine sofortige Unterschrift mir das Genick gebrochen weil man versucht hat den BR rauszuhalten und gehofft hat das ich die Vorwürfe akzeptiere. Diese waren aber nicht haltbar und wurden nur geschickt verdreht.

Was mir sehr geholfen hat, das ich mich nicht mit Rechtfertigungen um Kopf und Kragen geredet habe. Ich habe keine anderen Mitarbeiter beschuldigt oder als Begründung genommen, nach dem Motto: der und der haben das auch schon getan oder die macht sogar noch was viel schlimmeres. Oder als Beweis, weil man das ja auch schon mit dem Mitarbeiter xyz so gemacht hätte.
Ich habe vor jeder Antwort erst kurz nachgedacht und mich nicht von meinen Emotionen mitreisen lassen. Wurde eine Behauptung falsch dargestellt habe ich diese ruhig korrigiert und richtig gestellt. Ich habe nichts gesagt was nicht stimmt und nachvollziehbar gewesen wäre. Auf Fragen die nichts mit dem Vorwurf zu tun hatten bin ich nicht eingegangen und habe gegengefragt was das mit dem Thema zu tun hat.
Ich war ehrlich und habe nicht versucht mich besser darzustellen als ich bin und auch nicht versucht meinen Gegner extra schlecht darzustellen. Oft wurde versucht eine unangenehme Stille zu erzeugen. Wenn mir das zu blöd wurde habe ich gefragt ob es noch etwas gibt was man von mir wissen möchte als einfach darauf los zu reden.
Und, ich habe von Beginn an mich bei Problemen an den gleichen BR gewendet. So das er von Anfang an den Verlauf kennt und nicht jedes mal jemand anderes mit befassen muss bzw. die Vorgeschichte nicht kennt.
 
Zuletzt bearbeitet:

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Es gibt keine "fristlose" Kündigung nur aus "wichtigem Grund"
Doch. Bei fristlos muss!!! ein Grund vorliegen. Und der muss auch triftig sein.

Wollen Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos (und demzufolge außerordentlich) kündigen, brauchen Sie dafür gemäß § 626 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen "wichtigen Grund".

Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht. Bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag ist danach zu fragen, ob dem Kündigenden zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.

Da wie gesagt jede fristlose Kündigung zugleich auch eine außerordentliche Kündigung ist, muss derjenige, der eine fristlose Kündigung aussprechen möchte, sämtliche rechtlichen Voraussetzungen einhalten, die an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind.

Daher müssen folgende Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung vorliegen (fehlt auch nur eine Voraussetzung, ist die fristlose Kündigung unwirksam):



1.Erheblicher Pflichtverstoß / dringender Verdacht: Der gekündigte Vertragspartner muss so schwer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben, dass dem kündigenden Vertragspartner das Abwarten der Kündigungsfrist im Allgemeinen nicht zugemutet werden kann. Auch bei einem dringenden Verdacht eines solchen Pflichtverstoßes kann eine fristlose Kündigung zulässig sein (Verdachtskündigung).
2.Rechtswidrigkeit und Verschulden: Der Pflichtverstoß muss rechtswidrig sein, d.h. es darf keine rechtfertigenden Umstände geben. Außerdem muss der Pflichtverstoß schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen worden sein.
3.Kein milderes Mittel / negative Prognose: Die sofortige Vertragsbeendigung muss verhältnismäßig sein. Eine "Reparatur" des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft durch ein milderes Mittel muss ausgeschlossen sein (Prognoseprinzip). Ein milderes Mittel kann je nach Lage des Falles eine ordentliche Kündigung, eine Änderungskündigung, eine Abmahnung oder auch eine Versetzung sein.
4.Interessenabwägung: Bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen, d.h. des Interesses des Kündigenden an einer sofortigen Vertragsbeendigung und des Interesses des anderen an der Einhaltung der Kündigungsfristen, muss das Interesse des Kündigenden an einer sofortigen Beendigung überwiegen.
5.Einhaltung der Zweiwochenfrist: Schließlich muss der Kündigende die Kündigung innerhalb der Zweiwochenfrist des § 626 Abs.2 BGB erklären, d.h. innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von allen Umständen Kenntnis erlangt hat, die für die Kündigung maßgeblich sind.
 
G

Gelöscht 96521

Gast
Ich würde in einem solchen Fall auch gerne mal die andere Seite hören. Das ist immer sehr typisch hier. Es wird aufgrund eines nur einseitig dargestellten Sachverhalts direkt ein Urteil gefällt.
 
G

Gelöscht 96521

Gast
Umsonst ist man normalerweise ja nicht so lange bei einer Firma angestellt und wenn die Firma schon 2 Kündigungsklagen verloren hat spricht das ja auch für sich.
Auf der anderen Seite werden in vielen Threads hier auch Gerichtsurteile kritisiert. Keiner kennt die in Rede stehenden Urteile. Vielleicht würde man einfach nur den Kopf schütteln.
Wie immer, es wird ausgelegt, wie es einem gerade passt.
 

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