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Wie an alte Mietkaution herankommen?

tork

Aktives Mitglied
2002 habe ich ein Sparguthaben über 600 Euro als Mietkaution bei einer Bank verpfändet. Vor etwa 15 Jahren bin ich bereits aus der Wohnung ausgezogen, habe die Mietkaution aber nicht zurückerhalten. Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich an diese Kaution noch herankomme. Der Vermieter und die Hausverwaltung scheinen nämlich nicht mehr zu existieren, damit sie mir die Kaution bei der Bank freigeben können. Habt ihr Ideen?
 

tork

Aktives Mitglied
Wo kann ich das sehen?

Mir fällt eigentlich nur ein zu der Wohnung zu fahren und nachzufragen, wer die aktuelle Hausverwaltung ist. Allerdings wohne ich derzeit etwas weiter weg...
 
S

Santino

Gast
2002 habe ich ein Sparguthaben über 600 Euro als Mietkaution bei einer Bank verpfändet. Vor etwa 15 Jahren bin ich bereits aus der Wohnung ausgezogen, habe die Mietkaution aber nicht zurückerhalten. Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich an diese Kaution noch herankomme. Der Vermieter und die Hausverwaltung scheinen nämlich nicht mehr zu existieren, damit sie mir die Kaution bei der Bank freigeben können. Habt ihr Ideen?
Ich frage mich schon, warum dir erst 15 Jahre später einfällt, da mal was zu machen. :D

Wenn jetzt nichts mehr zu machen ist: selbst schuld.
 

tork

Aktives Mitglied
Anrufen geht nicht: Aus dem Haus scheint keiner im Telefonbuch eingetragen zu sein.

Warum ich da jetzt erst drauf komme? Ganz einfach: Vor einiger Zeit hat mich die Bank wegen einer anderen Sache angeschrieben und mir nebenbei mitgeteilt, dass da noch ein Mietkautionskonto ist. Als ich damals ausgezogen bin wollte sich die Hausverwaltung drum kümmern und es ist einfach in Vergessenheit geraten.
 
A

Alböguhl

Gast
Wenn 600 Euro vergessen wurden, ist doch Pennicks-kram , Peanuts.
Ist nach zwölf Monaten noch kein Geld auf deinem Konto, sollten du aktiv werden und vor Gericht klagen.
Damit hast du auch gute Aussichten, denn es dürfte dem Vermieter dann schon sehr schwerfallen, seine Säumigkeit zu begründen.
Du solltest in deinem eigenen Interesse nicht einfach abwarten, bis der Vermieter eines schönen Tages seinen Pflichten nachkommt, denn es gibt eine 3-jährige Verjährungsfrist für deinen Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution.
Ist die Frist verstrichen, ohne dass du >nachweislich etwas dagegen unternommen haben, ist dein Geld weg, auch wenn du dir nichts hast zuschulden kommen lassen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,
bei "Verpfändet" dürfte keine Verjährung erfolgt sein.

Wenn Du an die Kontaktdaten der alten Verwaltung/Vermietung nicht mehr herankommst, solltest Du bei der Bank bezüglich Verpfändung auf Ungültigkeit bestehen.

Ggf. musst Du nachweisen, dass der Pfandgrund weggefallen ist. Das wäre z.B. die Kündigungsbestätigung.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hier
ist dieses Beispiel behandelt worden.
Du darfst dich also jetzt fragen, wie Du in Erfahrung bringen kannst ob der ehemalige Vermieter aus Forderungen einen Titel erhalten hat, den er gegen die von dir geleistete Sicherheit stellen kann.
Vermutlich wird dies dann der einzige grund sein, die Sicherheit nicht zurück zu gewähren, denn andere Forderungen, die nun erst auftauchen können der Einrede der Verjährung zum Opfer fallen.
 

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